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Brandschutz Garage NÖ

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  •  joe_pam
25.7. - 12.9.2017
13 Antworten | 5 Autoren 13
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Hallo,
wir wollen demnächst mit dem Bau unserer Doppelgarage beginnen. Die Garage ist direkt an das Haus und an die Garage des Nachbarn angebaut.
Lt. Einreichplan beträgt die Größe unserer Garage 52,5m² - Ausführung mit Blecheindeckung mit 3-fach Rigips Beplankung REI90.
Jetzt habe ich in der OIB Richtlinie 2.2 nachgelesen dass bei Garagen bis 50 m² nur F30/REI30 Wände und Decken erforderlich sind.
Ich würde anstatt der Falzblecheindeckung nun Brandschutzpaneele verwenden F30 verwenden und die Garage um die 2,5 m² verkleinern um kein F90 Dach zu benötigen.
Liege ich in meiner Annahmen richtig, dass ich bei <50m² Garagenfläche nur mehr ein F30 Dach benötige?

lG Joe

  •  ap99
  •   Gold-Award
25.7.2017  (#1)
Trotz der Gefahr von Karl10 ein "Minus" zu bekommen, versuche ich es trotzdem :)

Die angepasste OIB-RL 2.2 (Niederösterreichische Bautechnikverordnung) weicht hier geringfügig von der allgemeinen OIB ab.

Garagen nicht mehr als 50 m2 Nutzfläche innerhalb 2m zur Grundgrenze ... Wände bis zur Dachhaut REI 60 bzw EI 60, Decke bzw Dach REI 30 bzw EI 30 (wenn Gebäude auf eigenem Grundstück bzw Bauplatz innerhalb 4,0 m bzw am Haus angebaut ist). Trennwand zwischen Garage und Haus REI 30 bzw EI 30


2017/2017072547991.png

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  •  alpenzell
  •   Gold-Award
25.7.2017  (#2)
da habe ich auch einen Einwurf und bin mir der Begrifflichkeiten nicht ganz sicher. Haben im Mai unsere Einreichung hinter uns gebracht. Garagenfläche ist <50m², ins Gebäude integriert. Da gibt es aber zusätzlich einen Zusammenhang zur Gebäudeklasse (hier bin ich mir nicht ganz sicher, ob der Begriff stimmt). Das Ende vom Lied war, das wir auch bei den Wänden 90min machen durften. Begründung war glaube ich, dass unser Grundstück nur von einer Seite direkt anzufahren wäre (Feuerwehr).

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  •  ap99
  •   Gold-Award
25.7.2017  (#3)

zitat..
alpenzell schrieb: ins Gebäude integriert


Siehe Bild oben Pkt 2.2.5 ... ins Gebäude eingebaut --> dann gilt ab Gebäudeklasse 2-5 die Tabelle 1b OIB RL RL [Rücklauf] 2 (wiederum von der Bautechnikverordnung (Anhang)) --> REI 90 bzw EI 90

2.2.8 könnte beim TE noch zutreffen (wenn es kein Garagentor gäbe)

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  •  alpenzell
  •   Gold-Award
25.7.2017  (#4)
emoji hatte ich mir natürlich nicht angeschaut, sorry ap99

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  •  ap99
  •   Gold-Award
25.7.2017  (#5)
emoji ... kein Problem (bin mir noch nicht mal sicher, ob Karl10 (und Co) nicht alles wieder fein säuberlich zerlegt, was ich geschrieben habe)

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
25.7.2017  (#6)

zitat..
ap99 schrieb: (bin mir noch nicht mal sicher, ob Karl10 (und Co) nicht alles wieder fein säuberlich zerlegt, was ich geschrieben habe

zitat..
ap99 schrieb: Trotz der Gefahr von Karl10 ein "Minus" zu bekommen, versuche ich es trotzdem :)

Na, das ist aber kein tolles Image, das ich mir da eingehandelt habeemoji
Lieber ap99, du schreibst da immer wieder tolle Beiträge, gerade im bautechnischen Bereich, was gar nicht so meine Sache ist. Ich hab deinen Ausführungen hier nichts hinzuzufügen emoji

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  •  ap99
  •   Gold-Award
25.7.2017  (#7)
.

zitat..
Karl10 schrieb: Na, das ist aber kein tolles Image, das ich mir da eingehandelt habe


Karl, ganz im Gegenteil ... ich lerne stets von deinen präzisen Erklärungen ... bitte weiter so emoji

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  •  joe_pam
12.9.2017  (#8)
erstmal vielen Dank für eure Antworten. Die Garage ist jetzt 50m².
Eine weitere Frage: Die Garage grenzt mit einer Seite direkt an das Haus. Die Dämmung soll durchgehend gemacht werden und anschließend die Garage mit nur 3 Wänden angebaut werden - in der Garage ist also eine Wand gleichzeitig die Hauswand mit Dämmung.
Darf man hier eine EPS-Dämmung (20cm) machen oder muss man auf nichtbrennbare Materialien greifen. Der Baumeister meint dass ich hier kein EPS sondern Steinwolle nehmen muss. (ich glaub ihm das aber nicht ganz)
In der OIB 2.2 steht dass Wände. Decken und Dächer aus Baustoffen D bestehen müssen und die Anforderungen an Trennwände gem OIB2 erfüllt werden müssen...
Ich blick da leider nicht ganz durch.

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  •  Twenty
  •   Silber-Award
12.9.2017  (#9)
Zum Nachbarn mussten wir Steinwolle nehmen aber zw Haus und Garage nicht

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
12.9.2017  (#10)
Vorweg: techn. Brandschutz ist nicht mein Gebiet!

Ich lese allerdings folgendes aus der OIB-Richtlinie 2.2:
Im Punkt 2.2.7 (Garagen bis 50m²) heißt es: "Wandbekleidungen und Deckenbeläge müssen aus Baustoffen C bestehen"

Wenn in deiner Garage eine Wand vom Haus ist, auf der sich eine Wäremdämmung befindet, dann würde ich meinen, dass diese Bestimmung hier zutrifft, denn dann habe ich in der Garage an dieser Wand eine Wandverkleidung (aus EPS). Und diese Dämmung muss Baustoff C sein.
EPS für sich allein ist mit Sicherheit NICHT Baustoff C, sondern E oder sogar F. Geht also nicht.
Handelt es sich allerdings um ein komplettes WDVS WDVS [Wärmedämmverbundsystem], dann zählt nicht das EPS für sich allein, sondern der gesamte Aufbau als Ganzes. Ob sowas auf Baustoff C hinkommt weiß ich nicht.
Ich denke, dass da ap99 in technischer Hinsicht genauer Bescheid weiß.

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  •  ap99
  •   Gold-Award
12.9.2017  (#11)
Zu Karls Antwort kann ich nur mehr eine Kleinigkeit beitragen.
Genau so ist es, EPS alleine hat das Brandverhalten Klasse "E" ... (in diesem Falle) EPS kann also nur mit den Komponenten des geprüften (Gesamt)Systems, mit nachgewiesener besserer Qualifikation, verwendet werden.

Als Beispiel nachstehend: EPS "E" --> im geprüften Gesamtsystem "B-s1, d0"


2017/20170912649134.jpg


2017/20170912760163.jpg


2017/20170912551057.jpg


2017/20170912932529.jpg

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  •  joe_pam
12.9.2017  (#12)
Vielen Dank für das Beispiel.
Das heist das angeführte WDVS WDVS [Wärmedämmverbundsystem] ist Baustoffklasse B und somit für meinen Fall
zulässig.
Ich werd nochmal mit meinem Bauführer reden, will es vermeiden wenns geht 2 unterschiedliche Dämmstoffe zu haben...

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  •  ap99
  •   Gold-Award
12.9.2017  (#13)

zitat..
joe_pam schrieb: Das heist das angeführte WDVS WDVS [Wärmedämmverbundsystem] ist Baustoffklasse B und somit für meinen Fall zulässig


Genau, mit Systemkomponenten Klasse B.
Aufbauend auf Karls Antwort (NÖ-Baurecht), ja.

--> andere Hersteller haben diese Nachweise ebenso ... diesen hatte ich halt schnell als Beispiel zur Hand. (ich habe die Erfahrung gemacht, daß die Verarbeiter das zum Teil selber nicht wissen --> dein Bauleiter/Bauführer soll den Hersteller um die Bestätigung fragen)

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