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Brandschutz - Carport Hauseingang [OÖ]

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  •  vandini
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
22.5. - 16.6.2014
6 Antworten 6
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Hallo,

wir planen schon länger hin und her und haben nun einen Grundriss gefunden welcher perfekt zu unserem Grundstück passen würde! *freu freu*
Nun haben wir bis gestern den dritten Baumeister Termin hinter uns, beraten - angebote einholen - nachfragen. etc etc.. zieht sich ja alles extrem - aber das brauch ich glaub ich eh keinen von euch erzählen emoji
auf alle fälle haben wir gestern dem dritten baumeister unseren "wunsch" entwurf vorgelegt, dieser meinte dann es sei schwierig umzusetzen, da die Hauseingangstüre eine Brandschutztüre sowie das WC Fenster auch entsprechend sein müsste.
Die anderen beiden Baumeister meinten da gibts absolut keine Probleme?? Das ich die Mauer vom CP gem. Brandschutzbestimmungen ausführen muss ist mir/uns klar.

anbei mal der grob gekritzelte Plan...

2014/20140522906855.JPG

hab die beiden elemente mal grässlich pink hinterlegt damit sie leicht ins auge stechen emoji


Danke für eure hilfe!!

  •  zawos
22.5.2014  (#1)
Hallo, wir haben bei unserem Haus (in dem Moment wird gerade der Keller betoniert emoji ) eine sehr ähnliche Situation. Dazu hat uns unser Planer für die Bauverhandlung folgende Gesetzestexte zusammengesucht (die relevanten Textteile sind fett markiert):

BauTG § 39a
(3) Garagen sind nicht unter Abs 2 fallende Bauten, die zum Abstellen von Kraftfahrzeugen bestimmt sind. Es gelten als:
a)oberirdische Garagen: Garagen und Garagengeschoße, deren Fußboden nicht mehr als 1,30 m unter dem tiefsten Geländepunkt liegt;
b)Tiefgaragen: Garagen und Garagengeschoße, deren Fußboden mehr als 1,30 m unter dem tiefsten Geländepunkt liegt;
c)offene Garagen: oberirdische Garagen oder Garagenabschnitte, die unmittelbar ins Freie führende und so verteilte, unverschließbare Öffnungen in einer Größe von insgesamt mindestens einem Drittel der Gesamtfläche der Seitenwände haben, dass die ständige natürliche Durchlüftung gewährleistet ist. Durch Wetterschutzvorrichtungen udgl darf die Mindestöffnung nicht verringert werden.

(8) Abstellplätze und Garagen sind bei einer Fläche
a) bis 100 m²: Kleinabstellplätze bzw Kleingaragen,

GaragenVO § 5
(1) Decken zwischen Garagen und Garagengeschoßen und Garagenabschnitten, von befahrbaren Flachdächern und als Abschluss zu darüber liegenden Aufenthaltsräumen müssen brandbeständig sein. Bei nicht befahrbaren Decken, die zugleich das Dach bilden, genügt für die Tragkonstruktion eine brandhemmende Ausbildung.
GaragenVO § 12
(2) Wände, Stützen und Decken:
1.Wände, Stützen und Decken können für eingeschoßige oberirdische Kleingaragen, über denen sich keine anders genutzten Räume befinden, in brandhemmender Bauweise errichtet werden, soweit der Abstand zur Nachbargrundgrenze mindestens 1,0 m beträgt.
(3) Verbindung der Garagen mit anderen Räumen:
Die Garagen dürfen mit Gängen, Stiegenhäusern und Nebenräumen unmittelbar durch Öffnungen mit brandhemmenden, selbstschließenden Türen verbunden werden.

Bei offenen Kleingaragen kann auf eine derartige brandhemmende Trennung verzichtet
werden, wenn aus Gründen des Brandschutzes keine Bedenken bestehen
.

Zusammengefasst:
Laut BauTG §39a ist dass Carport als offene Kleingarage einzustufen. Dies würde bedeuten dass laut GaragenVO eine brandhemmende Ausführung der tragenden Bauteile nötig ist, aber laut §5 Pkt. 3 kann auf eine brandhemmende Trennung von Garage und Haus verzichtet werden.

Alle Angaben ohne Gewähr emoji, wir können lt. Bausachverständigen aber auf brandhemmende Türen und Fenster verzichten!

LG

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
22.5.2014  (#2)
weiß man da schon ein Bundesland????

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  •  vandini
23.5.2014  (#3)
also wir würden in OÖ bauen emoji

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  •  vandini
13.6.2014  (#4)
man kann es gar nicht glauben.Guten morgen,
wir hatten gestern einen Termin bei der Gemeinde, wo ein Sachverständiger unseren Einreichplan „vorprüft“ – erst nach diesem Termin kann man offiziell einreichen.
Nun haben wir denn Fall, das er unser „Carport“ nicht genehmigt.
Mit folgender Begründung: a) mein Carport sei in dieser Ausführung kein Carport sondern eine Garage; und b) laut den Brandschutzbestimmungen welche seit Juli 2013 in Kraft sind wird diese Ausführung nicht genehmigt; außer ich würde eine Brandschutztüre in den Geräteraum; eine Brandschutztüre als Hauseingangstüre und auch ein Brandschutzfenster im unteren WC montieren.
na serwas… danke  wer denkt sich so einen bulls*it aus?????
er meinte, wenn ich die rechte Wand wegmache (die steht auf der Grundgrenze zum Nachbarn) und nur Stützen setze würde ich diese Brandschutzvorkehrungen nicht brauchen. Ich müsste auch die Decke nicht (!) brandschutzhemmend dämmen etc. Dann meinte ich ob ich zwischen die Stützen einen Sichtschutz anbringen kann; darauf hin wurde er ganz verärgert – NEIN die Stützen müssen frei bleiben, kein Zaun, keine Latten, keine Paneele, kein Stoff NIX darf dazwischen sein außer Luft ………..
Tjo, ich weiß das der Nachbar einen 2 m Sichtschutz fix plant (er hat mich schon kontaktiert ob wir uns die gemeinsame Seite teilen – was in allen Fällen natürlich wirtschaftlicher ist) – Das habe ich dem Sachverständigen dann mitgeteilt, daraufhin meinte er der Nachbar darf machen was er will. Hab dann nochmal explizit gefragt ob er mir jetzt weißmachen will das 1 cm weiter eine 2 m Sichtschutz Konstruktion stehen darf! …. YES !!

Alles in Allem muss ich einfach nur Kopfschütteln……..
Davon das sie mich trotz Termin 20 Minuten warten lassen haben will ich gar nicht sprechen (noch dazu bin ich im Nebenraum gesessen und hab gesehen und gehört wie die bloß einfach locker flockig ne Kaffee Pause machten und verschiedene Kuchen/Torten verkosteten!!)……. In der Privatwirtschaft geht sowas net, … setz man an Kunden trotz Termin ne halbe Stunde an die Seite, der steht auf und geht – und fragt dich noch obst eh noch ganz fit bist im Ober-Stüberl..
Ein Wahnsinn….


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  •  flomax
  •   Bronze-Award
16.6.2014  (#5)
grundsätzlich hat er mit der thematik/carport garage recht... eine carport darf höchsten eine wandseite haben! ist halt einfach so...
an deiner stelle würde ich das ganze so angehen:
das carport eigenständig ausführen, als einzige anrechenbare wandscheibe die zum gerätehaus nehmen! das carport also dann als eigenständig bezeichnen... das sollte schon mal probleme lösen...

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  •  vandini
16.6.2014  (#6)

wir werden das wahrscheinlich so machen, das wir rechts nur die stützen machen, bzw. generell das CP aus Stahl machen mit 'ner Blechüberdachung, und eventuell über dem Eingangsbereich Glas einarbeiten damit hier mehr licht einfällt. ...
mal sehen.... emoji

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