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Container auf Ackerland - Bewilligung? [NÖ]

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  •  bautech
  •   Gold-Award
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
23.5. - 2.6.2016
7 Antworten 7
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Mahlzeit an die werte Community,

brauche ich in irgendeiner Form eine Bewilligung für die Aufstellung von Lagercontainern im Grünland (hoff ich mal - Widmung Glf)?
Diese sollen ausschließlich Lagerzwecken dienen... Strom wird nicht benötigt, Fundierung erfolgt auf Betonplatten - keine kraftschlüssige Verbindung Container - Untergrund!

Bundesland = NÖ!

THX 4 info...

bautech

  •  flomax
  •   Silber-Award
23.5.2016  (#1)
Aber sicher brauchst du die, und als Normalsterblicher wirst sie nicht bekommen, außer du bist Landwirt und legst entsprechendes Betriebskonzept etc. vor und so weiter emoji


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
24.5.2016  (#2)
ein Container ist per Defintion nach Baurecht ein Gebäude (mindestens 2 Wände und ein Dach). Und somit ist die Bewilligungspflicht eindeutig gegeben.

zitat..
bautech schrieb: keine kraftschlüssige Verbindung

Das stimmt nicht! du verstehst das leider falsch. "kraftschlüssig" mit dem Boden verbunden ist der Container allein schon durch sein (Eigen)Gewicht. Vergiss also die leidige "Fundamentgeschichte".
Und wie flomax schon sagte, vergiss auch das Grünland. Dort hast du damit nichts zu suchen!

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  •  bautech
  •   Gold-Award
25.5.2016  (#3)
OK, das is eindeutigDanke ihr beiden!

ng

bautech

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  •  Markus2203
1.6.2016  (#4)
Wenn du den Container auf Rollen stellst, so wie zB WC-Container und Wechselladeplateaus, dann ist es kein Gebäude, weil es ja beweglich ist!
lg Markus

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
1.6.2016  (#5)

zitat..
Markus2203 schrieb: Wenn du den Container auf Rollen stellst, so wie zB WC-Container und Wechselladeplateaus, dann ist es kein Gebäude, weil es ja beweglich ist!

Bitte keine falschen Hoffnungen machen!! "Beweglich" ist nicht das Kriterium. Es müsste ein "Fahrzeug" sein, damit es nicht ins Baurecht fällt. "Fahrzeug" heißt, dass es auf eigenen Rädern jederzeit hin und her gefahren werden kann. Die bekannten Rollen bei Containern sind das sicher nicht! Die dienen ja nur dem Aufziehen auf den Träger-LKW, sind aber nicht zum Fahren auf diversen Untergründen geeignet.

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  •  dawa
2.6.2016  (#6)
Ich häng mich mal ganz frech hier dran ...Bundesland wäre Steiermark falls dies hier relevant ist.

Baucontainer (zB. Die bekannten blauen) auf eigenem Grund der bereits Bauland ist - auch Bewilligungspflichtig?
Falls JA, und er steht schon dort - fällt das ganze dann unter "wo kein Kläger da kein Richter"?


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  •  bautech
  •   Gold-Award
2.6.2016  (#7)

zitat..
Karl10 schrieb: Bitte keine falschen Hoffnungen machen!!


Is eh schon gestorben bzw wird's eingereicht... danke nochmal!

ng

bautech

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