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Einreichen mit Abweichung als Neubau? Bundesland: OÖ

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  •  wertigzumteil
10.11.2020 1
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Hallo zusammen!

Kurz zusammengefasst unser Leidensweg: Meine Eltern haben vor 20 Jahren ein Haus gekauft. Ich und meine Frau wollen das jetzt umbauen/sanieren. Bei der Planung hat sich herausgestellt, dass der Erbauer die Bauflucht straßenseitig überbaut hat. 

Nach ewigen hin und her mit der Gemeinde, hat man sich nun darauf geeinigt dass wir berufend auf §36 mit geringfügiger Abweichung den Umbau einreichen können. Die 10%-Grenze geht sich glücklicherweise haarscharf aus, sonst hätten Sie uns eh abreissen lassen.

Jetzt meine Fragen:

1) Die Gemeinde verlangt nun von uns eine Einreichung als NEUBAU. Kann mir das jemand bestätigen? Das erscheint mir so irrsinnig, dass ich das gerne abgesichert hätte.

2) Die Sanierungsförderung kann ich dann wahrscheinlich auch vergessen, da es wahrscheinlich einen Unterschied macht, ob ich als Neubau oder Umbau einreiche?

Danke für eure Hilfe und Antworten!

  •  wertigzumteil
10.11.2020  (#1)
Vielleicht ist es noch relevant, dass die Gemeinde damals vor 20 Jahren nach einem Lokalaugeschein das Gebäude endkollaudiert hat und eine Benützungwbewilligung erteilt hat.

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