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darf KIAB ein versperrtes haus betreten? [NÖ]

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  •  chris8019
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
30.10.2010 - 6.2.2011
9 Antworten 9
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Hallo,

ich hatte vor ca. zwei Wochen eine Kontrolle der KIAB bei mir im Haus (wir renovieren). Nur so viel es wurde nichts gefunden, weil ich eigentlich alles selber mache.

Jetzt würde mich aber interessieren: Darf die KIAB eigentlich ein versperrtes Haus betreten bzw sich Zugang verschaffen wenn augenscheinlich niemand anwesend ist?

Würde mich wirklich interessieren!

Mfg
Chris

  •  jagernaut
31.10.2010  (#1)
nein ,also ich würde sagen das fällt unter hausfriedensbruch oder einbruch.
wenn kein mensch oder arbeiter auf der baustelle ist dann ist das ganz klar illegal und ich würde anzeige erstatten.
ich bin kein rechtsanwalt aber ich habe einen gesunden verstand.
auf jeden fall ist eine dienstrechtsbeschwerde fällig.

mfg ebenfalls chris

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  •  creator
  •   Gold-Award
31.10.2010  (#2)
der "gesunde" verstand hat aber ziemlich ausgesetztdenn wäre es so, hätte das gesetz wenig sinn: einfach haus absperren und die pfuscher drinnen weitermachen lassen... yippieh, das ist freiheit!

klarerweise haben die organe von behörden rechte, die andere nicht haben - es ist ja auch nicht illegal, dass polizisten mit pistolen dienst tun...

de facto ist §26 ausländerbeschäftigungsgesetz rechtsgrundlage.

http://www.jusline.at/26_%C3%9Cberwachung_Auskunfts-_und_Meldepflicht_AuslBG.html

danach hat der arbeitgeber dafür zu sorgen, dass immer jemand da ist, um auskunft zu geben - und ggf. versperrte räume, in denen sich wer aufhalten könnte, zu öffnen.

die prüfung darf nach abs. 3 auch nicht durch abwesenheit verzügert werden - und da die prüfung anzumelden ist, darf es den fall, dass niemand da ist, nicht geben.
http://m.bmf.gv.at/Betrugsbekaempfung/Steuer/KIAB/RechtlicheGrundlagen/Auslnderbeschftigun_7824/_start.htm

http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=440239&DstID=0&titel=Organe,der,Kontrolle,illegaler,Ausl%C3%A4nderbesch%C3%A4ftigung,(KIAB)

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  •  jagernaut
1.11.2010  (#3)
zitat:wenn augenscheinlich niemand anwesend ist?
zitat aus Gesetz:Die Kontrollorgane haben sich bei Beginn der Kontrolle auszuweisen und den Arbeitgeber zu verständigen

das stell ich mir schwierig vor wenn kein mensch auf der baustelle ist und die baustelle versperrt ist.
ich hab mich auch mit dem thema beschäftigt.
wie schon gesagt mindestens dienstrechtsbeschwerde

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  •  chris8019
2.11.2010  (#4)
@creator - danke für die Info.
Wo muss das den angemeldet werden? Bei mir wurde nichts gemeldet außer wie Sie dann da waren haben mich die Arbeiter angerufen das jetzt Kontrolle ist.
Wie soll immer jemand anwesend sein der Auskunft geben kann!? Ich bin voll berufstätig und arbeite 50km von meiner Baustelle entfernt. Die sind lustig.

Wie gesagt, ich habe nichts zu verstecken, aber die Methoden wie hier vorgeangen wird, sind schon ein bisserl hart.

Mfg
Chris

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  •  creator
  •   Gold-Award
2.11.2010  (#5)
ich kenne den konkreten sachverhalt nichtund bin auch nicht gesetzgeber. ist aber auch nicht so besonders schwer, den zweck des gesetzes zu begreifen, wenn man weiß, dass sich illegale küchenhilfen in kühlschränken verstecken, bauarbeiter quer über wald und feld flüchten, etc. - gibt ja genug tv-dokus, wo das gefilmt wird.

daher ist in abs. 3 "bei Betreten des Betriebes" die anmeldung gefordert - also unmittelbar davor. no na, wenn sie das 30min. vorher anmelden, ist der erfolg auch überschaubar.
jemanden, der auskunft geben kann, auf der baustelle zu lassen kann ja auch kein problem sein - zumindest einer wird ja deutsch verstehen (zumindest der vorarbeiter) und deine handynummer haben - das war laut sachverhalt so und reicht ja auch. de facto müssen die arbeiter nur die handynummer wählen und der kiab das handy geben können...

und wie gesagt: "augenscheinlich" oder wirklich ist da ziemlich wurscht.

@jagernaut: wie können die dann anrufen, wenn keiner da ist?
"Bei mir wurde nichts gemeldet außer wie Sie dann da waren haben mich die Arbeiter angerufen das jetzt Kontrolle ist."


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  •  martin1970
6.2.2011  (#6)
Darf KIAB Unterlagen (stehlen) ? - Hallo: Vorige Woche hat die KIAB 2 Bekannte vorgeladen und Kostenvoranschläge von mir vorgelegt bekommen,welche die Beamten eigentlich gar nicht haben konnten. Die Beamten schüchterten die Personen ein, so wie sie Ihnen klarmachen wollten, dass ich ein Pfscher sei, obwohl ich gelernter Zimmermann und derzeit in meinem landwirtschaftlichen Betrieb tätig bin. Als ich mir meine Unterlagen anschauen wollte, musste ich feststellen, dass mir diese fehlten.

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  •  2moose
  •   Gold-Award
6.2.2011  (#7)
Wo genau liegt der Unterschied zwischen einem - Pfuscher und einem "in seinem landwirtschaftlichen Betrieb tätigen gelernten Zimmerer"? Ist man als Bauer vorschriftenbefreit? Aber wenn Du eh nur ein Opfer der Staatsgewalt ist, dem man Unrecht tat und sich durch Einbruchdiebstahl (oder wo liegen Deine "Unterlagen" rum?) Zugang zu Unterlagen verschaffte, dürftest Du eh aus dem Schneider sein.
Wenn man sich die Freiheit nimmt, jenseits der Legalität zu agieren, müsste man sich eigentlich nicht über jene Organe beschweren, deren Job es ist, das zu unterbinden.
... und wenn die Methoden "kreativer" werden, werden auch die Schnüffler kreativer.
Ist wohl wie mit den Verehrsstrafen - der eine ist schwer empört, der andere löhnt kommentarlos die "Vergnügungssteuer".

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  •  creator
  •   Gold-Award
6.2.2011  (#8)
das kommt drauf an, in welcher beziehung die nachbarn - zu martin1970 als betriebsführer eines landwirtschaftlichen betriebes stehen. man ist auch als "bauer" (=betriebsführer) nicht "vorschriftenbefreit", doch sind die vorschriften etwas lockerer als in anderen wirtschaftsbereichen.
so ist die "nachbarschaftshilfe" - also betriebliche tätigkeiten von "bauern" in erwartung von betrieblichen gegenleistungen (vulgo "zurückhelfen") durchaus legal. also wenn der zimmerer z.b. einen stadl oder weidezaum repariert und dafür den mähdrescher ausleihen darf.
das gilt eingeschränkt auch für die form organisierter nachbarschaftshilfe in maschinenringen.

auf eigene rechnung und gefahr schaut das natürlich anders aus. doch da ist martin1970 - warum auch immer - zu ungenau.

https://www.sozialversicherung.at/portal27/portal/svbportal/print/printWindow?action=2&p_menuid=64057&p_tabid=3&p_pubid=2108


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  •  2moose
  •   Gold-Award
6.2.2011  (#9)
Nachbarschaftshilfe ist mir nix Neues - wohl aber, dass man - dafür Kostenvoranschläge ausfertigen muss!?

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