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Bundesland NOE - Energieausweiswechsel [NÖ]

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  •  BruceII
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
13.3. - 14.3.2012 1
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Hallo,

man ist ja von Gesetztes her verpflichtet für ein Bauvorhaben einen Energieausweis vorzulegen. Inwiefern ist man verpflichtet sich an den Energieausweis beim Bauen auch zu halten, sofern keine Förderung beantragt wird? Zum Beispiel man entscheidet sich für (geringfügig) schlechter gedämmte Fenster. Das führt ja unweigerlich zu einer (geringfügig) schlechteren Energiekennzahl. Hast das eine Auswirkung auf die Baubewilligung? Wenn ja, wo steht das (Gesetz, Verordnung)? Gibt es dann die Möglichkeit eines Energieausweiswechsel? Der Einreichplan bliebe ja gleich, d.h. ein Planwechsel wäre ja zu weit gegriffen?

Danke!
Bruce

  •  ing_hannel
14.3.2012  (#1)
Energieausweis ist verpflichtend Bevor man anders baut als im Energieausweis drinnen steht, sollte man mit dem Energieausweis-Ersteller Rücksprache halten.

Auf der einen Seite ist es der U-Wert des Bauteils (in diesem Fall der Fenster), die den Vorgaben entsprechen müssen, auf der anderen Seite die Energiekennzahl.
Siehe OIB Richtlinie 6.

Der Energieausweis Ersteller sollte die Änderungen eigentlich zu minimalen Kosten durchführen können.

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