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Einliegerwohnung - Anzahl Wohneinheiten - Rechtsgrundlagen? [Sbg]

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  •  sbgsp
  •  [Sbg]
  •  [Salzburg]
7.5. - 9.5.2021
3 Antworten | 2 Autoren 3
3
Hallo liebe Experten,

ich verzweifle an der Frage wie genau unsere Planungsproblematik in den Griff zu bekommen ist.

Hintergrund: ein Grundstück in Salzburg Stadt welches neu bebaut werden soll.

Aufgrund der Gemeindebestimmungen (Straßen und Brückenamt) sind mehr als 3 KFZ Abstellplätze auf dem Bauplatz nicht wirtschaftlich sinnvoll zu realisieren.

Folglich ist nur ein Gebäude mit max. zwei Wohneinheiten möglich bzw. werden von uns angestrebt.

Geplant sind

Wohnung 1 - ca. 110 m2 OG + ca. 40 m2 unausgebauter Dachboden
+ 40 m2 Einliegerwohnung (baulich offen oder abgetrennt?) im EG

Wohnung 2 - 110m2 EG + ca. 60m2 Büro und Lagerflächen im UG

Bei einem Einfamilienhaus wird, laut Internet, die Einliegerwohnung nicht als Selbständiges Wohnobjekt gezählt und deswegen wird das Einfamilienhaus nicht zum Zweifamilienhaus...?

Aber wo ist für diese Behauptung die Rechtsgrundlage? Ich finde einfach nichts dazu...
Fraglich ist auch ob sich hier verschiedene Rechte überschneiden, Baurecht, Steuerrecht etc.

Geht das auch für ein Zweifamilienhaus, wo eine Wohnung eine Einliegerwohnung haben soll (Generationenwohnen).

Zur Refinanzierung soll Wohnung 1 auch vermietet werden, der Einlieger aber selbstgenutzt bleiben (die Junge Generation lebt noch in Wien :)

Kann mir da jemand weiterhelfen?😓

  •  chester_
8.5.2021  (#1)
Wohnung: Gesamtheit von einzelnen oder zusammen liegenden Räumen, die baulich in sich abgeschlossen und zu Wohnzwecken bestimmt sind und die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen. Nicht als eigene Wohnungen gelten Zimmer oder Wohneinheiten in Heimen (zB Jugend-, Studenten- oder Seniorenwohnheime) und Beherbergungsbetrieben.

§ 2 Z 4 BauTG

eine Einliegerwohnung, wenn abgeschlossen, wird sämtliche Voraussetzungen des BauTG (Raumgrößen etc.) erfüllen müssen. Weiters werden je nachdem gesetzliche (bzw. Verordnung der Gemeinde) STellplätze herzustellen sein.

Und wie überall überschneiden sich mit Sicherheit diverse Rechtsordnungen mit diversen Auslegungen, Bestimmungen etc. - Quellenangabe lt. Internet ist auch perfekt emoji 

mE Sobald du lt. oben angeführter Bestimmung eine abgetrennte Wohnung hast, musst du für diese auch PKW-STellplätze herstellen. Wenn offen gestaltet, handelt es sich um eine Wohnung, und wirst auch z.B. melderechtlich das Thema haben dass du dann gemeinsan auf einer Topnummer gemeldet bist. 

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  •  sbgsp
9.5.2021  (#2)
Servus chester_

vielen Dank für deine Antworten!


zitat..
chester_ schrieb: Quellenangabe lt. Internet ist auch perfekt  


?? ja ich weiß - ich tu schon ewig herum und komm auf keinen grünen Zweig und schön langsam verlier ich die Geduld

Ich habe mehrere Artikel angeschaut, hier exemplarisch einer

https://www.projekt-promotion.at/artikel/was-sie-ueber-die-einliegerwohnung-wissen-muessen

Was Sie über die Einliegerwohnung wissen müssen
16.04.2018



Ob generationsübergreifendes Wohnen oder ein zusätzliches Einkommen zur finanziellen Absicherung durch Mieteinnahmen. All das kann durch eine Einliegerwohnung ermöglicht werden. Gute Gründe dafür gibt es viele, doch kann es auch manchmal Nachteile mit sich bringen. Was bei einer Einliegerwohnung beachtet werden muss, erfahren Sie hier.








Doch was ist eine Einliegerwohnung überhaupt? Bei einer Einliegerwohnung handelt es sich um eine in sich abgeschlossene (vermietbare) Wohnung innerhalb eines Privathauses, die dem Haupthaus untergeordnet ist. So müssen neben dem Wohnraum, auch ein Bad und eine Kochgelegenheit gegeben sein. Außerdem muss die Einliegerwohnung über einen separaten Eingang verfügen, die über das Stiegenhaus oder den Hausflur zu erreichen ist, um als diese anerkannt zu werden.

Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung
Einfamilienhaus als beliebteste Variante: Als die beliebteste Variante des Eigenheims gilt immer noch das Einfamilienhaus. Dabei spielen das Fertighaus oder Fertigteilhaus heutzutage genauso eine wichtige Rolle wie das Massivhaus. Wer heute außerdem bereits an die Zukunft denkt oder sich absichern möchte, entscheidet sich dafür, ein Haus mit Einliegerwohnung zu bauen oder zu kaufen. Ob für hilfsbedürftig gewordene Familienangehörige oder als erste eigene Wohnung für die eigenen Kinder, die Vorteile einer Einliegerwohnung sind vielschichtig. Auch bei der Auswahl des Haustyps stehen einem mehrere Möglichkeiten offen: So können Einliegerwohnungen sowohl im Bungalow, Doppelhaus als auch der Stadtvilla verwirklicht werden. Die Kosten richten sich dabei ganz nach dem Budget der Bauherren sowie dem Grundriss, wobei Fertighäuser preislich meist deutlich unter dem eines Massivhauses liegen. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit eine Einliegerwohnung als Zu- oder Anbau umzusetzen.

Einliegerwohnung muss kleiner sein als Hauptwohnung
Vorgaben zu beachten: Rechtlich als auch steuerlich gesehen gibt es dennoch einige Vorgaben, die es zu beachten gilt, damit das Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung nicht zum Zweifamilienhaus wird. So sind beide Wohnungen eines Zweifamilienhauses größtenteils gleich geschnitten und von der Wohnfläche her meist gleich. Die Einliegerwohnung ist hingegen deutlich kleiner, was bei einer möglichen Vermietung der Wohnung ebenfalls bedacht werden sollte. So bieten Einliegerwohnungen meist nur begrenzt Platz, wodurch sie für mehrere Personen wie z.B. Familien eher ungeeignet sind. Auch könnten sich einige Menschen in der eigenen Privatsphäre beeinträchtigt fühlen, wenn die Nachbarn quasi mit im Haus wohnen.











zitat..
chester_ schrieb: eine Einliegerwohnung, wenn abgeschlossen,


wann ist denn eine Eiliegerwohnung "baulich angeschlossen"

Wohnungstür?
Zimmertür?
Tür?
Keine Tür?


zitat..
chester_ schrieb: Und wie überall überschneiden sich mit Sicherheit diverse Rechtsordnungen mit diversen Auslegungen, Bestimmungen etc.


Es geht um die KFZ-Stellplätze(Baurecht) + und die Ausnutzbarkeit der Erleichterungen zur Vermietung (MRG) für Ein und Zweifamilienhäuser.

Muss ich zum Rechtsanwalt der mir das Rechtssicher austüftelt? bin verzweifelt ??


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  •  sbgsp
9.5.2021  (#3)
siehe auch
https://www.gpp.at/fileadmin/user_upload/MF_OIZ_09_16.pdf


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