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Brunnen und Flächenkollektoren

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  •  kiwi6509
8.2. - 17.2.2007 1
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Ich möchte ein Grundstück kaufen, auf dem befindet sich ein privater ungenutzter Brunnen, der angeblich dem Nachbarn gehört. Im Grundbuch und im Wasserbuch gibt es keine Hinweise zu Dienstbarkeiten und Existenz des Brunnens. Da der Brunnen 3 m vom Rand des Grundstückes entfernt ist, könnte man diesen ausgrenzen (für den Fall der Fälle, daß der Nachbar doch irgendwelche Rechte hat). Jedoch wurde mir am Wasseramt der steiermärkischen Landesregierung gesagt, daß ich keine WP WP [Wärmepumpe] im Umkreis von 300m einsetzen darf. Jedoch gibt es mindestens 2 Nachbarn (Neubauten) die weniger als 100m entfernt sind und eine WP WP [Wärmepumpe] einsetzen. Weiß jemand ob das auch für einen privaten ungenützten Brunnen gilt, der nichtmal im Wasserbuch eingetragen ist. Denn Brunnen als Entnahmemöglichkeit für die WP WP [Wärmepumpe] zu nutzen wäre natürlich möglich, aber da müsste man die rechtliche Eigentumssituation klären, u.U. exisiten nur mündliche Vereinbarungen.

  •  riedi
17.2.2007  (#1)
bei gericht fragen - an deiner stelle würde ich dir raten dass du das von einem anwalt checken lässt, oder dass du dich am dienstag vormittag bei deinem zuständigen bezirksgericht kostenlos darüber beraten lässt

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