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Blitzschutz - erforderlich [NÖ]

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  •  Markus2203
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
1.8. - 7.8.2017
4 Antworten | 4 Autoren 4
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Hallo!

Darf mir die Baubehörde einen Blitzschutz (bzw. Bestätigung vom Elektriker, dass ich keinen benötige) vorschreiben, obwohl dies gem. OIB Richtlinie 4 für Einfamilienhäuser nicht notwendig ist?

Bundesland NÖ!

Danke, lg
Markus

  •  altehuette
  •   Gold-Award
1.8.2017  (#1)
Bei uns war es nicht Vorschrift! Anschlussfahnen wären aber da. Da bei uns ein höheres Nebengebäude steht, müsste da auch ein Blitzschutz drauf kommen. Da gibt es sehr viele Meinungen ob notwendig oder nicht. Glaube, hier sind die Experten auch nicht einig, ob ein Blitzschutz nötig ist. Pflicht ist es nicht. War es aber schon mal bei Neubauten soweit ich mich erinnere!

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  •  Maze25
3.8.2017  (#2)
Blitzschutz - So weit ich aus D aus, darf es nicht gefordert werden, wenn es aufgrund der Gebäudehöhe nicht schon beim Bauantrag teil des Forderungskataloges war.
Schau dich mal um, ob gibt es in der Nachbarschaft höhere Gebäude mit Blitzschutz, die dich indirekt mitschützen...

Wichtig wäre nur ein Überspannungsschutz, der im Stromverteiler eingebaut wird, und die inneren Leitungen und elektronischen Bauteile z.B in Lüftungsanlagen schützt.
Diese sind mitterweile in D sogar Pflicht für Neubauten...
Schau mal auf https://www.dehn.de/de/wohngebaeude


@Markus2203 - Habe noch weitere Frage zu deinem alten Thread Wäscheabwurfschacht luftdicht. Woher hast du diese tollen Deckel für das Rohr?
Kannst du mir per PN die Internetseite oder Händler nennen?

DANKE

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  •  Novostar
3.8.2017  (#3)

zitat..
Maze25 schrieb: Wichtig wäre nur ein Überspannungsschutz, der im Stromverteiler eingebaut wird, und die inneren Leitungen und elektronischen Bauteile z.B in Lüftungsanlagen schützt.
Diese sind mitterweile in D sogar Pflicht für Neubauten...


Überspannungsableiter sind nicht nur in D sondern auch in AT AT [Außentemperatur] Pflicht! emoji

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  •  seltsammithut
  •   Bronze-Award
7.8.2017  (#4)

zitat..
Markus2203 schrieb: Darf mir die Baubehörde einen Blitzschutz (bzw. Bestätigung vom Elektriker, dass ich keinen benötige) vorschreiben, obwohl dies gem. OIB Richtlinie 4 für Einfamilienhäuser nicht notwendig ist?

Bundesland NÖ!

Ja kann Sie, kommt aber nicht oft vor. Blitzschutz ist nur im Gewerbe Pflicht, nicht bei privaten!

Und ja Überspannungsableiter sind Pflicht beim Verteiler. Je nachdem ob du einen Blitzschutz hast oder nicht brauchst halt die T1+T2 oder bei keinen Blitzschutz würde der T2 reichen.

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