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Bodengutachter belangbar? [Stmk]

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  •  mihu1
  •  [Stmk]
  •  [Steiermark]
16.5. - 3.6.2013
9 Antworten 9
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Hallo. Wir stehen vor großen Problemen. Wir haben vor kurzen mit dem Aushub begonnen (Bodengutachten war vor Baustart schon vorhanden). Jetzt stellt sich heraus, dass die Baugrube trotz zusätzlicher Sicherungsmaßnahmen (Spundwände und Drainage) nicht hält und einbricht. Wir können somit keinen Keller auf der geplanten Tiefe bauen. Im schlimmsten Fall droht der Abbruch des Bauvorhabens. Meine Frage wäre inwieweit ein Bodengutachter für das Gutachten belangbar ist und ob teilweise die Kosten rückgefordert werden können (zumindest für das Gutachten)?

  •  silverblue
16.5.2013  (#1)
Hallo! Leider kann ich dir nicht weiterhelfen, weiß aber seit heute, dass Gutachter für solche Fälle Versicherungen haben. Wir befinden uns in einer ähnlichen Situation - ganz so tragisch ist es bei uns Gott sei Dank nicht. Nachdem bei uns aber auch der Aushub nur schwer möglich ist (Sand rutscht immer wieder rein da zu viel Grundwasser und keine Spundwände, war heute ein Bodengutachter da, da wir auch mit dem Keller nicht raus gehen wollten. Er hat mir erzählt, dass er für Fälle, wo trotz seines positiven Gutachtens etwas passiert, versichert ist. Wo baut ihr? Hanglage?

Wir gehen nun etwas raus und haben eine Lösung gefunden.

LG Silverblue

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  •  creator
  •   Gold-Award
17.5.2013  (#2)
natürlich haftet der gutachter nach §1299 abgb - http://www.jusline.at/1299_ABGB.html
gilt für alle berufe
http://www.ris.bka.gv.at/JustizEntscheidung.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_19850307_OGH0002_0070OB00518_8500000_000&IncludeSelf=False
hier mal die voraussetzungen für ansprüche: http://www.kwlaw.at/?section=immobilienrecht-3
die frage, was genau beauftragt wurde und wie weit das irgendeine art von entgegenkommen war, ist auch geregelt: http://www.jusguide.at/index.php?id=88&tx_ttnews%5Btt_news%5D=4783


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  •  mihu1
17.5.2013  (#3)
Danke für die ersten Infos. Ja wir bauen im Hang und auf Grund der massiven Regenfälle der letzten Wochen ist da jetzt alles in Bewegung und instabil. Wir haben heute die Bewilligung bekommen das Haus einen Meter höher als geplant zu bauen. Hoffentlich hält die weniger tiefe Baugrube.
Trotzdem ist mir das mit der Haftung des Gutachters noch unklar. Das Baugrundrisiko schiebt ja jeder Baumeister an den Bauherren ab. Jetzt sichert man sich mit einem Bodengutachten ab. Jedoch greift keine der Maßnahmen die vom Gutachten vorgeschlagen wurden (Baggerschlitze, Drainage). Die Wettersituation verschlimmert noch alles und die nachträglich empfohlenen Spundwände halten auch nicht stand.
Für was haftet der Gutachter in dem Fall?
Ist Starkregen höhere Gewalt oder muss das im Gutachten berücksichtigt werden?


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  •  creator
  •   Gold-Award
20.5.2013  (#4)
ohne erklärung, was konkret beauftragt wurde, sind - haftungsfragen müßig, noch dazu, wenn nicht klar ist, welche Maßnahmen vorgeschlagen und wie die konkret von der Firma ausgeführt wurden.

zitat..
Das Baugrundrisiko schiebt ja jeder Baumeister an den Bauherren ab.

eher "probier ma' mal" - trotzdem ist vor offensichtlichen fehlern zu warnen.
http://www.geologe-winkler.at/boden.htm
http://www.bauherrenhilfe.org/index.php/bodengutachten-pfusch-am-bau-kommt-teuer/

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  •  daneel
3.6.2013  (#5)
...habt ihr den letzten Regen wohl gut überstanden?

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  •  mihu1
3.6.2013  (#6)
Danke der Nachfrage. Diesmal hat es uns zum Glück nicht erwischt. Der Süden wurde Gott sei Dank verschont von den Regenmassen.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
3.6.2013  (#7)
und wie ist der stand der dinge?

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  •  mihu1
3.6.2013  (#8)
Haus jetzt einen Meter höher als bei der ersten Genehmigung.
Kellerwände stehen. Bald kommt die Kellerdecke und es wird das Loch wieder zugeschüttet. Grube derweil stabil.

2013/20130603747142.JPG

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  •  MinMax
3.6.2013  (#9)
anhand des Fotos kann ich nicht viel sehen, es könnten hier alte fluviatil geprägte Böden sein: links stark sandig, rechts/hinten mit Zugabe von Schluff oder Ton, plus größere runde? Steine... also Fluss-Ablagerungen , das bedeutet bauen auf Sand... und das erfordert besondere Schutzmassnahmen... wenn Du willst schaue ich mir das BodenGA gern an, bin ex GA für Böden

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