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Einfriedung / Gartenzaun

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  •  borscht
2.4. - 4.4.2007 1
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Wir haben ein Einfamilienhaus (GS-Widmung) in Wien errichtet und gestalten eben unseren Garten. Bei der Verpflichtung den Gartenzaun zu errichten sind wir uns uneinige, für welche Seite wir- und für welche Seite meine Nachbarn verantwortlich sind.

Vorne und hinten ist es klar (1x Straße und 1x Feld). Der Gesetzestext aus dem ABGB (§ 858 - "Es ist aber jeder Eigentümer verbunden, auf der rechten Seite seines Haupteinganges für die nötige Einschließung seines Raumes, und für die Abteilung von dem fremden Raume zu sorgen.") ist dabei nicht hilfreich, da mein Haus-Haupteingang z.B. im Norden liegt (also auf der Rückseite des Grundstücks und mein Nachbar seine Tür nördlich hat!

Wie ist das also genau zu interpretieren?

  •  2moose
4.4.2007  (#1)
Ist mit Haupteingang vielleicht der - Zugang zum Grundstück und nicht zum Haus gemeint? Vorne ist da, wo sich die Straße befindet und der Zugang zum Grundstück ist und rechts davon seid Ihr für den Zaun Zuständig. Oder marschiert Ihr übers Feld?

Bernhard

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