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Einreichplan | Nachträgliche Änderungen [NÖ]

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  •  holzfan15
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
23.3. - 28.3.2016 1
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Hallo zusammen,

wir haben gerade folgende Situation:
1)Einreichplan für unser Haus liegt bereits auf der Gemeinde (Dieser wurde nunn für die Ausführung in Ziegel erstellt)
2)Aufgrund unserer Angebote von Ziegel Häusern, aber auch Holzhäusern stellt sich nun heraus, dass es vermutlich doch noch ein Holzriegelbau oder sogar ein CLT Bau werden kann.

Frage:
Dürfen wir mit einer gültigen Bewilligung (Für den Ziegelbau) bereits mit der Bodenplatte beginnen, auch wenn sich die Konstruktion des Hauses ändern und diese nun statt Ziegel in Holzriegel/CLT ausgeführt wird?
Eine Nachreichung bzw. sogar ein neuer Einreichplan von der Baufirma wird ja jedenfalls notwendig sein, korrekt?

Wir wollen aber evtl. nicht mehr die nächste Bauverhandlung etc abwarten und zumindest mit den Grabarbeiten und Fundamenten beginnen.

Was meint ihr?
Danke!

  •  kech
  •   Silber-Award
28.3.2016  (#1)
Warum fragst du nicht einfach bei der Gemeinde nach? Du weißt ja selbst, dass du einen Änderungsplan einreichen und bewilligen lassen musst.

Wenn die Abänderung auf Holzriegelbauweise keine Auswirkung auf die Fundamente und Grabungsarbeiten hat, wirst du diese wahrscheinlich problemlos auf Grund der bestehenden Bewilligung schon jetzt herstellen dürfen.
Sollte dir die Gemeinde das verweigern, muss sie das nachvollziehbar begründen können.

Reiche den Änderungsplan schnellstmöglich bei der Gemeinde ein und informiere sie über den geplanten Beginn der Bodenplattenarbeiten. Eine nachträgliche Bewilligung für die Abänderung auf Holzriegelbauweise ist jedenfalls zu erteilen, wenn sie nicht im Widerspruch zum Bebauungsplan oder den Baugesetzen deines Bundeslandes steht.

Ohne Rücksprache mit der Gemeinde mit den Bauarbeiten zu beginnen, ist riskant.



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