Bundesland NOE - Energieausweiswechsel [NÖ]
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Energieausweis ist verpflichtend Bevor man anders baut als im Energieausweis drinnen steht, sollte man mit dem Energieausweis-Ersteller Rücksprache halten.
Auf der einen Seite ist es der U-Wert des Bauteils (in diesem Fall der Fenster), die den Vorgaben entsprechen müssen, auf der anderen Seite die Energiekennzahl. Siehe OIB Richtlinie 6. Der Energieausweis Ersteller sollte die Änderungen eigentlich zu minimalen Kosten durchführen können. |

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