« Baurecht  |

einreichplan

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  pezzi
26.6.2007 1
1
hallo!
wir haben den einreichplan von der gemeinde bewilligt bekommen:
1)was darf da am haus jetzt noch verändert werden? wir wollen nämlich statt einem abgesetzten da ein satteldach errichten
2)muss die einfriedung ebenfalls bewilligt werden (die gemeinde hat diesbezüglich nichts gesagt - aber auf dem Plan ist sie auch nicht eingezeichnet)
3)wie hoch darf eine stützmauer zur strasse sein - der nächste nachbar ist gegenüber der strasse
4) muss man ein einverständis vom nachbarn einholen, wenn ich auf meinem grund eine menge obstbäume pflanzen möchte

baugrund liegt im oö

danke für eure antworten!
lg
pezzi

  •  talamestra
26.6.2007  (#1)
tja - ad 1) normalerweise gar nichts mehr - du musst den plan neu bewilligen lassen. das heisst, neuen einreichplan machen und dann nochmal alles von vorn....

ad 2)bei uns wurde die einfriedung von der gemeine vorgeschrieben (kärnten) frag einfach am bauamt nach.

ad 3) auch das wird dir nur die gemeine beantworten können, da das für jede unterschiedlich ist.

ad 4) du kannst pflanzen was du willst, musst - soweit ich weiss, nur einen gewissen abstand zum nachbarn haben. (soweit ich bei uns weiss bei großen bäumen mind. 2 m). aber sonst kann dir keiner verbieten was du pflanzst...bist du unsicher, frag - richtig - beim bauamt deiner gemeinde.

lg tal

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Garage/Fahrradabstellraum