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Einbuße der Abendsonne usw. [Stmk]

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  •  aw80
  •  [Stmk]
  •  [Steiermark]
3.12. - 6.12.2009
15 Antworten 15
15
Hallo!
Wir bekommen neue Nachbarn die ein Haus bauen wollen und das nicht (wie alle anderen) an der gleichen Flucht (Abstand zur Strasse), sondern sie versetzen ihr Haus viel weiter in den Grund hinein, das heißt, neben unserer Terrasse steht dann das Nachbarhaus und wir bekommen am späten Nachmittag fast keine Sonne mehr, abgesehen davon das wir wenn wir auf der Terrasse sitzen immer in die Nebenhausküche sehen. Der Seitenabstand ist auch nur 4m, da die Gründe nur 600m² haben.Die Seitenabstände usw. sind zwar ok, aber darf man das Haus einfach irgendwo in den Grund setzen, auch wenn Nachbarn beeinträchtigt werden?! Standort ist die Steiermark, Graz Umgebung.
Mit der Bitte um Infos.

  •  AndiBru
  •   Gold-Award
3.12.2009  (#1)
HiNormalerweise gibt es Baufluchtlinien eine Vordere und eine Hintere

Bleibt er innerhalb ist mal theoretisch alles rechtens.

Ich würd mit mal am Flächenwidmungsplan die Linien zeigen lassen, dann siehst do wo diese wären ...

Ich würde auch das Gespräch mim Nachbarn suchen, vielleicht könnt Ihr euch ja einigen, dass er hinten nur das wohnzimmer und eine tarrase darauf macht und neben euerm haus den stock oder so ...

durchs reden kommen die leut zam :) - einfach versuchen!

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  •  aw80
3.12.2009  (#2)
Hallo - Also ich war bei der Gemeinde, mir wurde gesagt das es Mindestabstände an den Seiten gibt(zu den Nachbarhäusern), aber eine Baufluchtlinie nach vorne (Straßenseite) oder nach hinten (in den Grund hinein-südlich) gibt es nicht!? Man könne das Haus (bis auf die Seitenabstände) hinbauen wo man will, lt. Gemeinde. Ist das richtig?!

Mfg

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  •  Dosenkuh
3.12.2009  (#3)
Hallo - war bei uns auch so. Abgesehen von den Seitenabständen war es bei uns völlig wurscht, wo wir das Haus hin bauen

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  •  AndiBru
  •   Gold-Award
4.12.2009  (#4)
phuuu - Also dann würd ich das Gespräch mim Nachbarn suchen ...

vielleicht kann man ihn ja von einer kürzeren einfahrt (weniger schneeschaufeln) oder auch ruhigerer garten hinter dem haus, oder eben weil du keine sonne bekommst, oder so übereden dass er vorne baut ....

good luck :)

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  •  aw80
4.12.2009  (#5)
Leider...hat das Reden mit den Nachbarn nicht wirklich was gebracht, wurde eher ignoriert. Nächste Woche ist die Bauverhandlung, kann anscheinend eh nichts machen, wenn das Gesetz das erlaubt?!

Lg

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  •  johro
4.12.2009  (#6)
Hallo - ich glaube das ist dann eher schwierig, ist durchaus üblich dass nur zur seite ein Abstand eingehalten werden muss, dh du musst aber auch die 3 oder 4m einhalten oder?

aber dennoch wird es ein wenig schatten geben, zumindest im Winter wenn die sonne tiefer stehet,

bei uns in der Siedung wird das auch oft gemacht, aber muss halt von den nachbarn akzeptiert werden.

lg
Johannes

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  •  aw80
4.12.2009  (#7)
Mir wurde gesagt... das es kein Nachbarschaftsrecht auf Sonne gibt. Nur die Seitenabstände müssen eingehalten werden, der Rest ist egal, da kann ich als benachteiligter Nachbar machen was ich will, lt. unserer Gemeinde. Habe jetzt ein Vermögen für mein neues Haus bezahlt, und dann kommt so was, super.

Mfg

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  •  wollmann
4.12.2009  (#8)
Die Gemeinden machen es sich halt meistens sehr leicht! - Überall werden neue Siedlungen mit so wenig wie möglich Bebauungsbestimmungsstimmungen aufgeschlossen, damit möglichst viele Leute ihr Traumhaus aus der Blauen Lagune dort bauen können und die Gemeinden ihre Gründe damit besser bzw. zu höheren Preisen los werden. Im Endeffekt entsteht dadurch ein Legoland nach dem anderen und damit auch solche Probleme, wie Du sie hier beschreibst. Es traut sich einfach keine Gemeinde mehr, bei neu aufgeschlossenen Gründen, Baufluchtlinen mit anbaupflicht festzulegen oder einheitlich gekuppelte (bzw. einheitlich offene) Bauweise vorzuschreiben (meistens hat man die wahl, was dann zu poblemem führt, die hier auch schon in einem Thread diskutiert werden). Auch die Bauklasse sollte innerhalb einer Siedlung einheitlich sein (selbst da hat man oft die Wahlmöglichkeit zwischen I und II) um ein vernünftiges Ortsbild zu schaffen...

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  •  Noldman
  •   Gold-Award
4.12.2009  (#9)
.......Recht auf Licht oder Luft........
Vor ein paar Jahren gab es dazu eine Gesetzesänderung und mittlerweile auch einige Gerichtsurteile dazu. Ob das hier anwendbar wäre müsste man sich ansehen (bin mir nämlich [hab gerade keinen Gesetzestext zur Hand] nicht sicher ob es dabei nicht hauptsächlich um Pflanzen ging).


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  •  joski
  •   Silber-Award
4.12.2009  (#10)
Reihenhaus - ist die einzig richtige Ausführung.
Alle in Reih und Glied! Einheitsbrei.
Was du mir weg nimmst, nehme ich dem nächsten weg.

Ich vermute der Nachbar ist nach norden gerückt.

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  •  aw80
4.12.2009  (#11)
Nein...der Nachbar ist komischerweise nach Süden gerückt mit seinem Haus, verliert damit auch viel Grünfläche,im Norden kommen die Carports hin. Aber da er weiter in Süden gerutscht ist, und jetzt vor den anderen Häusern steht, bekommt er von in der Früh bis Abends die Sonne ab, ich links habe am Abend die Einbuße, der rechts davon halt in der Früh. Reihenhaus hatte ich zuvor, aber mit der Lärmübertragung konnte und wollte ich nicht wirklich Leben, da habe ich meinen Traum vom eigen Haus erfüllt, nur leider bekomme ich jetzt ein Haus vorgesetzt (an der westlichen Seite). Ganz toll.

Mfg

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  •  Karl10
4.12.2009  (#12)
Recht auf Licht und Recht auf Sonnesind 2 verschiedene Dinge:
Recht auf Licht (Belichtung): regelt bei Bauvorhaben das Baurecht (in unterschiedlicher Art und Weise, Bebauungspläne, Abtsandsvorschriften usw.)
Darüber hinaus gibts das auch im Zivilrecht (vor allem hinsichtlich der Baum- und Heckenproblematik).

Recht auf Sonne: Gibts keines!!


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  •  johro
5.12.2009  (#13)
Hallo hi AW80,
wir haben bei unseren Bauplätzen auch immer geschaut wie hat den nachbar gebaut bzw wie könnte später der nachbar sein haus hinstellen wollen, man versucht halt sein bestes damit man für "sich" das richtige platzl findet.

wenn er im norden die Carports macht, dann das haus und dann der garten im Süden ist, hört sich das ja auch vernünftig an.

ist halt leider schlecht für die nachbarn, in dem fall hatl auch für dich, leider...

lg
Johannes

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  •  aw80
5.12.2009  (#14)
Da kann man...anscheinend wirklich nix machen. Bin halt enttäuscht das mein Haus bzw. wir in den Schatten geraten, hat ja ein Vermögen verschlungen.
Naja, muss mich damit abfinden, leider.

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  •  AndiBru
  •   Gold-Award
6.12.2009  (#15)
Hinoch ein Nachtrag ...

auch wenn man Rechtlich scheinbar nix machen kann, kann man in vielleicht "überzeugen" dass er vorn bauen soll ???

zB du würdest einen Pool genau neben seinen fenstern machen (laut) oder eine hohe Gartenhütte (ich glaub maximal 3m - aber ich weiß nicht genau) an seine Grundgrenze stellen (wenn du eine brauchst), oder eine hohe Hecke machen (pappeln, ev. tujen - wenn sie gefallen).

vielleicht denkt er nochmal nach, wenn er dann keine Sonne aus der Richtung bekommt....

ps ich kenne wem, der hat einfach 2 Baukontainer übereinander hingestellt - war 5m hoch, gab ein paar Streits - war in Wien, aber sie standen dann 5 Jahre dort ...

nur dann kannst sicher sein dass der Nachbarschaftsfriede gestört ist, und ich denke du magst auch keine Container im Garten haben :)

also wenn das mein Nachbar wäre, dann bekäme er pappeln, damit ich sein Haus nicht sehe.

lg :)

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