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BN 6m horizontal

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  •  Stefanietschi
18.10. - 19.10.2023
5 Antworten | 2 Autoren 5
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Hallo Leute,

in unserem Grundstücksplan steht jetzt drin: BN 6m horizontal, was heißt das? Reduziert mir das die Gebäudehöhe, da ja die Nö Bestimmungen 8m vorgeben?

weiters können die Hausanschlüsse von der Gemeinde nicht zur geplanten Hausmitte, sondern ans andere diagonale Ende des Grundstücks (knappe 30m) gelegt werden. Was gilt es dann für mich zu beachten, wenn wir einen Keller etc. haben wollen bzw wie beschränkt mich das verlegen des Hausanschlusses in der Gartenplanung? 
Ist das generell eher ein Problem, wenn die Anschlüsse so weit weg sind, abgesehen von den Kosten oder kommt das in der Praxis oft vor?

  •  Melmar
  •   Bronze-Award
18.10.2023  (#1)
Hallo.....
Die Gemeinde legt alle relevanten Leitungen (Wasser, Kanal, etc) nur bis zur Grundstücksgrenze. Für den Rest bist selbst verantwortlich. Geplant wird das vom Architekten oder Baumeister. Probleme sollten keine Auftreten. Dasselbe gilt auch für LWL, Festnetz und Strom. Das ist die Praxis.

Warum sollten dich Hausanschlüsse in der Gartenplanung einschränken?

lG

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  •  Stefanietschi
18.10.2023  (#2)
Weil ich jz mit den Kanal/Wasserleitungen quer durch das gesamte Grundstück zum Haus muss, oder ich lege die Leitungen seitlich mit Kurven, aber sollte man sowas nicht vermeiden? Was kann man an Kosten /m Leitung rechnen ca?

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  •  Melmar
  •   Bronze-Award
18.10.2023  (#3)

zitat..
Stefanietschi schrieb: oder ich lege die Leitungen seitlich mit Kurven

Wie sonst? Ist aber kein Problem. Erkundige dich bei der Gemeinde bezüglich eventuell gültigen Vorschriften. Bei uns gabs die bezüglich des Anschlusses der letzten Kanalrohrmeter in den Hauptstrang sowie das setzen eines Kontrollschachtes auf Eigengrund. Das ist Praxis.

Zu den Kosten: Die kannst vernachlässigen. Sind ja nur 30 Meter. Fallen beim Hausbau (kostet mittlerweile ja ein Vermögen) nicht wirklich ins Gewicht. Die Anschlussgebühren für Kanal, Wasser und Strom jedoch schon. Die sind nicht gerade billig.

Bei mir wurde das Wasserleitungsrohr, die Festnetzleitung und das Stromkabel von der Grundgrenze in den Technikraum (hab natürlich gemessen und die jeweilgen Längen bekanntgegeben) unentgeltich zur Verfügung gestellt bekommen.

lG

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  •  Stefanietschi
19.10.2023  (#4)
ok das mit den Kosten beruhigt mich, ich dachte, dass das schon ein gröberer Posten ist und die Länge weit ist, danke !

dass man Rohre und Kabel unentgeltlich zur Verfügung bekommt ist aber eher eine Ausnahme oder? Wo hast du da angefragt? Bei der Gemeinde oder den jeweiligen Firmen, die die Anschlüsse gemacht haben?


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  •  Melmar
  •   Bronze-Award
19.10.2023  (#5)
Von der Gemeinde wirst nichts bekommen. Das Trinkwasser bei mir kommt nicht von der Gemeinde, sonderen von einer Wassergenossenschaft. Dieses Standard PE-Rohr kostete ca. 2 Euronen pro Meter und wurde nicht verrechnet.
Einen Festnetzanschluss (wenn gewünscht) musst beim Betreiber beantragen. Der Anschlusskasten im Technikraum und das Kabel zum Anschlusspunkt wurde ebenfalls nicht verrechnet.
Stromanschluss musst auch beantragen. Verteilerkasten (gehört dem Netzbetreiber!!!!!) und Kabel werden bereitgestellt.
Für einen entwaigen LWL-Anschluss wurde das "Röhrl" seitens der Gemeinde zur Verfügung gestellt.
Alles was zum vorschritsmäßigen Eingraben (Kanal, Wasser, Strom, Festnetz) brauchst, liegt bei dir.

Ohne Kanal, Wasser und Strom gibs kan Baubescheid. Diese Dinge müssen bereits in der Planungsphase Berücksichtigung finden und sollten (zumindest Infos, um was du/ihr euch selbst kümmern müssts) im Planungs-/Architektenhonorar inkludiert sein.

Ausnahmen gibts immer.

lG

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