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eigenheimversicherung läuft aus...

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  •  ocp
  •   Silber-Award
22.1. - 24.1.2014
6 Antworten 6
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meine hausversicherung läuft jetzt im april 2014 nach 3 jahren Versicherungsdauer aus... als diese woche mein vertreter sich bei uns gemeldet hat, um "einfach wieder die verträge zu durchzuschauen, denn wir haben uns schon lange nicht gehört, und da tut sich doch immer etwas am haus und bei der wohnungseinrichtung" ist mir dieses vorgehen etwas spanisch vorgekommen, und ich hab mir die unterlagen angeschaut, um alles einfach vorher selbst durchzugehen...

und siehe da, polizze läuft bis 01.04.2014

jetzt meine frage: es steht bei den bedingungen, dass sich der vertrag automatisch verlängert, wenn es nicht spätestens drei
Monate vor Ablauf der Vertragszeit schriftlich gekündigt wird.
da bin ich sicher drüber, ABER folgenden absatz in den AGB verstehe ich nicht:

"Bei Versicherungsverträgen, deren Abschluss nicht zum Betrieb eines Unternehmens gehört (Verbraucherverträge), wird der Versicherer den Versicherungsnehmer so rechtzeitig - mindestens jedoch drei Wochen vor Beginn der Kündigungsfrist - auf die Vertragsverlängerung bei unterlassener Kündigung
hinweisen, dass dieser zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung eine angemessene Frist hat. Der Versicherer wird den Versicherungsnehmer ausdrücklich über die Wirkung des Schweigens und das Erfordernis einer fristgerechten Kündigung belehren"

Hätte er mich als privatperson erinnern sollen bzw. müssen??????
kann mir jemand den ersten teil dieses absatzes "übersetzen" emoji

lg
ocp

  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
23.1.2014  (#1)
mal allgemein:
http://www.versicherungsgesetze.de/versicherungsvertragsgesetz-vvg/vvg-1-allgemein-1-alle-versicherungszweige-1-allgemein-011-verlaengerung-kuendigung.htm

im speziellen heißt das, dass du fristgerecht ein schreiben deiner versicherung bekommst wo alle vertragsrelevanten parameter drinnenstehen wie laufzeit, hauptfälligkeit, versicherungssummen und eben der ablauf.
ebenso muß drin stehen, dass wenn der vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird, sich dieser jeweils auf ein jahr prolongiert.

klartext: sollte die laufzeit auf 10 jahre gewählt sein (wg. dauerrabatt), kann der vertrag nach ablauf von drei jahren unter einhaltung einer ein-monatigen kündigungsfrist gekündigt werden.

sollte die vertragslaufzeit bei abschluß jedoch nur auf drei jahre gewählt sein, beträgt die kündigungsfrist mind. 3 monate vor ablauf.

gruß, alex

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  •  ocp
  •   Silber-Award
23.1.2014  (#2)
alex, danke für deinen beitrag, aber - ich bin nun leider nicht gescheiter geworden... emoji
das wusste ich eh schon, aber der oben erwähnte Absatz steht bei den erweiterten Bedingungen der AGB drinnen und diesen verstehe ich nicht...

"Bei Versicherungsverträgen, deren Abschluss nicht zum Betrieb eines Unternehmens gehört (Verbraucherverträge), wird der Versicherer den Versicherungsnehmer so rechtzeitig - mindestens jedoch drei Wochen vor Beginn der Kündigungsfrist - auf die Vertragsverlängerung bei unterlassener Kündigung
hinweisen, dass dieser zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung eine angemessene Frist hat. Der Versicherer wird den Versicherungsnehmer ausdrücklich über die Wirkung des Schweigens und das Erfordernis einer fristgerechten Kündigung belehren"

hätte er mich zb. im Dezember 2013 hinweisen sollen, dass der vertrag im April 2014 ausläuft, und entweder ich kündige, oder sich der vertrag automatisch "stillschweigend" verlängert??

vielleicht kannst dazu was sagen????

lg
ocp

1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
24.1.2014  (#3)
ocp:
hast du einen vertrag im sinne des kschg für eine laufzeit auf 10 jahre abgeschlossen, also 2011, kannst du bis zu einem monat vor fälligkeit (01.04. in deinem fall) raus. da hast also noch bis februar zeit, also alles paletti.

hast du nur auf drei jahre abgeschlossen, mind. 3 monate kündigungsfrist. d. heisst, das geht sich jetzt nicht mehr aus.
in diesem fall warte bis 02.04. und schicke zu diesem datum eingeschrieben eine paragraf 6-kündigung mangels hinweis auf prolongation.
das sollte dann so klappen.

in beiden fällen sollte der hinweis vom versicherer auf prolongation bei nichtkündigung bereits im dezember gekommen sein, ansonsten ist im 2. beispiel die par. 6 kündigung möglich.

trifft beispiel 2 zu und der versicherer hat dich informiert, musst noch ein jahr warten.

hoffe das war verständlcih ;)

gruß



1


  •  ocp
  •   Silber-Award
24.1.2014  (#4)
Danke, das wollte ich hören.Ja, ich habe auf 3 jahre eine polizze gehabt... Also mit normaler Kündigung geht nichts mehr, das hab ich mir schon gedacht....

Eigentlich war ich zufrieden mit der polizze, und hatte vollstes vertrauen in meinen versicherungsvertreter, ich wäre noch jahre geblieben.... Als ich aber letzte woche einfach so einen anruf bekomme, und er sich nur erkundigen will, da man die polizze anpassen sollte, da sich immer am haus was tut, und vermutlich auch mehr haushalt hinzukommt, bin ich stutzig geworden, und siehe da, vertrag lauft im april aus und für eine vertragskündigung zu spät und dann lese ich diesen oben erwähnten absatz mit der "hinweispflicht des vertreters"... na bumm, mehr brauch ich nicht.... Vertrauen ist weg!!!!
Hätte er im dezember angerufen und aufmerksam gemacht, dass ich kündigen kann oder soll, da sich die polizze ansonsten um ein weiteres jahr verlängert, hätte ich sofort zugesagt, aber so "hinterfotzig sein", hätt ich mir nicht gedacht.....

Nee, ich werd ihn anrufen, und auf diesen absatz hinweisen,mal schauen was er sagt...

Danke dir alex, da ich mir nicht sicher war, ob ich diesen satz auch richtig verstanden habe, aber deine erklärung, hat mir sehr geholfen...

Ocp



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  •  schleinbacher
24.1.2014  (#5)
Bei Versicherungen sollte man immer auf der Hut sein. Kannst Du uns sagen, welche Versicherung das ist?

1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
24.1.2014  (#6)
bitte gern geschehen emoji

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