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Deckungsumfang Rechtschutz [OÖ]

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2.4. - 2.8.2012
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Hi Gemeinde,

hab da mal ne Frage. Grundsätzlich sind ja bei den Rechtschutzversicherungen Baustreitigkeiten ausgeschlossen.

Wie ist das jedoch in folgendem Fall:
Wir haben Haus gebaut.
Dazu brauchten wir natürlich auch Fliesen.
Wir kaufen beim Fliesenhändler nur das Material (Fliesen, Kleber usw.)
Verlegung machten wir selbst.
Jetzt stellt sich heraus das die Fliesen einen Produktionsfehler hatten.
Dieser Fehler ist jedoch bei der Verlegung unserer Meinung nach nicht ersichtlich gewesen (war er auch nicht da ich jede einzelne Fliesse kontrolliert habe) der Hersteller meint jedoch es hätte uns aufgefallen sein müssen. (Aber wer verbaut schon wissentlich fehlerhaftes Material)
Jetzt wirds unter Umständen auf eine Klage hinauslaufen müssen.

Wie sieht es hier aus mit Rechtschutzdeckung für so einen Fall. Wir haben ja nichts einbauen lassen oder so sondern lediglich Material gekauft (Kaufvertrag kein Arbeitsvertrag oder sonstiges?)

Wie ist hier die Rechtslage?

  •  gloitom
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2.4.2012  (#1)
Bekannt? - http://www.verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=49&no_cache=1&tx_ttnews[swords]=Fliesen&tx_ttnews[tt_news]=2550&tx_ttnews[backPid]=2030

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2.4.2012  (#2)
danke ... soweit war ich schon dass auch die Ein- und Ausbaukosten zu tragen sind wenn alles geklärt ist.

Jedoch geht es in meinem Fall darum ob ich im Falle des Falles auf eine Rechtschutzdeckung bauen kann oder ob ich die Kosten für Rechtsanwalt und Co selbst tragen müsste.

Edit:
Der Link war aber trotzdem auch sehr interessant. Kannte ich noch nicht.

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  •  creator
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3.4.2012  (#3)
so, wie's beschrieben ist, hast du ja die fliesen selbst - verbaut - damit ist es schon mal eine frage, ob hier wirklich eine "baustreitigkeit" vorliegt oder eine simple vertragsstreitigkeit über einen fliesen betreffenden kaufvertrag samt mangelfolgeschäden (ein- und ausbau).

zitat..
Wir kaufen beim Fliesenhändler nur das Material (Fliesen, Kleber usw.)
Verlegung machten wir selbst.


noch dazu gibt es durchaus anbieter, die "baustreitigkeiten" (ich nenn's mal so) zu reduzierten deckungssummen versichern - z.b. arag, roland auf nachfrage, https://durchblicker.at/rechtsschutzversicherung/vergleich/ergebnis/gegenueberstellung#a603a88f4007abfa9a724948df91ac9477a44993 also mal im bestehenden vertrag nachschauen.
erste anwaltliche rechtsberatung sollte bei allen rs dabei sein...
freut mich, dass es ein paar verbraucherrecht.at-leser gibt...



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3.4.2012  (#4)
@ creator - Danke für die Info. Macht einem ein wenig Mut.

Ja die Fliesen wurden selbst verbaut gemeinsam mit einem Freund.
Die Polizze hab ich schon kontrolliert, da steht dieser Testbaustein drinnen den man auch im Internet oft liest. (Hab aber den genauen Wortlaut jetzt nicht bei mir).

Auf jeden Fall werd ich mit der Versicherung sprechen wie es da genau aussieht, gut zu wissen ist dabei dass es sich auch um eine simple Vertragsstreitigkeit handeln könnte.

Anwaltsberatung ist sowieso nicht das riesen Problem da meine Freundin beim Anwalt arbeitet, sollte es jedoch vor Gericht laufen (was ich nicht hoffe - kostet noch mehr Zeit und Nerven) wäre eine Deckung durch die RS natürlich von Vorteil.

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  •  creator
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3.4.2012  (#5)
wieso wenig mut? - du hast einen kaufvertrag über fliesen, die einen verborgenen mangel hatten (laut nebenthread). damit ist die versicherungsdeckung gegeben. laut gloitom-link sind die mangelfolgeschäden für ein- und ausbau auch zu ersetzen - bingo.
ned unterkriegen lassen... mal so vorbringen, dass es deckung gibt... und einen kv für das austauschen vorlegen...

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2.8.2012  (#6)
so es geht weiterEs gab etwas Anwaltsschriftverkehr. Auch ein Gutachten dass den Produktionsfehler feststellt gibt es. Jedoch ist die Gegenseite und der Gutachter der Meinung dass der Mangel bei der Verlegung auffallen hätte müssen.

Wobei sich dann für mich die Frage stellt ob nicht 1. der Hersteller, 2. der Großhändler, 3. der Händler den Fehler im Zuge der Qualitätskontrolle auch feststellen hätte müssen?

Der Händler möchte jetzt nämlich das Ganze abwälzen auf den Großhändler da er anscheinend die Ware im originalverpackten Zustand einfach weiterverkauft hat und daher über den Schaden keine Kenntniss haben konnte. Aber ist der zur Kontrolle nicht auch verpflichtet?

Weiters ändert das ja denke ich nichts am Gewährleistungsanspruch den wir gegenüber dem Händler haben, wodurch ja zumindest mal der Austausch der Fliesen sowieso ein Gewährleistungsanspruch ist und wenn überhaupt nur die Begleit- und Folgekosten ein Fall für die Produkthaftung sind welche evtl. dann beim Großhändler/Importeur geltend gemacht werden müssten - oder?

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  •  creator
  •   Gold-Award
2.8.2012  (#7)
die kaufmännische mängelrüge - http://www.jusline.at/index.php?cpid=ba688068a8c8a95352ed951ddb88783e&lawid=10&paid=377&mvpa=257 sagt ja nur, dass der kaufende kaufmann seine gewährleistungsansprüche gegenüber dem verkaufenden kaufmann verliert, wenn er nicht zeitgerecht prüft (und rügt!).
zwischenhändler müssen in der regel nur stichprobenartig prüfen (wäre auch irre, z.b 30t tiefkühlfisch oder kugellager-kugeln zu prüfen...):

http://www.law.tuwien.ac.at/wp_web/lectures_files/UR_6.pdf

zitat..
Auch ein Gutachten dass den Produktionsfehler feststellt gibt es.

was ist denn das für ein gutachten? wohl kein gerichtliches, oder? wenn es ein privatgutachten ist (a la birni-gutachten der kärntner lr, dass 6mio völlig ok sind), dann ist das halt ein privates gefälligkeitgutachten und zählt nülle. blöd, wenn das ein gerichts-sv erstellt hätte, da hast aber nix dazu geschrieben, nur anwalts-geplänkel.
lustig wäre, mit welchem datum das gutachten versehen ist, weil wenn der das kannte und die ware ungeöffnet weiterverkauft...

zitat..
Jedoch ist die Gegenseite und der Gutachter der Meinung dass der Mangel bei der Verlegung auffallen hätte müssen.

für dich reine schutzbehauptung, was sollen die denn sonst behaupten? möglicherweise fällt das auch einem profi auf - ihr aber wart laien und konsumenten isd kschg mit viel geringerem sorgfalts- und wissensmaßstab.

produkthaftung ist lustig, weil ja das zimmer/haus mitbeschädigt wurde: http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002864&ShowPrintPreview=True bringt aber ned wirklich was, weil euer vertragspartner ja vorderhand der händler ist. alles andere wird teuerer und ist nur hilfmittel, wenn der händler ned zu belangen ist - vollkommen richtig.


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  •  topstyling
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2.8.2012  (#8)
danke creator für deine tipps - immer wieder interessant

bzgl. Gutachten:
Also das Gutachten wurde von einem gerichtlich beeideten SV erstellt den der Großhändler nach langem hin und her herangezogen hat.

Händler, Großhändler, Importeur-Vertreter und SV kennen sich natürlich sehr gut da der SV auch Obmann beim Verband für Fliesengewerbe ist. Ein Teil einer Fliese wurde auch in ein Labor gesandt wo das Teil geprüft wurde. Labor ist ein Verein und da ist welch Zufall der SV im Vorstand. Auch ist das Gutachten voller Fehler (Zeitangaben von Kauf, Verlegung stimmen nicht, sogar die Bezeichnung der Fliese ist mal auf einer Seite so und der anderen Seite so usw.) Dies wollten wir geändert und darauf haben wir nur eine pampige Rückmeldung vom SV bekommen.

Der SV hat zwar in diesem Gutachten festgestellt das der Schaden ein Produktionsfehler ist aber eben laut Önorm bei der Verlegung auffallen hätte sollen.
Es gibt jedoch in meinen Augen 2 Schadensbilder einmal der Riss oben in der Fliese welcher erst später ersichtlich wurde (was auch im Gutachten so anerkannt wurde) und einen Riss seitlich also auf der Schnittfläche der Fliese und dieser hätte laut SV beim Verlegen auffallen müssen. Jetzt ist es aber so dass es auch eine Fliese gibt wo nur der Riss in der Oberfläche ist und auf der Schnittfläche eben nicht. (Kann man nur deshalb sehen weil es eine Sockelleiste ist - bei den anderen Fliesen kann man das nicht feststellen weil da die Schnittfläche ja unsichtbar ist wegen der Fugenmasse).
Weiters ist der Riss in der Schnittfläche der Fliesen nicht als Riss im eigentlichen Sinn erkennbar sondern man merkt unter der Farbe oder was auch immer das ist nur das es halt anders aussieht als die Schnittfläche sonst. Teilweise aber so minimal das man da in meinen Augen nicht sagen kann was das ist. Vor allem da man ja vor Ort auf der Baustelle keine Laborbedingungen hat mit Kameras die hoch auflösen. Mit der Lupe wird kein Mensch hier da stehen und jede Fliese kontrollieren.

Auch hat er ein paar Fehler bei der Verlegung festgestellt (Dehnfugen die nicht 100% korrekt zu schmal sind) und das hat er natürlich gleich dazu genutzt um den Fliesenleger (also meinen Freund und mich) schlecht dastehen zu lassen. Zwar ist es nicht schadenskausal aber wirft natürlich ein schlechtes Bild auf uns.

Gewusst hat der Händler sicher nichts von dem Fehler weil das Gutachten wurde ja erst gemacht nachdem wir das Problem hatten.

Bis zum Gutachten hat es ja immer geheißen dass der Schaden kein Produktmangel sein kann weil ein Produktionsfehler wäre in der Qualitätskontrolle des Herstellers 100mal aufgefallen (haben das sogar in einem Besprechungsprotokoll so festgehalten). Aber nach dem Gutachten ist immer alles anders. Auch diverse Fliesenleger die ich schon befragt habe haben gemeint so ein Fehler wäre ihnen auch nicht aufgefallen bei der Verlegung.

Das mit der Produkthaftung ist ja so ne Geschichte. Durch den Schaden selbst ist ja kein Folgeschaden entstanden, lediglich die Schadensbehebung wird natürlich Nebenkosten mit sich bringen um die es im Endeffekt ja dann geht (Material, Boden abschleifen, Küche abbauen und wieder aufbauen, Ausmalen usw.)

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  •  hiddenmaxx
2.8.2012  (#9)
beileid @ topstyling emoji - bin gespannt, wie die geschichte weitergeht.

genau deswegen beißen wir in den sauren apfel und lassen die fliesen von der firma verlegen.

ich montiere auch kein waschbecken und keine badewanne (im pfusch), weil ich da mal keine diskussionen haben möchte.

ein teurer spaß, aber auf monatelanges streiten hätte ich noch weniger lust.emoji

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