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Durchgangslichte Stiege

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  •  lukha
22.12. - 23.12.2008 1
1
Hallo! Bei unserer Stiege im Neubau vom EG ins OG würden wir auf eine Durchgangslichte von 95 cm kommen. Um auf mehr zu kommen hätten wir drastische optischen Einbussen. Habe ich mit diesen 95 cm lt. Bauordnung in Niederösterreich ein Problem oder wird das aktzeptiert?

  •  pointi001
23.12.2008  (#1)
@lukha - hab dir das mal rausgesucht aus Bautechnikverordnung für NÖ:
§ 22
Durchgangsbreite und Durchgangshöhe von Gängen und Stiegen
(1) Mindeste Breite
1. Hauptgänge und Hauptstiegen: 1 m
2. Nebengänge und Nebenstiegen: 90 cm
(2) Zulässige Einengung der Breite von Gängen, Stiegen und
Stiegenpodesten (Durchgangsbreite):
1. durch vorstehende Bauteile (z.B. Handläufe, Geländer, Pfeiler):
höchstens 10 cm
2. durch nachträglich eingebaute Aufstiegshilfen (z.B.
Treppenschrägaufzug): höchstens 30 cm (weggeklappt)
(3)
Mindeste lichte Durchgangshöhe
1. von Hauptgängen: 2,10 m
2. von Hauptstiegen, Nebenstiegen und Nebengängen: 2 m

sg
gerhard

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