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Dachrinne - Ö-Norm?

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  •  Romeo Toscani
  •   Gold-Award
24.11. - 28.11.2017
8 Antworten | 5 Autoren 8
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So, jetzt hab auch ich mal eine Frage.
Bei einem Freund (besitzt dort eine Eigentumswohnung) wurde unlängst die Fassade saniert (10 cm WDVS WDVS [Wärmedämmverbundsystem]).
Aus diesem Grund musste er alles am Balkon abbauen, da ja auch dort diese 10 cm Dämmung drauf kamen.

Urpsprünglich gab es eine Dachrinne, die der Wand entlang lief und durch ein Loch der Balkonplatte montiert war.

Die Firma hat nun aber kein neues Loch gebohrt (angeblich aus Statik-Gründen) sondern, die Dachrinne quer über den Balkon verlegt.


2017/20171124332565.jpg

Das geht natürlich gar nicht.

Daher die Frage: Kennt jemand ein Ö-Norm, in der beschrieben wird, wie eine Dachrinne zu verlegen ist, und wie nicht?

Es kommt demnächst eine Balkonüberdachung drauf, und dann sollte die Dachrinne eben auf diese Überdachung montiert werden.

Das Entscheidende ist, ob man die Baufirma mit diesem Mangel konfrontieren kann, oder ob mein Freund die Spengler-Arbeiten selbst bezahlen muss.

  •  AnTeMa
24.11.2017  (#1)
Önorm Dachrinnen
Die wird sich nicht zu optischen Fragen äußern, jedoch ein Fallrohr auf den Boden zu legen im direkten Durchgangsbereich ist definitiv ein Mangel.
Zudem gibt’s ja Unfallgefahren und Beschädigungsmöglichkeiten des Rohres.

Wenn tatsächlich statische Gründe dagegen sprechen sollten (es war aber sicher nur Bequemlichkeit) müßte das Rohr über dem Balkon in zB 2 m Höhe bis zum Geländer und dann nach unten und an die Wand geführt werden, sodass die Verkehrswege ungehindert passiert werden können.

Andreas Teich

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  •  Romeo Toscani
  •   Gold-Award
24.11.2017  (#2)
Danke für deine Antwort.

Ich weiß, dass das ein Sch***ß ist, und das ist auch für jeden logisch verständlich dass das nicht geht. Man stolpert drüber, man kann die Dachrinne kaputt machen, etc.

Um das Optische gehts aber gar nicht, sondern darum, dass das irgendwo in einer Ö-Norm definiert sein muss, wie man eine Dachrinne verlegt...

Eine Wasserleitung in der Wohnung montiert man ja auch nicht oberhalb des Parkett-Bodens ...

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  •  thomasdoe
  •   Silber-Award
25.11.2017  (#3)
Also ne Norm wirst dafür nicht finden. Würde so argumentieren:
Balkon nicht mehr uneingeschränkt nutzbar, entspricht somit nichtmehr den Grundzügen des Wohnungseigentumsgesetzes. Würde zusätzlich noch die Geländerhöhe beim Regenrohr nachmessen. Muss ja lt. OIB mind. 100 bzw. 110cm sein.
(Egal was bei Errichtung gegolten hat, Für sicherheitsrelevante Änderungen der Bauordnungen gilt eine Nachbesserungsverpflichtung auch im Bestand!). Da kann man der Baufirma oder der beauftragenden Stelle (hausverwaltung?) schon gehörig auf die Nerven gehen. Hinnehmen muss dein Freind diesen Zustand nicht ohne weiteres.

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
25.11.2017  (#4)
Diese Ablaufrohr wäre was für
"Bob der Pfuscher "!emoji

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  •  thomasdoe
  •   Silber-Award
25.11.2017  (#5)
Das ist einfach nur das Ergebnis wenn man glaubt, dass ein wenig styropor draufpicken ohne planunng funktioniert.

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  •  Vardi17
25.11.2017  (#6)

zitat..
Romeo Toscani schrieb: Eine Wasserleitung in der Wohnung montiert man ja auch nicht oberhalb des Parkett-Bodens ...


Einspruch, alles schon gesehen emoji 

Anlässlich einer Sanierung, bei der die Handwerker 3h lang sich selbst überlassen waren, lugte plötzlich eine neu verlegte WW WW [Warmwasser]-Leitung mitten aus dem Kinderzimmerteppich hervor. Vom Kinderzimmer aus wurde die Leitung in 15cm Höhe auf einer Länge von 2m zum Badezimmer geführt.
Als die Mieter nach Hause kamen, hieß es von Seiten der Handwerker ganz überrascht: „Ach, wir wussten nicht, dass ihr das anders wolltet!“

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  •  thomasdoe
  •   Silber-Award
26.11.2017  (#7)
Btw: haben die ernsthaft auf die terrassenplatten draufgearbeitet?

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  •  Romeo Toscani
  •   Gold-Award
28.11.2017  (#8)
Ich danke für die weiteren Antworten!
Speziell auf die Absturzsicherung könnte man sich hier stützen.
Es wird - wie gesagt - in absehbarer Zeit eine Überdachung montiert, dann soll die Baufirma eben nochmal anrücken und die Dachrinne versetzen.


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