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einreichung mit energieausweis

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  •  whistleblower
4.12. - 10.12.2014
24 Antworten 24
24
guten morgen,

ich bin gerade dabei meine einreichungsunterlagen vorzubereiten u. abzugeben... jetzt ist mir aufgefallen das im energieausweis u. in der baubeschreibung daten (nicht) mehr zusammenstimmen - z.B. wohnraumlüftung u. pelletsheizung sind angeführt - welche in der Form jedoch nicht mehr umgesetzt werden sollen!

kann/soll ich mit diesen unterlagen jetzt einreichen od. müssen diese jetzt aktualisiert werden?!

lg

  •  eggerhau
4.12.2014  (#1)
einreichung mit energieausweis - Die Beilagen zum Einreichplan müssen mit den Daten der Einreichung übereinstimmen. Der Energieausweis gehört halt auch dazu!
In diesem Sinne
HDE

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  •  whistleblower
4.12.2014  (#2)
sorry, mir ist ein fehler unterlaufen... anbei die korrigierte version:(

ich bin gerade dabei meine einreichungsunterlagen vorzubereiten u. abzugeben... jetzt ist mir aufgefallen das im energieausweis u. in der baubeschreibung daten (nicht) mehr stimmen - z.B. wohnraumlüftung u. pelletsheizung sind angeführt - welche in der Form jedoch nicht mehr umgesetzt werden sollen!
kann/soll ich mit diesen unterlagen jetzt einreichen od. müssen diese jetzt aktualisiert werden?!
lg

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  •  j.schneeweiss
  •   Gold-Award
4.12.2014  (#3)
Also du musst der Bank schon sagen WAS du finanziert haben willst...
Ich versteh iwie die Art deser Frage nicht...

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  •  eggerhau
4.12.2014  (#4)

zitat..
whistleblower schrieb: sorry, mir ist ein fehler unterlaufen... anbei die korrigierte version:(

Wo😵
Grüsse HDE

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  •  altehuette
4.12.2014  (#5)
Änderung - Haben auch abgeändert, von Pellets mit HK auf WP WP [Wärmepumpe] mit FBH FBH [Fußbodenheizung], auch die Lage des Hauses wurde vom 5 m verschoben. Bei BV wurde die Lageänderung besprochen, aber noch nicht im Plan eingezeichnet. Da keine Nachbarrechte betroffen sind, oder Mindestabstände eingehalten werden müssen, hat der SV und BM gesagt, erst wenn Haus steht, soll der Lageplan korrigiert, und das Haus neu eigemessen werden. Von der Heizartänderung wusste ich zu diesem Zeitpunkt noch nichts. Diese Änderungsmeldung wird vom Heizungsbauer durchgeführt.
Glaube, dass es bei jedem Bau irgendwelche Änderungen gegenüber dem Einreichplan gibt! Oft vergeht ein Jahr bis überhaupt mit einem Bau begonnen wird nach der BV. Sei es eine andere Raumaufteilung, bzw. andere technische Ausstattung. Wenn eine WBF in Anspruch genommen wird, ist sicher der Gang auf Bank und Baubehörde notwendig sein, um die Änderung zu melden, weil ja die Punkteanzahl für WBF anders wird!

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  •  whistleblower
4.12.2014  (#6)
die frage ist die, ob ich jetzt den plan/baubeschreibung u. energieausweis einreichen soll, obwohl sich dinge bereits geändert haben... z.b. wenn ich nun keine wohnraumlüftung u. pellets heizung mache, wie diese jedoch im energieausweis u. baubeschreibung angegeben sind -> stimmen ja die errechneten werte nicht, bzw. kann ich mit diesen unterlagen keine förderung auch nicht beantragen od.?

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  •  Richard3007
4.12.2014  (#7)
Ich würd den Energieausweis neu rechnen lassen, du brauchst den so oder so und dann einreichen.
Eine KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] ist wichtig für die Förderhöhe, wenn die auf einmal nicht mehr da ist, könnte dir das Land um diesen Betrag die Förderung streichen und du hast auf einmal ein Finanzierungsloch.

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  •  StefanP
  •   Silber-Award
5.12.2014  (#8)
Bei der Einreichung musst du alle erforderlichen Unterlagen mit abgeben. Die Gemeinde (ist bei unserer zumindestens so) wartet mit der Begutachtung sowieso bis alles da ist was sie benötigen. Also neunen E-Ausweis amchen lassen und dann miteinreichen.

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  •  whistleblower
9.12.2014  (#9)
danke für eure antworten, leider bin ich mir nicht ganz sicher ob ich diese so richtig verstehe... :(

kann ich mit den unterlagen bei der gemeinde einreichen u. falls vom land gewünscht od. erforderlich nachträglich für die förderungen für den energieausweis, etc. abändern lassen u. nachreichen/die alten ersetzen?!

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  •  Richard3007
9.12.2014  (#10)
In der Regel erfrägt die Gemeinde ohnehin fehlende Daten beim EA EA [Energieausweis] Austeller. Ich würde Ihn halt vorher neu machen, denn wenn das Land/Gemeinde nicht nafrägt und du bekommst eine Förderung X, baust dann ohne gewisse Komponenten der EA EA [Energieausweis] wird schlechter, kann es sein dass Sie dir nichts auszahlen, du hast aber mit der Förderung kalkuliert.

Ich würde es nicht machen, wenn ich weiß das es nicht stimmt. Würdest du bei einem Auto einsteigen, wenn du weißt das die bremsen nicht funktionieren?

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  •  whistleblower
9.12.2014  (#11)
wenn ich den Plan bei der Gemeinde einreiche, hat dass doch noch nichts mit der Förderung zu tun oder täusche ich mich?

... der EA EA [Energieausweis]-Verfasser hat nämlich mit einer Wohnrauflüftung/Heizung kalkuliert - da kannte ich jedoch die entsprechenden Angebote/Kosten dafür noch nicht! u. ich habe mich nun um- bzw. noch nicht entschieden!
darum finde ich das bsp. mit dem auto nicht zwingend vergleichbar!

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  •  eggerhau
9.12.2014  (#12)
einreichung mit energieausweis -

zitat..
whistleblower schrieb: wenn ich den Plan bei der Gemeinde einreiche, hat dass doch noch nichts mit der Förderung zu tun oder täusche ich mich?

Das kannst Du ja auf der Gemeinde erfragen.

zitat..
whistleblower schrieb: .. der EA EA [Energieausweis]-Verfasser hat nämlich mit einer Wohnrauflüftung/Heizung kalkuliert

Der EA EA [Energieausweis] gehört halt (mein Wissensstand) zur Einreichung dazu! Wo liegt eigentlich das Problem?
Gruss HDE


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  •  Richard3007
9.12.2014  (#13)
Sowohl Land und Gemeinde hätten gerne die richtigen Daten, bei der Gemeinde ist es mehr oder weniger egal. Ausgenommen genehmigungspflichtige Heizmethoden wie zB. Grundwasserwärmepumpe, Tiefensonde etc... Das sind wichtige Bestandteile und sollten korrekt sein. Beim Land sollte, wenn du mit Wohnbauförderung finanzieren möchtest, der EA EA [Energieausweis] korrekt sein.

Ich weiß nicht wie deine Gemeinde reagiert, und ob es Bauvorschriften gibt, es soll ja Gemeinden geben die einem vorschreibt dass man nur eine bestimmte Dachform haben darf mit rotem Tondach etc...
Wenn du jetzt zB. mit LWP LWP [Luftwärmepumpe] planst kann sein, dass die Gemeinde das nicht haben möchte. Ist mir zwar nicht bekannt dass so etwas untersagt wurde, aber es gibt schließlich nix was es nicht gibt. (Das Dach ist zB. wahr, ein Freund musste sogar eine vorgeschriebene Farbe der Dachziegel nehmen)

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  •  whistleblower
9.12.2014  (#14)
@eggerhau
ich habe den EA EA [Energieausweis] auch zur Einreichung, jedoch sind darin Sachen kalkuliert die ich evtl. gedenke nicht um zusetzen - wie z.B. Wohnrauflüftung!

die Frage stellt sich mir nun ob ich mit den Plänen u. diesem EA EA [Energieausweis] einreichen kann ohne Probleme zu bekommen!

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  •  eggerhau
9.12.2014  (#15)
einreichung mit energieausweis -

zitat..
whistleblower schrieb: ich habe den EA EA [Energieausweis] auch zur Einreichung, jedoch sind darin Sachen kalkuliert die ich evtl. gedenke nicht um zusetzen - wie z.B. Wohnrauflüftung!

Wenn der EA EA [Energieausweis] mit Deinen derzeitigen Plänen übereinstimmt ist ja eh Alles in Butter.
Später ändern kann mann/frau immer. Und - wenn notwendig - Abänderungseingaben machen. emoji
Gruss HDE

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  •  whistleblower
9.12.2014  (#16)
... das wollte ich hören :) ich war mir nämlich nicht sicher bzw. wusste ich nicht ob ich im nachhinein dann noch Änderungen dieser art machen kann ohne irgendwie einen bock zu schießen...
herzlichen Dank!

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  •  gloitom
  •   Gold-Award
9.12.2014  (#17)

zitat..
whistleblower schrieb: ohne irgendwie einen bock zu schießen

Solange sich die Änderungen nicht auf die Baubewilligungen bzw. Förderung auswirken ist es wahrscheinlich kein Problem.

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  •  bautech
  •   Gold-Award
9.12.2014  (#18)
My 2 centsWennst jetzt die "falschen" Daten vom optimierten EA EA [Energieausweis] bei der Gemeinde einreichst geben die die falschen Daten ans Land weiter... dann fängt das Werkl an zu laufen, damit einhergehend die Förderungsansuchen bzw -zusage.
Warum nicht gleich einreichen, wie es sich gehört? Also mit 3 Plänen (die müssen dann auch so gebaut werden), 3 Baubeschreibungen (die die zu bauenden Pläne erklären), Energieausweis (der sollt halt auch stimmen, wie alles Andere auch...)...
Ob der jetzt den EA EA [Energieausweis] neu macht oder später is holler - und wennst den jetzt beilegst machst es für alle Beteiligten nur einfacher!

ng

bautech

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  •  whistleblower
9.12.2014  (#19)

zitat..
gloitom schrieb: Solange sich die Änderungen nicht auf die Baubewilligungen bzw. Förderung auswirken ist es wahrscheinlich kein Problem.

naja, genau das ist das Problem - da es sich bei den evtl. Änderungen um die Wohnraumlüftung u. die Heizung handelt wird sich dies sehr wohl zumindest auf die Förderung auswirken...

zitat..
bautech schrieb: Ob der jetzt den EA EA [Energieausweis] neu macht oder später is holler - und wennst den jetzt beilegst machst es für alle Beteiligten nur einfacher!

du hast schon recht, nur werde ich den EA EA [Energieausweis] dann heuer nicht mehr aktualisiert bekommen...

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  •  whistleblower
9.12.2014  (#20)

zitat..
bautech schrieb: Wennst jetzt die "falschen" Daten vom optimierten EA EA [Energieausweis] bei der Gemeinde einreichst geben die die falschen Daten ans Land weiter... dann fängt das Werkl an zu laufen, damit einhergehend die Förderungsansuchen bzw -zusage.

ich dachte eigentlich die Förderungsansuchen müssen/können unabhängig von der Einreichung gestellt werden?!

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  •  j.schneeweiss
  •   Gold-Award
9.12.2014  (#21)
Also ich versteh den Gebrauch deines Vokabulars nicht

Wenn du um eine Förderung ansuchst reichst du ja ein - also Einreichung und ansuchen sind das gleiche

Oder meinst du damit jeweils was anderes?? Dann definiere mal bitte was du jeweils mit welchem Wort meinst (damit wir uns auskennen - weil ja beides eigentlich das gleiche meint)

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