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Einfahrt mit Gefälle

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  •  athanasius
26.10.2009
5 Antworten 5
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Hallo, wir würden gerne unsere Garage 1,5m unter Straßenniveau setzen und dafür brauchen wir natürlich eine Abfahrt. Mit 20% Gefälle geht sich das vom Abstand her locker aus. Nun hat mir jemand gesagt, dass man in 5m Abstand von der Straße nur ein paar Grad Gefälle haben darf, wegen der Sicht auf die Straße. Hab aber in der steirischen Bauordung (die gilt für uns) nichts dazu gefunden. Kennt jemand diesen Passus und die Quelle dazu?

  •  AndiBru
26.10.2009  (#1)
HiWie es rechtlich ausschaut weiß ich leider nicht, ich kann dir nur sagen das bei "Wohnbauten" immer 5m Gefälle mit 5% dann maximal 15% und dann wieder 5% sind.

hat auch den Grund, dass man mit "allen Fahrzeugen" drüber kommt, ohne aufzusitzen.

Meine Eltern hatten in Wien die Garage auch mit 18% und noch in die Garage 2m hineingezogen.

Also sprich das Auto stand "schief" hat eigentlich niemanden gestört ... nur bei 20% wären sie aufgesessen ...

lg!

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  •  Karl10
26.10.2009  (#2)
zulässige Neigung von Rampen - Ist auch in der Steiermark klar gesetzlich geregelt:

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrStmk/LRST_8200_003/LRST_8200_003.pdf



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  •  Karl10
26.10.2009  (#3)
wichtiges vergessen - sorry, hab den § nicht geschrieben, und zwar: § 73 Steiermärkisches Baugesetz

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  •  Karl10
26.10.2009  (#4)
nochmals sorryHab leider etwas zu schnell geschossen-:)

Da gibt´s auch noch den § 84 mit Erleichterungen für Kleingaragen. Da es sich bei der Anfrage von Athanasius offensichtlich um eine solche handelt, gelten daher die 15%, und zwar über die gesamte Rampenlänge.
Die 5m - Regel mit 5% und der Rest 15 % von AndiBru gilt für eine Kleingarage in der Steiermark nicht. Es gibt in der Steiermark eine solche Regelung für Mittel- und Großgaragen, allerdings mit 3% auf den ersten 5m, wenn danach die Steigung mehr als 5% beträgt.

So, ich hoffe jetzt ist´s vollständig.

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  •  athanasius
26.10.2009  (#5)
Top - Danke euch beiden! Fürs erste alles geklärt!

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