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Einkommensgrenze Wohnbauförderung STMK

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  •  wolfgangpue
11.11. - 13.11.2015
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Hi,

Für die Wohnbauförderung gibt es ja eine Obergrenze für das Familieneinkommen von 51.000€ für 2 Personen. Weiß jemand wie sich das Jahresnettoeinkommen berechnet. In NÖ zum Beispiel wird es wie folgt berechnet (vom L16 Formular):

"Steuerpflichtige Bezüge entsprechend der Ziffer 245 (das ist ohne Weihnachts- und Urlaubsgeld) des Jahreslohnzettels abzüglich der anrechenbaren Lohnsteuer entsprechend der Ziffer 260 des Jahreslohnzettels."

Für die Steiermark habe ich leider keine genaue Definition gefunden. Beim Telefonat mit der Förderstelle meinte dieser dass alle 14 Netto-Gehälter genommen werden, war sich da aber auch nicht mehr ganz sicher.

LG

  •  MCKuck
12.11.2015  (#1)
BGLD - Hallo Wolfgang,

bei uns im Bgld. sind es alle 14 Betto-Gehälter. Am besten den Jahreslohnzettel hernehmen und SV- Beiträge und Einkommenssteuer abziehen. Das wird bei uns für die Berechnung herangezogen. Ich denke in der STMK wird es nicht viel anders sein.
SG MCK



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  •  GeCaBau
13.11.2015  (#2)
Hallo, wir haben uns schon die gleiche Frage gestellt.
Da wir wirklich nicht mehr durchgeblickt haben, sind wir mit unseren Lohnzetteln direkt in die Abt. 15, Land Steiermark gegangen.
Hier gibt es einige Schalter - der Herr vor Ort war zwar nicht besonders freundlich, hat sich dann jedoch ein paar Minuten Zeit genommen u. alles kurz durchgerechnet. Würde jedoch vorab kurz telefonisch einen Termin vereinbaren - ohne hätten sie uns nicht drangenommen - auch wenn keiner auch nur einen einzigen Kunden in der gesamten Zeit hatte!


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