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Einer Besitzt- beide Investieren

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  •  CoolS
24.11. - 25.11.2022
7 Antworten | 5 Autoren 7
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Hallo zusammen,

ich weiß das dieses Thema sensibel ist und vermutlich ein Gang zum Rechtsanwalt nicht erspart bleibt.
Ich möchte mich trotzdem vorher informieren und ideen bekommen wie andere das gelöst haben.

Meine Partnerin hat von Ihren Eltern ein Haus geschenkt bekommen das wir gemeinsam Kernsanieren werden. Bei der Schenkung wurde ein Belastungs- und Veräußerungsverbot eingetragen. Die Kosten für den Umbau werden wir gemeinsam tragen, wobei Sie von Ihren Eltern zusätzlich Geld bekommt- es wird also von Ihrer Seite finanziell ca. doppelt so viel beigetragen wie von mir plus natürlich das Haus und Grundstück. Von mir und meiner Familie wird dafür der großteil der Arbeit in Eigenleistung erbracht, da ich viele Verwandte Handwerker habe die uns unterstützen. (auch mit Baumaterial, Bagger, Werkzeug etc.)

Das Haus wird dann später gemeinsam bewohnt wobei auch alle Betriebskosten etc. gemeinsam geteilt werden. Ich werde keine Miete oder sonstiges bezahlen, momentan ist noch nicht fix ob wir einen Bankkredit brauchen- wenn ja werde ich diesen nicht mit aufnehmen da ich ohne Miteigentum am Haus keine Haftung in Richtung Bank übernehemen möchte. Bezüglich der Besicherung und Kreditvergaberichtlinien müssten wir dann natürlich schauen. An den Kreditrückzahlungen (egal ob Bank- oder Privatkredit von den Eltern) werde ich mich natürlich beteiligen und auch den Großteil übernehmen wenn Sie z.B. mal in Karenz ist und weniger Einkommen hat.

Meine Partnerin hat keine Geschwister und quasi nur ihre Eltern die nicht mehr die jüngsten sind, sie können daher nicht mehr viel helfen aber unterstützen dafür finanziell.

Wir hätten nun geplant die Ausgaben genau mitzuschreiben und eine Vertrag aufzusetzen, der mir garantiert mein Geld im Trennungsfall zurückzubekommen. Damit wird zwar die Eigenleistung etc. nicht berücksichtigt aber es ist besser als nichts. Damit ich im Ablebensfall von ihr nicht mit nichts da stehe, hätten wir ein Testament aufgesetzt. (sind noch nicht verheiratet und haben auch noch keine Kinder)
Einen Pflichtteilsanspruch der Eltern gibt es meines Wissens nach ja nicht mehr und auch das Veräußerungsverbot sollte im Ablebensfall nicht greifen.

Wenn der Umbau fertig ist möchten wir heiraten und dann sind auch Kinder geplant, das Eigentum am Haus möchten wir dann 50/50 Teilen. Ich weiß diese Teilung ist rein finanziell gesehen nicht "fair" aber es ist auch ihr wunsch und wird nicht von mir gefordert! 

Ich denke hier könnte es dann zum Streitfall mit den Eltern kommen, da diese Teilung wohl nur mit Zustimmung der Eltern möglich sein wird? Wir haben das Thema noch nicht mit ihnen besprochen, weil wir keinen Streit verursachen möchten. Das Verhältnis mit ihnen ist zwar sehr gut und wir wohnen derzeit auch bei ihnen, aber ich denke wenn sie ihr (ehemaliges) Eigentum in "Gefahr" sehen könnte sich das ändern. (obwohl sie selbst auch alles 50/50 geteilt haben trotzdem das auch ihren Besitz nur Ihr Vater geerbt hat und von ihrer Mutter nichts mitgebracht wurde)

Wie seht ihr das ganze und wie habt ihr das gelöst? Ich denke der Vertrag ist fürs erste die fairste Lösung und die Vorgehensweise in der Zukunft ist ohnehin eine persönliche Entscheidung.

  •  dreibier
24.11.2022  (#1)
Hallo,

ganz ähnliche Lage bei uns. Wir haben auf Anraten des Notars einen einfachen Partnerschaftsvertrag aufgesetzt und die Gültigkeit des Vertrags mit dem Zeitpunkt der Eheschließung und der darauffolgenden Grundbuchsteilung limitiert. Zudem habe ich bis dahin ein Testament notariell hinterlegt, womit sie das Haus erbt falls was ist mit mir. Ist einfach nur eine Übergangslösung bis zum Heiraten emoji Zusammengefasst hat sie also ein Darlehen eingebracht, welches im Fall der Eheschließung in einen grundbücherlichen Hälfteanteil umgewandelt wird oder im Falle der Trennung von mir mit einer Einmalzahlung und der Rest in Raten zurückzuzahlen ist.

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  •  CoolS
24.11.2022  (#2)

zitat..
dreibier schrieb:

Hallo,

ganz ähnliche Lage bei uns. Wir haben auf Anraten des Notars einen einfachen Partnerschaftsvertrag aufgesetzt und die Gültigkeit des Vertrags mit dem Zeitpunkt der Eheschließung und der darauffolgenden Grundbuchsteilung limitiert. Zudem habe ich bis dahin ein Testament notariell hinterlegt, womit sie das Haus erbt falls was ist mit mir. Ist einfach nur eine Übergangslösung bis zum Heiraten Zusammengefasst hat sie also ein Darlehen eingebracht, welches im Fall der Eheschließung in einen grundbücherlichen Hälfteanteil umgewandelt wird oder im Falle der Trennung von mir mit einer Einmalzahlung und der Rest in Raten zurückzuzahlen ist.

Danke für den Beitrag, das wäre genau die Lösung die wir anstreben. Das Einzige das uns hier im Weg stehen könnte wären ihre Eltern falls Sie der Grundbuchsteilung nach der Ehe nicht zustimmen. 

Heißt bei euch war am Ende die Teilung finanziell auch "unfair" weil das Haus 50/50 geteilt wurde aber von einem Teil mehr beigetragen wurde? 
Ich fühle mich irgendwie jetzt nicht 100% gut dabei wenn mir mal die Hälfte gehört und es dann vielleicht so wirkt, als ob ich mich bereichern möchte. (was natürlich Blödsinn ist, immerhin sind wir bald 9 Jahre zusammen)
Vielleicht sind meine Bedenken auch unberechtigt aber das schwirrt eben so im Kopf rum....

Meine Partnerin sieht das nicht so sondern sie meint, wenn wir die Zukunft zusammen verbringen und eine Familie gründen dann soll mir auch die Hälfte vom gemeinsamen Haus gehören, unabhängig davon wer wie viel mitgebracht hat. Immerhin bauen wir es auch gemeinsam um. 

Am liebsten wäre uns gewesen einfach vor dem Umbau zu heiraten, das möchten wir uns jetzt im Baustress der auf uns zukommt aber nicht antun. Es soll ja schön werden und keine Stress Aktion. Außerdem ist es irgendwie noch die letzte Prüfung vor der Ehe ;)

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  •  bautech
  •   Gold-Award
24.11.2022  (#3)

zitat..
CoolS schrieb: Das Einzige das uns hier im Weg stehen könnte wären ihre Eltern falls Sie der Grundbuchsteilung nach der Ehe nicht zustimmen. 

Kann das nach der Heirat noch von einseitigem Interesse sein?
Ich hätte gemeint mit der (unvertraglichen) Hochzeit habt ihr beide die selben Rechte, natürlich erst nach einer gewissen gemeinsamen Zeit aber doch...


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  •  CoolS
24.11.2022  (#4)

zitat..
bautech schrieb:

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CoolS schrieb: Das Einzige das uns hier im Weg stehen könnte wären ihre Eltern falls Sie der Grundbuchsteilung nach der Ehe nicht zustimmen. 
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Kann das nach der Heirat noch von einseitigem Interesse sein?
Ich hätte gemeint mit der (unvertraglichen) Hochzeit habt ihr beide die selben Rechte, natürlich erst nach einer gewissen gemeinsamen Zeit aber doch...


Da bin ich ehrlich gesagt überfragt, ich hab mir gedacht ein Belastungs- und Veräußerungsverbot verhindert quasi jeden Grundbucheintrag (ohne Zustimmung) bis eben die Eltern nicht mehr leben, dann ist es jedenfalls hinfällig.

Kann auch anders sein, ich denke eigentlich eh nicht das sich ihre Eltern dann nicht bereit erklären würden. Möglich wäre es, aber ich glaub nicht das sie Ärger in die Familie bringen möchten, weil sie ihrer Tochter nicht mit ihrem Eigentum machen lassen was sie will. 

Momentan ist mir eh nur wichtig das die Finanzen geregelt sind solange wir nicht verheiratet sind und dass ich im Ablebensfall abgesichert bin. Alles andere wird sich dann schon ergeben.


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  •  thez
25.11.2022  (#5)
Bin kein Jurist und es wäre auch sicher empfehlenswert einfach einen Notar aufzusuchen anstelle hier die Laieninfos zu bekommen.
Aber meines Wissens nach müssen die Eltern auch nach der Hochzeit der Änderung im Grundbuch zustimmen d.h. die Teilung auf 50:50 zwischen dir und deiner Partnerin.

Alles was eine Person vor der Hochzeit bereits besessen hat besitzt Sie auch in er Ehe bzw. bei der Scheidung...


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  •  CoolS
25.11.2022  (#6)

zitat..
thez schrieb:

Bin kein Jurist und es wäre auch sicher empfehlenswert einfach einen Notar aufzusuchen anstelle hier die Laieninfos zu bekommen.
Aber meines Wissens nach müssen die Eltern auch nach der Hochzeit der Änderung im Grundbuch zustimmen d.h. die Teilung auf 50:50 zwischen dir und deiner Partnerin.

Alles was eine Person vor der Hochzeit bereits besessen hat besitzt Sie auch in er Ehe bzw. bei der Scheidung...


Ja am Notar führt kein weg vorbei, haben uns deswegen heute beraten lassen und werden es wie beschrieben durchführen.
Bis zu Ehe werden sämtliche Ausgaben und die geleisteten Arbeitsstunden aufgeschrieben, nach Eheschließung wird dann das Eigentum geteilt. Es ist dann uns überlassen ob wir die Aufteilung rein finanziell gestalten, also ich genau den Anteil bekomme den ich tatsächlich geleistet habe, oder ob man generell eine 50/50 Teilung macht im Sinne von "ab der Ehe gibt es nur noch gemeinsam"
Weiters wird meine Partnerin ein Testament verfassen damit das Haus im Ablebensfall mir zufällt.

Die Eltern müssen jedenfalls der Teilung zustimmen und dazu sind sie auch bereit. (waren heute dabei) 
Weiters sind sie auch bereit einer Eintragung durch die Bank für einen Kredit zuzustimmen.

Somit ist eigentlich alles geregelt.


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
25.11.2022  (#7)

zitat..
CoolS schrieb: Somit ist eigentlich alles geregelt.

👍


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