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EFH Bungalow - A/V Wert korrekt?

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  •  michl
24.9. - 29.9.2015
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Hallo liebe Community,
ich habe versucht für den Erstentwurf des Grundrisses (siehe Anhang) das A/V Verhältnis zu berechnen.

Da Haus ist ein Bungalow ohne Keller, sprich es wird voraussichtlich unter der Bodenplatte mit XPS gedämmt werden. Meine Annahme daher:
Die Bodenplatte, Estrich, Granulathöhe für FBH FBH [Fußbodenheizung], etc. fließt alles in das "Beheizte Volumen" für die A/V Berechnung ein.

Da das Dach nicht ausgebaut wird, wird nicht dieses, sondern die Geschossdecke gedämmt. Meine Annahme daher:
Alles bis zur Deckenoberkante zählt ebenfalls zum "Beheiztem Volumen".

Die Höhe von "Unterseite Bodenplatte" bis "Oberseite Decke" habe ich daher folgendermaßen abgeschätzt:
20cm BOPLA + 20cm Aufbau bis zum Fußboden + 260cm Raumhöhe + 10cm Deckeninstallationen + 20cm Decke = 3,3m

Umschließende Fläche ist mMn:
Grundfläche *2 + Außenflächen =
(11 *15,5 - 4,7 *2,5) *2 + (11 +15,5 +11 +5,6 +2,5 +4,7 +2,5 +5,2) *3,3 = 508,9 m2

Beheiztes Volumen ist mMn:
Grundfläche * Höhe =
(11 *15,5 - 4,7 *2,5) *3,3 = 523,875 m3

Daher:
A/V = 0,971

Mir ist klar, dass natürlich die Raumhöhe nur ein Richtwert ist, meine Frage ist allerdings ob meine Annahmen, was zum "beheizten Volumen" zählt korrekt sind.
Denn klar ist, mit diesem Grundriss darf meine Höhe nicht niedriger als 3,15m werden, da ich sonst A/V=1 überschreite.

Ich hoffe daher, dass für die Berechnung nicht die Raumhöhe herangezogen wird!?

Danke für eure Rückmeldungen!

  •  Richard3007
24.9.2015  (#1)
Wenn du keinen Keller hast. Geh mal von 25cm Bodenplatte aus und 30cm Fußbodenaufbau im EG.

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  •  michl
24.9.2015  (#2)
OK, aber mitrechnen zum Volumen tu ich diese Dinge schon, oder?

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  •  michl
24.9.2015  (#3)
Hier noch das Bild! Scheint beim ersten Versuch nicht geklappt zu haben.


2015/20150924576839_th.PNG

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  •  2moose
  •   Gold-Award
26.9.2015  (#4)
Grad der Bungalow schreit doch nach üppigen Raumhöhen ... haben das Pultdach mit 7 Grad Neigung so ausgelegt, dass die Innenhöhe zwischen 2,53 (Schlafzimmer, WC, Schrankraum) und 3,60m (offener Wohnbereich) beträgt. A/V=0,98

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  •  michl
29.9.2015  (#5)
Naja...eigentlich gefällt uns ein Satteldach besser als ein Pultdach. Außerdem ist ja nicht mein Ziel das Volumen unnötig hoch zu treiben, dass ein A/V < 1 heraus kommt.

Grundsätzlich wäre meine Idee ein 19° Grad Satteldach (=34,4% Steigung).
Bei 11,0/2*0,344 + 3m Deckenoberkante = 4,89m, sprich Bauklasse I, da unter 5m.

Daraus folgt, dass ich nicht höher als 3,4-3,5m von Unterkante BoPla bis Oberkante Decke bauen kann um in Bauklasse I zu bleiben.

Dabei ist wiederum das A/V Verhältnis das KO-Kriterium. Wenn nämlich BoPla und Deckenplatte NICHT zum "beheiztem Volumen" zählen komme ich nicht auf A/V < 1.

Ich hoffe ich habe meine Überlegung verständlich erklärt.



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  •  2moose
  •   Gold-Award
29.9.2015  (#6)
Was passiert bei A/V>1? Förderung oder Baugenehmigung in Gefahr?

zitat..
michl schrieb: Außerdem ist ja nicht mein Ziel das Volumen unnötig hoch zu treiben, dass ein A/V < 1 heraus kommt.

Sich vom Satteldach zwischen BK I und A/V=1 einzwicken zu lassen is aber noch weit uncooler emoji

Die Raumhöhe ist bei uns nicht aus Anpeilung einer bestimmten A/V-Zahl entstanden, sondern weils dem offenen Wohnraum gut getan hat.



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