Hallo, habe folgende Frage zum Einheitswertbescheid (aufgrund Zubau):
Am Bescheid ist der Bestand und der Zubau angeführt. In der Spalte €/m3 unterscheiden sich die Beträge zwischen Bestand und Zubau. Liegt dies daran, dass der Bestand älter und damit weniger Wert ist? Wie errechnet sich dieser Wertverlust? Der Unterschied beträgt ca. 12%, die Baujahre unterscheiden sich aber um mehr als 30 Jahre. Weiters gibt es eine Spalte Afa in % mit 1,3. Wo wird diese abgezogen? Bei Restwert steht wiederum überall 100, wie kann dies sein, wenn eine Afa abgezogen wird?
Hängt mitunter von der Bauweise ab, kann auch sein, dass bei einem Teil die m3, beim anderen Teil die m2 bewertet werden. Die Werte stehen im BewG (Anlage zu § 53a BewG), Restwert wird normalerweise nur bei sehr alten Gebäuden unter 100% sein.
Danke, ja die Werte sind von der Bauweise abgeleitet. Aber was bedeutet dann die Afa und Restwertspalte? Müsste die Afa nicht jährlich ab dem Baujahr zum Tragen kommen, sprich bei AFA 1,3% nach 2 Jahren nur mehr 97,4% Restwert?
Das hängt damit zusammen, dass der Restwert m.W. auf die letzte Hauptfeststellung gerechnet wird - und die war 1. 1. 1974; ich glaube also, dass nur diese Gebäude einen Restwert kleiner 100% haben, die bereits davor gebaut worden waren. Alle Gebäude seitdem haben einen Restwert von 100%, soweit ich weiß.