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Böschungssteine = Bauwerk? [Stmk]

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14.3.2017 0
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Hallo,

lt. steiermärkischem Baugesetz ist in §4 Absatz 13 ein Bauwerk wie folgt definiert:

13.
Bauliche Anlage (Bauwerk): eine Anlage, die mit dem Boden in Verbindung steht und zu deren fachgerechter Herstellung bautechnische Kenntnisse erforderlich sind.
Eine Verbindung mit dem Boden besteht schon dann, wenn die Anlage

durch eigenes Gewicht auf dem Boden ruht oder

auf ortsfesten Bahnen begrenzt beweglich ist oder

nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden;

Erfüllt eine Böschungsmauer aus Löffelsteinen, die auf einem Schotterstreifen (kein Beton irgendwo) steht diese Voraussetzungen? Bautechnische Kenntnisse sind für das Übereinanderstellen von Steinen ja nicht wirklich erforderlich.
Falls von Belang: Höhe ca. 95cm


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