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Brandschutztür Technikraum Wien [W]

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  •  Wretch
  •  [W]
  •  [Wien]
23.2. - 26.2.2018
6 Antworten | 3 Autoren 6
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Hallo liebe Forumsgemeinde!

Leider kann oder will mir die Baupolizei in Wien nicht bei meiner Frage weiterhelfen.

Wir errichten momentan ein Haus in Wien. Im Keller gibt es einen Technikraum, in dem sich die Brennwerttherme, der Warmwasserspeicher, der Elektroverteiler, sowie Waschmaschine und Trockner befinden werden.

Ist die Tür zum Technikraum als Brandschutztür auszuführen, oder reicht hier eine "normale" Tür? Kann man die Bestimmungen irgendwo nachlesen?

Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße

  •  seltsammithut
  •   Bronze-Award
24.2.2018  (#1)
Ich bin mir nicht mehr sicher aber ich hatte mal eine Kundschaft da spielte es eine Rolle wie man den Raum im Einreichplan nannte. Sprich, steht dort "Heizraum" oder wirklich "Technikraum"? Weil bei Technikraum war es egal, bei Heizraum eben nicht. Ob das jetzt wirklich stimmt kann ich dir jetzt nicht 100% sagen.

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
24.2.2018  (#2)

zitat..
seltsammithut schrieb: Ich bin mir nicht mehr sicher aber ich hatte mal eine Kundschaft da spielte es eine Rolle wie man den Raum im Einreichplan nannte. Sprich, steht dort "Heizraum" oder wirklich "Technikraum"? Weil bei Technikraum war es egal, bei Heizraum eben nicht. Ob das jetzt wirklich stimmt kann ich dir jetzt nicht 100% sagen.


Genauso war es bei uns,  war auch als Heizraum im Einreichplan bezeichnet,  weil eben die WP WP [Wärmepumpe] drinnen steht. War natürlich nur Formsache den Namen zu ändern. Früher war es so,  dort wo die Wärmequelle ist,  ist der Heizraum.
Ob die Gastherme in einen Heizraum muss,  oder eh auch in einen TR platziert werden kann,  entscheidet wahrscheinlich der Rauchfangkehrer. 

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
24.2.2018  (#3)

zitat..
seltsammithut schrieb: Ich bin mir nicht mehr sicher aber ich hatte mal eine Kundschaft da spielte es eine Rolle wie man den Raum im Einreichplan nannte. Sprich, steht dort "Heizraum" oder wirklich "Technikraum"? Weil bei Technikraum war es egal, bei Heizraum eben nicht. Ob das jetzt wirklich stimmt kann ich dir jetzt nicht 100% sagen.


Genauso war es bei uns,  war auch als Heizraum im Einreichplan bezeichnet,  weil eben die WP WP [Wärmepumpe] drinnen steht. War natürlich nur Formsache den Namen zu ändern. Früher war es so,  dort wo die Wärmequelle ist,  ist der Heizraum.

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
24.2.2018  (#4)
Blöde Frage,  ist da ein Unterschied zwischen Gastherme und Brennwerttherme? 

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  •  Wretch
26.2.2018  (#5)

zitat..
seltsammithut schrieb: Ich bin mir nicht mehr sicher aber ich hatte mal eine Kundschaft da spielte es eine Rolle wie man den Raum im Einreichplan nannte. Sprich, steht dort "Heizraum" oder wirklich "Technikraum"? Weil bei Technikraum war es egal, bei Heizraum eben nicht. Ob das jetzt wirklich stimmt kann ich dir jetzt nicht 100% sagen.


Im Einreichplan steht bei uns keines von beiden. Der Raum ist nur als "Keller" bezeichnet.

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  •  Wretch
26.2.2018  (#6)
Heute habe ich folgende Antwort der Baupolizei erhalten:

Laut OIB Richtlinie 2 ist eine Brandschutztür erforderlich, für Räume mit erhöhter Brandgefahr (Heizraum, Abfallraum, Brennstofflager).

Ein Raum ist erst dann ein Heizraum, sofern darin (OIB 2/ Pkt. 3.9.4):
(a) Feuerstätten zur Erzeugung von Nutzwärme für die Raumheizung bzw. Warmwasserbereitung mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 50 kW, oder
(b) Feuerstätten für feste Brennstoffe mit automatischer Beschickung.
stehen.

Somit wäre in meinem Fall kein Heizraum und somit auch keine Brandschutztür notwendig.

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