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Einspeisung - bereits genehmigte Engpassleistung bei Erweiterung

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  •  Muehl4tler
  •   Bronze-Award
16.12. - 18.12.2022
25 Antworten | 8 Autoren 25
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Servus,

ich hab bereits eine 13,5kwp Anlage mit 12.5 kW WR WR [Wechselrichter] in Betrieb seit August 2021. 
Die aktuell genehmigte Engpassleistung is dementsprecheund auch 12,5 kW.
Ich hab nun um eine Erweiterung um weitere 5 kW beantragt, wobei ich davon ausgehe, dass diese vorerst abgelehnt werden wird - zumindest wurde bei den Nachbarn in den letzten Monaten alles über 4 kW abgelehnt...  

Wie wäre nun das Einspeiseverhalten bei zwei WR WR [Wechselrichter] (1x 12,5 kW, 1x 5 kW). 

Können in Kombination 12,5kW zu jedem Zeitpunkt eingespeist werden, oder darf nur der erste WR WR [Wechselrichter] seine Produktion einspeisen und der zweite darf nur zum Eigenverbrauch verwendet werden? 

Um es zum Verständnis noch kurz mit Zahlen zu unterlegen, nehmen wir folgende Situation an:

WR 1 erzeugt 10 kW Leistung 
WR 2 erzeugt 4 kW Leistung 

Ist zu diesem Zeitpunkt dann eine Einspeisung mit 10kW oder 12,5 kW möglich, falls meine Erweiterung tatsächlich abgelehnt wird?

  •  Solarbuddys
16.12.2022  (#1)
In Kombination immer 12,5kW 
Ob 1-2-10 Wechselrichter 

12,5kW Rueckeinspeisung 

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  •  Muehl4tler
  •   Bronze-Award
16.12.2022  (#2)
danke für die schnelle Auskunft, optimal. 

Dann ists mir ziemlich egal ob ich die Erweiterung bekomme oder nicht 😅 So oft werden die 12,5 kW vermutilch auch nicht mit 18 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] überschritten. 

Inbetriebnahme der Erweiterung ist vermutlich aber trotzdem erst nach erfolgreicher Bearbeitung des Antrags möglich, oder?

2022/2022121694951.png

dauert wohl noch etwas... 

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  •  cutcher
16.12.2022  (#3)

zitat..
Muehl4tler schrieb:

danke für die schnelle Auskunft, optimal. 

Dann ists mir ziemlich egal ob ich die Erweiterung bekomme oder nicht 😅 So oft werden die 12,5 kW vermutilch auch nicht mit 18 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] überschritten. 

Inbetriebnahme der Erweiterung ist vermutlich aber trotzdem erst nach erfolgreicher Bearbeitung des Antrags möglich, oder?

Du musst analog der erstanlage um erweiterung ansuchen und die gesamt wr leistung und gesamt generatorleistung (bei pv anlagen kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung]) von deinem netzbetreiber genehmigt bekommen
beim antrag steht drinnen ob du die erweiterung mit 1,2,3,5 oder wievielen wr durchführen möchtest (das ist dem netzbetreiber aber dann egal solange lt TOR zugelassen)

abnahme natürlich erst nach positiver netzzusage emoji
ohne förderung darfst du aber bereits alles kaufen und installieren (aber noch nicht einschalten...)


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  •  fudi6489
  •   Silber-Award
16.12.2022  (#4)

zitat..
Muehl4tler schrieb: Dann ists mir ziemlich egal ob ich die Erweiterung bekomme oder nicht 😅 So oft werden die 12,5 kW vermutilch auch nicht mit 18 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] überschritten.

Bei uns (NetzOÖ) wurde auch die maximale WR WR [Wechselrichter] Größe mit 21kW trotz kleinerer maximaler Einspeisung von 17kW reguliert. 
Hab zwar den Grund nicht verstanden, aber das wäre auch noch eine Möglichkeit wie sie dir ein Ei legen können.


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  •  heislplaner
  •   Gold-Award
17.12.2022  (#5)
Jetzt muss ich hier nochmal nachfragen:
Es wurde hier dauernd empfohlen, dass man sich eine höhere Wechselrichterleistung beim Netzbetreiber zusagen lassen soll.
Wir wollten ursprünglich 12,3kWp auf einen 10KW Wechselrichter bauen.
Aus unterschiedlichen Gründen (Kernbohrung und massive Grabarbeiten notwendig, finanzieller Faktor) haben wir dann nur 6,15kWp auf diesen Wechselrichter gebaut (nur ein String) welcher von der Linz Netz Anfang Jänner abgenommen wird.
Jetzt habe ich doch alles vorbereitet für eine schnelle Erweiterung (ich habe Kerngebohrt, die Grabarbeiten stehen noch aus, Finanzen geklärt) auf die 12,3 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] (würde den nächsten Fördercall abwarten). Die Zusage gilt bis Mitte Mai.
Verliere ich die jetzt obwohl ich den "richtigen" großen Wechselrichter montiert habe?
Dieser Vorgang wurde ja oftmals hier sogar so empfohlen (Solarbuddys)?

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  •  Solarbuddys
17.12.2022  (#6)

zitat..
heislplaner schrieb:

Jetzt muss ich hier nochmal nachfragen:
Es wurde hier dauernd empfohlen, dass man sich eine höhere Wechselrichterleistung beim Netzbetreiber zusagen lassen soll.
Wir wollten ursprünglich 12,3kWp auf einen 10KW Wechselrichter bauen.
Aus unterschiedlichen Gründen (Kernbohrung und massive Grabarbeiten notwendig, finanzieller Faktor) haben wir dann nur 6,15kWp auf diesen Wechselrichter gebaut (nur ein String) welcher von der Linz Netz Anfang Jänner abgenommen wird.
Jetzt habe ich doch alles vorbereitet für eine schnelle Erweiterung (ich habe Kerngebohrt, die Grabarbeiten stehen noch aus, Finanzen geklärt) auf die 12,3 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] (würde den nächsten Fördercall abwarten). Die Zusage gilt bis Mitte Mai.
Verliere ich die jetzt obwohl ich den "richtigen" großen Wechselrichter montiert habe?
Dieser Vorgang wurde ja oftmals hier sogar so empfohlen (Solarbuddys)?

Bin mir nicht sicher ob ichs richtig verstehe 
Aber wenn du z.b einen 17kW Wechselrichter beantragt hast aber nur 8kWp aufs Dach baust ist trotzdem der Wechselrichter die Kennzahl für die maximale Rückeinspeisung ins Netz (ausser das Netz in Deinem Gebiet ist Mist und dir werden nur 4kW, 5,6.7etc kW zugesichert) 
Wenn du in deinem NZB eine Rückeinspeisung von obigen 17kW hast, dann gehören dir die auch , sofern dein Netzzugangsbeleg nicht abläuft und du deine Anlage in der Frist des NZB gebaut hast (Alternativ NZB verlängern lassen).
Hast du einen NZB wo drinnen steht 17kW Rückeinspeisung und die Anlage ist gebaut mit 8kWp und dann wechselst du deinen Wechselrichter auf einen 10kW-WR dann verlierst du die 17kW weil eben der 10kW-Wechselrichter wieder als Kenngröße hergenommen wird - weil du ja dann physisch nicht mehr als 10kW Rückeinspeisen kannst weil das Gerät nicht mehr Strom (AC-Seitig) drüberlässt
 
Das andere Thema war das BEZUGSRECHT (Strom ins Haus reinholen) dass haben wir schon oft gesagt dass man sich da mehr als die Standardmäßigen 25A (Ö-Schnitt) gönnen/sichern soll. Das wird 100% der neue "heisse" scheiss wenn sich mehr und mehr um das Strom-REINHOLINSHAUS-Recht virtuell prügeln werden.
Darum sagen wir jeden Kunden dass man sich diese Bezugsrechterhöhung (einmaoig zu bezahlen) eventuell doch schon jetzt sichern soll und nicht erst in 5 Jahren wenn der Netzbetreiber sagt SORRY es geht nicht mehr - das KABEL ist voll 😂

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  •  heislplaner
  •   Gold-Award
17.12.2022  (#7)
Wir haben konkret einen 10kW Wechselrichter beantragt mit 12.3kWp auf Modulseite.
Haben jetzt nur 6,15kWp auf Modulseite gebaut mit besagtem 10kW Wechselrichter.
Wir würden dann im Frühjahr (Förderungszeitpunkt?) auf Modulseite auf 12,3kWp erweitern (2. String) - behalte ich jetzt mein Recht?

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  •  Solarbuddys
17.12.2022  (#8)
Wenn der 10kW Wechselrichter verbaut/abgenommen ist vom Netzbetreiber und Du im NZB stehen hast dass du 10kW Rueckeinspeisen darfst dann gehoeren Dir auch die 10kW 

Egal ob Du jetzt 6,15kWp, dann 8, dann 12,3 dann 15kWp an Modulen am Dach hast

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  •  cutcher
17.12.2022  (#9)

zitat..
Solarbuddys schrieb:

Wenn der 10kW Wechselrichter verbaut/abgenommen ist vom Netzbetreiber und Du im NZB stehen hast dass du 10kW Rueckeinspeisen darfst dann gehoeren Dir auch die 10kW 

Egal ob Du jetzt 6,15kWp, dann 8, dann 12,3 dann 15kWp an Modulen am Dach hast

Ne, er muss die erweiterung neu beantragen so wie er die 1. installation beantragt hat

Der netzzusagevertrag verliert bei der abnahme der 1. installation seine gültigkeit!


2022/20221217771539.jpg




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  •  rocco81
  •   Gold-Award
17.12.2022  (#10)

zitat..
Muehl4tler schrieb: dauert wohl noch etwas...

Hast du mal nachgesehen wie schnell die Anrtäge abgearbeitet werden, wieviel Plätze rückt man pro Woche vor?
Ich bin immer noch Position >3300 in Stufe 2.


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  •  Solarbuddys
17.12.2022  (#11)

zitat..
cutcher schrieb:

──────
Solarbuddys schrieb:

Wenn der 10kW Wechselrichter verbaut/abgenommen ist vom Netzbetreiber und Du im NZB stehen hast dass du 10kW Rueckeinspeisen darfst dann gehoeren Dir auch die 10kW 

Egal ob Du jetzt 6,15kWp, dann 8, dann 12,3 dann 15kWp an Modulen am Dach hast
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Ne, er muss die erweiterung neu beantragen so wie er die 1. installation beantragt hat

Der netzzusagevertrag verliert bei der abnahme der 1. installation seine gültigkeit!

Von dem redet ja keiner dass er Neu beantragen muss - jed Erweiterung is immer neu beantragen, alles wieder Neu machen   
Aber wenn er einen 10kW Wechselrichter abgenommen hatte, mit 10kW Rueckeinspeisung, dann danach wieder einen 10er hat (den gleichen) und nur die kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] veraendert bei der Erweiterung bleiben ihm die 10kW 

Wenn er einen 2ten mit 5kW dazuhaengt und das Netzt passt dann erhoeht sich die Rueckeinspeisung es sich auf 15kW 
Bei mir warens 15kW, nach Jahren erweitert um 10kW-WR = 25kW Rueckeinspeiseleistung (wenns Netz passt)

Der NZB verliert MIT ABNAHME seine Gueltigkeit. 👍
Aber dann hat bei der Abnahme der Netztechniker den Ist-Stand (10kW-WR) ja festgehalten und im E-Portal des Netzbetreibers fixiert.

Er hat ja seine 6,12kWp mit dem 10kW-Wechselrichter in Betrieb (Abnahme) hab ich mal angenommen. Wenn der NZB bei Phase 1 die 10kW Rueckeinspeisung hatte dann hat er das auch mindestens fuer Phase 2 weil diese Rueckeinspeisehoehe ja schon auf seinem Zaehlpunkt "hinterlegt" ist.

Wir hatten das schon zig mal so.


 


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  •  Muehl4tler
  •   Bronze-Award
18.12.2022  (#12)

zitat..
rocco81 schrieb:

──────
Muehl4tler schrieb: dauert wohl noch etwas...
───────────────

Hast du mal nachgesehen wie schnell die Anrtäge abgearbeitet werden, wieviel Plätze rückt man pro Woche vor?
Ich bin immer noch Position >3300 in Stufe 2.

Am 21.11 warens noch 3670 vor mir.


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  •  cutcher
18.12.2022  (#13)
Solarbuddys schrieb: 

zitat..


──────
cutcher schrieb:

──────
Solarbuddys schrieb:

Wenn der 10kW Wechselrichter verbaut/abgenommen ist vom Netzbetreiber und Du im NZB stehen hast dass du 10kW Rueckeinspeisen darfst dann gehoeren Dir auch die 10kW 

Egal ob Du jetzt 6,15kWp, dann 8, dann 12,3 dann 15kWp an Modulen am Dach hast
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Ne, er muss die erweiterung neu beantragen so wie er die 1. installation beantragt hat

Der netzzusagevertrag verliert bei der abnahme der 1. installation seine gültigkeit!
───────────────

Von dem redet ja keiner dass er Neu beantragen muss - jed Erweiterung is immer neu beantragen, alles wieder Neu machen   

Ich hätte gedacht genau das war sein thema - dass er nicht wusste dass er neu beantragen muss und durch die 1. Inbetriebnahme die bevorsteht sein NZB anschließend für 12,x kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] nicht mehr gültig ist


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  •  Solarbuddys
18.12.2022  (#14)
Hmmm 🤔

"Wir haben konkret einen 10kW Wechselrichter beantragt mit 12.3kWp auf Modulseite.
Haben jetzt nur 6,15kWp auf Modulseite gebaut mit besagtem 10kW Wechselrichter. "

Vergangenheitsform . haben gebaut , somit muesste die Anlage laufen, abgebommen sein mit dem 10kW WR WR [Wechselrichter] und das was er im NZB hatte (10kW Rueckeinspeisung) auch fix sein 
ANNNAHME - zu wenige Infos dafuer Raum fuer Spekulationen und Threadbeteiligungen 😂

Die anschliessende Erhoehung 12,x kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] sind ja komplett egal wenn der Wechselrichter mit 10kW bereits laeuft/abgenommen sind weil seine Rueckeinspeiseleistung sich nicht aendert weil er die 10kW schon hat 

So haetts ich verstanden -.. hmmmm

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  •  cutcher
18.12.2022  (#15)

zitat..
Solarbuddys schrieb:

Hmmm 🤔

"Wir haben konkret einen 10kW Wechselrichter beantragt mit 12.3kWp auf Modulseite.
Haben jetzt nur 6,15kWp auf Modulseite gebaut mit besagtem 10kW Wechselrichter. "

Vergangenheitsform . haben gebaut , somit muesste die Anlage laufen, abgebommen sein mit dem 10kW WR WR [Wechselrichter] und das was er im NZB hatte (10kW Rueckeinspeisung) auch fix sein 
ANNNAHME - zu wenige Infos dafuer Raum fuer Spekulationen und Threadbeteiligungen 😂

Die anschliessende Erhoehung 12,x kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] sind ja komplett egal wenn der Wechselrichter mit 10kW bereits laeuft/abgenommen sind weil seine Rueckeinspeiseleistung sich nicht aendert weil er die 10kW schon hat 

So haetts ich verstanden -.. hmmmm

Eben nicht - die Erhöhung muss neu angefragt werden (aber ja - die 10kw rückeinspung können nicht reduziert werden)

aber ich denke er wollte einfach bauen und inbetriebnahmetermin vereinbaren - das wirds beim netzbetreiber ohne neue anfrage+genehmigung aber nicht spielen

aber ja, mal schauen wie seine antwort ausfällt 😃


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  •  heislplaner
  •   Gold-Award
18.12.2022  (#16)
Ähm - ich habs eh oben geschrieben. Die Anlage 6,15kWp auf Modulseite mit 10kW Wechselrichter ist fertig gebaut und wird vom Netzbetreiber am 2.1.23 begutachtet und freigeschalten (sie ist nich nicht in Betrieb)
Wenn dann die neue Förderung kommt möchte ich die "fehlenden" 6kWp auf Modulseite ergänzen - den 10kW Wechselrichter habe ich ja schon verbaut (ich hab ja ursprünglich eine 12,3kWp auf 10kW beantragt und bewilligt bekommen)
Muss ich jetzt (bzw. mein Elektriker) neu ansuchen oder nicht - bis jetzt hats hier immer so geheißen dass mein Vorgehen passt bzw sogar sogar gemaht werden soll/kann (bei uns wars halt aus baulichen und finanziellen Gegebenheiten nicht möglich die gesamte Anlage gleich fertig zu machen - aber den bewilligten WR WR [Wechselrichter] haben wir ja verbaut)

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  •  cutcher
18.12.2022  (#17)
Dann hab ich es doch richtig verwtanden 
Wie mehrfach geschrieben - erweiterung muss erneut beantragt werden


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  •  Solarbuddys
18.12.2022  (#18)

zitat..
cutcher schrieb:

Dann hab ich es doch richtig verwtanden 

Wie mehrfach geschrieben - erweiterung muss erneut beantragt werden

KORREKT 👍

Er behaelt trotzdem bei Neubeantragung die 10kW Rueckeinspeisung 😂 wenn er die im NZB zugesagt bekommen hatte 


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  •  Solarbuddys
18.12.2022  (#19)

zitat..
heislplaner schrieb:

Ähm - ich habs eh oben geschrieben. Die Anlage 6,15kWp auf Modulseite mit 10kW Wechselrichter ist fertig gebaut und wird vom Netzbetreiber am 2.1.23 begutachtet und freigeschalten (sie ist nich nicht in Betrieb)
Wenn dann die neue Förderung kommt möchte ich die "fehlenden" 6kWp auf Modulseite ergänzen - den 10kW Wechselrichter habe ich ja schon verbaut (ich hab ja ursprünglich eine 12,3kWp auf 10kW beantragt und bewilligt bekommen)
Muss ich jetzt (bzw. mein Elektriker) neu ansuchen oder nicht - bis jetzt hats hier immer so geheißen dass mein Vorgehen passt bzw sogar sogar gemaht werden soll/kann (bei uns wars halt aus baulichen und finanziellen Gegebenheiten nicht möglich die gesamte Anlage gleich fertig zu machen - aber den bewilligten WR WR [Wechselrichter] haben wir ja verbaut)

Wie hoch ist Deine RUECKEINSPEISELEISTUNG im Netzzugangsbeleg ? 

10kW ? 


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  •  heislplaner
  •   Gold-Award
18.12.2022  (#20)
10kW!
Muss jetzt mein Elektriker neu ansuchen und oder ist das etwas was ich machen kann?
Können die mir Erweiterung verweigern (bzw kommt das vor?)
Ist das jetzt wieder ein Husarenakt der mehrere Monate dauert oder ist das eher eine Formalität?
Kann doch nicht sein - ich hab doch eine Zusage mit einer Frist bis Mitte Mai!
Mir kommt echt das kotzen

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  •  Solarbuddys
18.12.2022  (#21)

zitat..
heislplaner schrieb:

10kW!
Muss jetzt mein Elektriker neu ansuchen und oder ist das etwas was ich machen kann?
Können die mir Erweiterung verweigern (bzw kommt das vor?)
Ist das jetzt wieder ein Husarenakt der mehrere Monate dauert oder ist das eher eine Formalität?
Kann doch nicht sein - ich hab doch eine Zusage mit einer Frist bis Mitte Mai!
Mir kommt echt das kotzen

Deine Erste Zusage WURDE Abgeschlossen mit der 6,XkWp Anlage 

Du musst jetzt ALLES wieder neu machen wie vor der Ersten Anlage  ! (Uebern Eletriker + Warten + Zahlen fuer die Abnahme etc, das volle Programm)

Das einzige was Dir bleibt sind fie 10kW Rueckeinspeiseleistung die du mit Phase 1 schon bestaetigt bekommen /umgesetzt/abgenommen hast 

JEDE ERWEITERUNG (Theoretisch 1 Modul mehr) = ALLES KOMPLETT NEU BEANTRAGEN  

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