« Baurecht  |

einfriedung

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  gabi
29.6. - 4.7.2007
13 Antworten 13
13
hallo, wisst ihr wie die rechtslage für die einfriedung ausschaut. mein nachbar meint, er braucht keinen gartenzaun - ich denke aber er will nur nicht die hälfte der kosten tragen. gibt es da vorschriften wer was zahlen muss? wir wohnen im burgenland.

  •  .
29.6.2007  (#1)
@gabi - hallo.
wenn du vor der parzelle stehst (richtung eingangstür meistens) - die rechte seite des zaunes gehört dir die linke dem nachbarn.

lg

1
  •  gabi
29.6.2007  (#2)
ja - aber was sit, wenn der nachbar sagt, er möchte keine einfriedung machen??? ist er dazu verpflichtet?

1
  •  rpg
29.6.2007  (#3)
! - Dann mach halt die einfriedung auf deiner Grundstücksseite zu deinen alleinigen Kosten und er kann dich mal......

1


  •  gabi
29.6.2007  (#4)
wieso - sollte ich? ich hatte ihm vorgeschlagen, dass wir uns die kosten teilen (ich mein da gehts um eine mauer von 200 m) aber er ist da zeimlich stur und macht uns nur probleme (auch wegen anderer sachen)

1
  •  .
29.6.2007  (#5)
@gabi - ich denke das ist von der gemeinde abhängig aber wahrscheinlich kann man ihn nicht dazu verpflichten.
genau so wenig wie er dich daran hindern kann einen zu erstellen.
200m sind schon recht heftig. billig gehts mit einschlaghülsen, holzstehern und einigen brettern. vielleicht reicht das ja?????

lg

1
  •  gabi
29.6.2007  (#6)
naja - wir haben vor einen 60 kilo bernersennenhund zu beherbergen ... ausserdem haben die nachbarn eine ziemlich nervige katze - mir ist schon klar, dass man die katze schwer daran hindern kann in den garten zu gelangen - aber wäre das nicht ein grund zu sagen, dass er eine mauer machen soll?? (der hund ist ja noch nicht da - aber die katze schon)

1
  •  .
29.6.2007  (#7)
@gabi - hallo.
die sind viel zu lieb (meistens).
das ist dann aber wirklich sein bier. also ich würde mir da nicht den kopf darüber zerbrechen.
katzen sind bei der richtigen motivation ganz schön schnell emoji

lg

1
  •  rpg
30.6.2007  (#8)
! - Sorry,hast du dich verschrieben?
200 (!!!) Meter?
Puh...

1
  •  rpg
30.6.2007  (#9)
Abgesehen davon riecht das gewaltig nach zukünftigem Kleinkrieg.

1
  •  Weigelie
2.7.2007  (#10)
Einfriedung - Der Nachbar muss einen Zaun errichten - auf seine alleinigen Kosten. Allerdings ist er nicht verpflichtet, eine Mauer aufstellen zu lassen (die von m.W. von der Baubehörde genehmigt werden müsste).

§ 858 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch):
.... Es ist aber jeder Eigentümer verbunden, auf der rechten Seite seines Haupteinganges für die nötige Einschließung seines Raumes, und für die Abteilung von dem fremden Raume zu sorgen.


1
  •  rpg
2.7.2007  (#11)
Also man kann doch bitte niemanden zwingen eine 200 Meter (!) lange Mauer zu errichten.Kostet ja ein Vermögen,und schaut doch schrecklich aus,oder?
Gruss

1
  •  gabi
3.7.2007  (#12)
nicht wikrlich eine mauer - nur eine oder zwei reihen schalsteine mit einem zaun drauf. wir hatten ihm ja angeboten die kosten zu teilen ..

1
  •  rpg
4.7.2007  (#13)
:) - ISt ein fairer Vorschlag Deinerseits. Lobenswert!
Aber mache sind halt so borniert , leider. Hoffe es regelt sich noch bei euch.
gruss

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Einfriedung