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Carport länger als im bewilligten Plan

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  •  JohnDoe
4.5.2017 1
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Hallo,

Habe in meinem bewilligten Plan ein Carport von 5m Länge (siehe Plan
2017/20170504739745.png). Das Haus selbst inkl. der Garage (die an der Grundstücksgrenze steht) ist bereits fertiggestellt und es gibt eine Teilfertigstellungsanzeige von letztem Jahr. Heuer möchte ich nun das Carport angehen. Allerdings möchte ich das Carport nicht nur 5m (wie im Ursprungsplan) sondern 8m bis zur Grundstücksgrenze bauen.
Hierzu eine Frage:
- Muss ich hier nochmals einen neuen Plan erstellen lassen und einreichen und auch eine neue Bau-Bewilligung einholen? Falls ja, spricht aufgrund der NÖ Bauordnung irgendetwas gegen diesen Plan, sodass ich Gefahr laufe, dass das nicht bewilligt wird?
- Oder kann ich das Carport einfach mit 8m bauen und es spielt keine Rolle?

Bitte um euren Rat! Vielen Dank vorab

  •  Casemodder
4.5.2017  (#1)
Das einfachste und sicherste ist es, wenn du einfach bei der Gemeinde bzw. Baubehörde nachfragst...

Eine Rolle spielt die Verlängerung natürlich!

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