Brüstungsbreite bei Fenster
        
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https://www.oib.or.at/sites/default/files/erlaeuternde_bemerkungen_richtlinie_4_12.04.19.pdf    Bitteschön, ist nicht im steiermärkischen Baugesetz sondern in der OIB geregelt. Ab S.16 ja das heißt es.  | 
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Okay danke für die Bestätigung                          | 
                
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