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Carport

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  •  wxx
4.9.2009 0
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LautWBG:
"§62a bewilligungsfreie Bauvorhaben, Abs.13: Flugdächer mit einer bebauten Fläche von höchstens 25 m² und einer lotrecht zur bebauten Fläche gemessenen Höhe von höchstens 2,50 m auf unmittelbar bebaubaren Flächen, ausgenommen in Schutzzonen und Gebieten mit Bausperre."
Mich interessiert, was heist "unmittelbar bebaubaren Flächen", und darf man hinter der Baufluchtlinie einen Carport(nicht anzeigepflichtig) anbauen? Aufstellungsort wäre Wien.
Vielen Dank!


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