« Baurecht  |

Blitzschutzanlage in OÖ Pflicht? [OÖ]

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  deejay
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
17.1. - 27.1.2016
8 Antworten 8
8
Ich habe da mal eine Frage.
Freunde von uns haben in ein Sacherl eine weitere Wohneinheit gebaut.
Jetzt hat die Gemeinde die Fertigstellungsanzeige nicht akzeptiert und verweigert, weil keine Blitzschutzanlage installiert wird.
Ich bin mir nicht sicher ob man die wirklich haben muss oder ob sich die nur die Gemeinde einbildet?!
Kann mir da jemand weiter helfen?
Danke

  •  mossoma
  •   Silber-Award
17.1.2016  (#1)
Blitzschutz
Bauwerke sind mit einer Blitzschutzanlage auszustatten. Davon ausgenommen sind Bauwerke, bei denen sich auf Grund einer Risikoanalyse ergibt, dass ein Blitzschutz nicht erforderlich ist, sowie Ein-und Zweifamilienhäuser.

auszug aus der oö Bauordnung


http://www.bauordnung.at/oesterreich/oib_richtlinie4.php

tom

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
17.1.2016  (#2)
Folgender Hinweis:
Der zitierte link von mossoma führt zur OIB Richtlinie Ausgabe 2007. Derzeit gilt in OÖ aber die Ausgabe 2011. Bezüglich des Punktes Blitzschutz hat das jetzt aber keine Auswirkung, da dieser Punkt in der Ausgabe 2011 nicht verändert wurde. Inhaltlich passt also, was mossoma gesagt hat.

Trotzdem noch einmal mein Hinweis (hab ich schon mehrfach hier gesagt): die Seite "www.bauordnung.at" bitte nicht mehr verwendet. Wird offensichtlich nicht mehr gewartet und ist stark veraltet (Stand 2008)

1
  •  mossoma
  •   Silber-Award
17.1.2016  (#3)
Danke für den Hinweis Karl

Tom

1


  •  deejay
17.1.2016  (#4)
sehr gut, danke schon mal, da können sie die gemeinde gleich mal konfrontieren damit.

1
  •  Gawan
  •   Gold-Award
26.1.2016  (#5)
die sinnhaftigkeit einer Blitzschutzanlage hat sich für mich aus der Aussage der Versicherung dergeben, dass das Vorhandensein keinerlei Auswirkung auf die Prämie hat :)

1
  • ▾ Werbung
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des durchblicker-Partnerprogramms.
Hallo Gawan, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.
  •  Cleudi
  •   Gold-Award
26.1.2016  (#6)

zitat..
Gawan schrieb: die sinnhaftigkeit einer Blitzschutzanlage hat sich für mich aus der Aussage der Versicherung dergeben, dass das Vorhandensein keinerlei Auswirkung auf die Prämie hat :)


Na ja... egal ob du Kohle von der Versicherung bekommst oder nicht - den Ärger mit dem Schaden hast im Fall des Falles trotzdem.

Wir haben mal ein Angebot legen lassen (noch ungeprüft und unverhandelt) - käme auf 1.5 K

1
  •  utes
  •   Bronze-Award
26.1.2016  (#7)
wir haben auch in OÖ gebaut- haben auch keine- war aber überhaupt kein Problem.

1
  •  Gawan
  •   Gold-Award
27.1.2016  (#8)
@Cleudi
geht weniger ums Geld, aber da die Versicherung das nicht verlangt stelle ich den tatsächlichen Nutzen in Zweifel.
Würde Blitzschlag signifikante Schäden verursachen, würde jede Versicherung darauf bestehen bzw. die Prämie anpassen

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Rechtliche Angelegenheiten