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einspruch in nö

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  •  toolowskill
27.5.2007 1
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wann muss ein einspruch für ein geplantes objekt erfolgen? wie wird man benachrichtigt dass beabsichtigt wird zu bauen? der nachbar hat vor zu bauen. er darf 75% verbauen, südseitig und 11m hoch.ausserdem will er ein geschäft in diesem gebäude eröffnen. (türkisches Geschäft) welche einsprüche haben gute chance auf erfolg. bitte um hilfe! danke

  •  creator
27.5.2007  (#1)
deine stellung im verfahren =? - die bauordnung nö samt verfahren ab §18ff ist hier zu finden: http://www.ris.bka.gv.at/lr-niederoesterreich/
wenn du wirklich "nachbar" und nicht nur "beteiligter" bist, wirst du zur bauverhandlung geladen und kannst alles dort vorbringen - sämtliche beteiligten erfahren es über die (virtuelle) amtstafel. sollte es ein gewerbe geben, ist auch das gewerberechtliche verfahren zusammen mit der bauverhandlung abzuführen. die rechtsmittelfristen sind dann im bescheid in der rechtsmittelbelehrung angegeben und beginnen ab zustellung an dich zu laufen. da verscheidenen materien betroffen sein können, können diese auch unterschiedlich lang sein.weil du die höhe anführst: belichtung und deren einschränkungen können immer ein tolles streitthema sein - und können auch nach rechtswirksamer baubewilligung zu verzögerungen und baustopp führen - beispiele, wie's geht findet man z.b. auf den seiten der volksanwaltschaft:
http://www.volksanw.gv.at/bericht/niederoesterreich/18_19/htm/6.htm http://www.volksanw.gv.at/bericht/niederoesterreich/18_19/htm/6.htm#_Toc489067069

interessant ist natürlich auch, welche art von gewerbe da betrieben werden soll...


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