« Baurecht  |

Brüstungsbreite bei Fenster

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  elschlicko
3.1. - 4.1.2021
2 Antworten | 2 Autoren 2
2
Hallo,
eine kurze Frage bei der ich mir nicht ganz sicher bin. Und zwar geht es um die Parapethöhe bzw. Absturzsicherung in der steirischen Bauordnung.
Unter 100cm Parapethöhe muss ja eine Absturzsicherung vorgesehen werden welche bis auf 85cm reduziert werden kann (halbe Brüstungsbreite).
Heißt das in meinem Fall, dass ich mit 38cm Außenmauer auf die 85cm Parapethöhe gehen könnte?

Danke und LG

  •  BAULEItEr
3.1.2021  (#1)
https://www.oib.or.at/sites/default/files/erlaeuternde_bemerkungen_richtlinie_4_12.04.19.pdf

Bitteschön, ist nicht im steiermärkischen Baugesetz sondern in der OIB geregelt.
Ab S.16

ja das heißt es.

1
  •  elschlicko
4.1.2021  (#2)
Okay danke für die Bestätigung

1


Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]

Nächstes Thema: Seitlicher Bauchwich in NÖ