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Carport NÖ - rechtliches (Wände & Co.) [NÖ]

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
25.11.2019
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Unser Häuschen steht ca. 6 Meter von der Grundgrenze (=öffentliche Straße) entfernt.
Einen Teil dieses Vorplatzes/Einfahrt würde ich gerne mit einem Carport (ca. 6x6 Meter = ca. 35 m²) überdachen.

Das Carport würde daher von der Grundgrenze bis zum Haus (herausschauendes Kellergeschoß mit Garage) reichen.
Es würde straßenseitig auf 2 Stützen stehen, und hausseitig am Keller befestigt werden.

Zusätzlich wollen wir die seitliche Wetterseite des Carports zumindest großteils verkleiden, damit nicht zuviel Schnee auf die Stellplätze gelangt.

Sehe ich das richtig dass in diesem Fall eine Baugenehmigung fällig wird (wegen: 2 Wände)?

Wir haben unser Haus vor ca. 3-4 Jahren eingereicht. Darin war auch das Carport mit eingereicht, jedoch haben wir damals leider keine Wandverkleidung für die Wetterseite eingezeichnet.
Wir haben noch keine Fertigstellungsmeldung abgegeben, falls das irgendeinen Vorteil/Nachteil hat.

Wie geht man's am besten an?

Mit dem Bauamt habe ich absichtlich noch nicht gesprochen. Üblicherweise ist man dort eher unbürokratisch. Man wird mir dort sicherlich sagen "Verkleide die Wand einfach, und fertig", aber ich habs gerne so dass es auch passt.

  •  hausplanung
25.11.2019  (#1)
Grundsätzlich benötigt man auch für bauliche Anlagen eine Baubewilligung.

Wo genau ist bei deinem Beispiel eine 2. Wand? Es geht nur um Wände die dem Carport gehören.

Steht das Carport also vorne und hinten auf eigenen Stehern? Über den Keller erfolgt nur die Lastabtragung der hinteren Steher?

Besteht vorne ein Bauwich 3m?

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  •  MissT
  •   Gold-Award
25.11.2019  (#2)
Kennst Du schon diesen Thread? https://www.energiesparhaus.at/forum-carport-im-bauwich-die-xte/52554

Eventuell hilft Dir auch dieser, bereits etwas ältere Thread: https://www.energiesparhaus.at/forum-carport-1-seite-geschlossen/40717_1

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