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Brunnen in NÖ [NÖ]

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  •  streicher
  •   Gold-Award
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
23.2. - 24.2.2017
14 Antworten | 6 Autoren 14
14
Hallo,

ist ein Brunnen in NÖ Bewilligungspflichtig?
Noch nicht ganz klar ist ob er gegraben oder gebohrt wird. Vermutlich aber mit Baager gegraben.

Danke
Streicher

  •  Casemodder
23.2.2017  (#1)
Meiner Erachtens nicht:

zitat..

§ 17
Bewilligungs-, anzeige- und meldefreie Vorhaben
Bewilligungs-, anzeige- und meldefreie Vorhaben sind jedenfalls:
1.
die Herstellung von Anschlussleitungen;
2.
die Herstellung von Schwimmteichen, Naturpools und Gartenteichen mit natürlicher Randgestaltung ohne Veränderung des umliegenden Geländes mit einer Wasserfläche von nicht mehr als 200 m², die Auf- oder Herstellung von sonstigen Wasserbecken und -behältern mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 50 m3, Schwimmbeckenabdeckungen mit einer Höhe von nicht mehr als 1,5 m und Brunnen;



1
  •  bautech
  •   Gold-Award
23.2.2017  (#2)

zitat..
ist ein Brunnen in NÖ Bewilligungspflichtig


Soweit ich weiß nicht baurechtlich, aber sehr wohl wasserrechtlich...

1
  •  Casemodder
23.2.2017  (#3)
Gut dann schauen wir ins Wasserrecht. Bei Gesetzen ist die Recherche ja sehr einfach. Bei Normen wirds teuer...

zitat..

Benutzung des Grundwassers.
§ 10. (1) Der Grundeigentümer bedarf zur Benutzung des Grundwassers für den notwendigen Haus- und Wirtschaftsbedarf keiner Bewilligung der Wasserrechtsbehörde wenn die Förderung nur durch handbetriebene Pump- oder Schöpfwerke erfolgt oder wenn die Entnahme in einem angemessenen Verhältnis zum eigenen Grunde steht.
(2) In allen anderen Fällen ist zur Erschließung oder Benutzung des Grundwassers und zu den damit im Zusammenhang stehenden Eingriffen in den Grundwasserhaushalt sowie zur Errichtung oder Änderung der hiefür dienenden Anlagen die Bewilligung der Wasserrechtsbehörde erforderlich.
(3) Artesische Brunnen bedürfen jedenfalls der Bewilligung nach Abs. 2.
(4) Wird durch eine Grundwasserbenutzung nach Abs. 1 der Grundwasserstand in einem solchen Maß verändert, daß rechtmäßig geübte Nutzungen des Grundwassers wesentlich beeinträchtigt werden, so hat die Wasserrechtsbehörde auf Antrag eine Regelung nach Rücksicht der Billigkeit so zu treffen, daß der Bedarf aller in Betracht kommenden Grundeigentümer bei wirtschaftlicher Wasserbenutzung möglichste Deckung findet. Ein solcher Bescheid verliert seine bindende Kraft, wenn sich die Parteien in anderer Weise einigen oder wenn sich die maßgebenden Verhältnisse wesentlich ändern.




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  •  bautech
  •   Gold-Award
23.2.2017  (#4)
Die Angabe evtl Bohrbrunnen impliziert mMn keinen Einsatz von Handpumpen mehr, daher bewilligungspflichtig... Oder irre ich?
Das Bohren nur für Gartengießen wäre mir persönlich too much...

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
23.2.2017  (#5)

zitat..
bautech schrieb: Oder irre ich?

Ja, da irrst du. Du musst weiter lesen! Da geht´s im Gesetzestext mit einem "ODER" weiter (Entnahme im angemessenen Verhältnis zum eigenen Grunde) und das wird für streicher vermutlich zutreffen. Daher: Keine wasserrechtliche Bewilligung erforderlich.

1
  •  streicher
  •   Gold-Award
23.2.2017  (#6)
Danke mal

Vielleicht nich relevant:
Es gibt noch einen anderen bestehenden Brunnen der aber Stillgelegt ist (nach 5 min ist der Leer und somit unbrauchbar für Garten gießen). Der ist unter der Terrasse und war sogar im Bauplan vom Haus eingezeichnet.

Der Brunnen soll für die Gartenbewässerung verwendet werden.


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  •  streicher
  •   Gold-Award
23.2.2017  (#7)

zitat..
Das Bohren nur für Gartengießen wäre mir persönlich too much...


Was meinst damit? Die Kosten?
Bei uns ist das Wasser in ca. 4m Tiefe also nicht wirklich tief.
Ich will aber nicht 900m2 mit dem Leitungswasser gießen. Das wird auch teuer auf die Dauer bzw. Ist das nicht gerade ökologisch.
Tank vergraben ist auch nicht wirklich billig und Niederschläge sind jetzt bei uns auch nicht unbedingt regelmäßig.

Was gäbe es sonst noch für Alternativen für einen Brunnen mit Wasser in ca. 4m Tiefe?



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  •  felis
  •   Silber-Award
23.2.2017  (#8)
wir haben eine kombi aus gegraben (schacht) und geschlagen, war wesentlich günstiger als gebohrt.

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  •  streicher
  •   Gold-Award
23.2.2017  (#9)

zitat..
wir haben eine kombi aus gegraben (schacht) und geschlagen, war wesentlich günstiger als gebohrt.


Wie tief gesamt und nur der Schacht?

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  •  bautech
  •   Gold-Award
24.2.2017  (#10)

zitat..
bautech schrieb: Das Bohren nur für Gartengießen wäre mir persönlich too much...


Weil immer von Bohrbrunnen geschrieben wurde bin ich von ner anderen Nutzung (Hauswasserwerk / Heizung etc) ausgegangen, daher meine Annahme der Bewilligung. Und ja, hier meinte ich die Kosten, hab selber nen Bohrbrunnen im Garten - aber eben für Heizzwecke, das wär mir ein Zuviel an Kosten. Brauchst du aber eh ned wirklich bei 4 m Wasserstand... hier bin ich voll bei felis bzw würde nen reinen Schlagbrunnen andenken!

Impressionen bitte hier holen:
http://www.energiesparhaus.at/forum/23953

ng bautech


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  •  felis
  •   Silber-Award
24.2.2017  (#11)

zitat..
streicher schrieb: Wie tief gesamt und nur der Schacht?


der schacht ist glaube ich 2 m tief, dort befindet sich auch die pumpe, dann wurde auf ca. 6 m geschlagen, könnten auch 7 sein, so genau weiß ich es leider nicht mehr.
bei uns hat das der insti gemacht, wenn man gschickt ist, kann man das selber auch.
wir haben (noch) keine ortswasserleitung, haben für den brunnen keine Bewilligung benötigt (auch NÖ), allerdings hat die gemeinde ein wassergutachten verlangt, sonst hätte es keine benützungsbewilligung fürs haus gegeben.

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  •  atma
  •   Gold-Award
24.2.2017  (#12)
Wir haben auch 2m Schacht und da drin dann selbst gebohrt mit 200mm Durchmesser.

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  •  streicher
  •   Gold-Award
24.2.2017  (#13)
Was haben da eure Schächte für Durchmesser? Foto?

@atma: Habt ihr euch da ein Gerät ausgeborgt?


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  •  atma
  •   Gold-Award
24.2.2017  (#14)
Nö, blutdruckbetriebenen erdbohrer gekauft, schachtringe mitn bagger gesetzt, doka platte drauf und losgelegt.

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