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Blankowechsel / Wechselwidmungserklärung

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  •  karl1911
20.4. - 21.4.2016
13 Antworten 13
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Seitens der Bank wurde uns jetzt die genauen Vertragsbestandteile übermittelt.
Als Sicherheit wollen sie die Übergabe von je 2 Blankowechsel samt Wechselwidmungserklärung von meiner Freundin und mir.
Ist das normal bzw. welche Nachteile kann das für uns haben?

  •  Richard3007
20.4.2016  (#1)
Ja das ist normal, haben Sie auch bei uns als Eheleute gemacht.
Ich habe das aber nicht hinterfragt und mir leider nicht den Kopf über das WARUM zerbrochen.

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  •  rk515
  •   Gold-Award
20.4.2016  (#2)
dient dazu, dass man im klagsfall schneller zu einem titel kommt (wechselklage)
wir haben den auch noch bei unseren verträgen dabei, wurde aber die letzten 40 jahre nicht mehr praktiziert!

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
20.4.2016  (#3)
Ich hab das schoneinige male rausverhandelt, geht also.

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  •  atma
  •   Gold-Award
20.4.2016  (#4)
ich hab das bei unsrem auch rausverhandelt.
wenn ich die rate nicht zahlen kann, dann gibts über den wechsel auch kein geld mehr zu holen.

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  •  rk515
  •   Gold-Award
20.4.2016  (#5)
das nciht.. aber man würde theoretisch schneller zu einem titel kommen.

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  •  atma
  •   Gold-Award
20.4.2016  (#6)
ist richtig... aber weg bekomm ichs mit dem argument, dass der titel nix bringt, wenn nix zu holen ist, am schnellsten ;)

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  •  karl1911
20.4.2016  (#7)
Also handelt es sich eh um eine normale Absicherung der Bank.
Sobald ich nicht bezahle, kommt der Blankowechsel ins Spiel.
Ergeben sich jetzt tatsächlich irgendwelche Nachteile?

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  •  atma
  •   Gold-Award
21.4.2016  (#8)
wenn schon, dann würd ich mir die wechselwidmungserklärung genau durchlesen und zb reinschreiben lassen, dass der wechsel nur gezogen werden darf, wenn der rückstand zb grösser als 3 monatsraten ist (oft steht nur drinn "bei rückstand" - aber wenn du einmal 3 tage später zahlst, ist das auch ein rückstand. prinzipiell setzt zwar keine bank so schnell den wechsel ein, aber man weiß ja nie, was noch kommt).

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  •  rk515
  •   Gold-Award
21.4.2016  (#9)
ich würd meinen, du kannst den vernachlässigen. Wechselklagen kommen nimma vor

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
21.4.2016  (#10)
Detto RK. Ich denke auch, dass dies eher aus der Historie kommt und nicht (mehr)praktiziert wird.

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  •  supernova
  •   Bronze-Award
21.4.2016  (#11)
Ich habe sowas auch zum unterschreiben bekommen, obwohl das vorher nie erwähnt worden war. Supertoll fand ich's nicht, es hat mich aber auch nicht sehr gestört. Dafür hat meine Bank zumindest keine Versicherung verlangt, was ich sehr positiv fand (bzw. was für mich auch eine conditio sine qua non war)!
Da hat mich die Klausel im Vertrag, dass die Bank handeln darf, wenn sich meine wirtschaftliche Situation verschlechtert (also ohne den geringsten Zahlungsrückstand!) deutlich mehr gestört. Den Satz hätte ich vielleicht versuchen sollen zu streichen.

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  •  karl1911
21.4.2016  (#12)
Hab jetzt auch noch bei der Arbeiterkammer OÖ nachgefragt.
Dabei wurde mir mitgeteilt, dass es, wie ihr schon sagtet, eine normale Prozedur ist.
Die Beraterin meinte noch, dass sie sich nicht erinnern kann, jemals ein Problem mit einem Blankowechsel oder einer Wechselwidmungserklärung gehabt zu haben.
Beim ersten durchlesen klingt es ja als würde man mit Anlauf ins Messer laufen wenn man es unterschreibt.
Danke auf jeden Fall für eure Hinweise!!!

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  •  Lemming
21.4.2016  (#13)

zitat..
Da hat mich die Klausel im Vertrag, dass die Bank handeln darf, wenn sich meine wirtschaftliche Situation verschlechtert (also ohne den geringsten Zahlungsrückstand!) deutlich mehr gestört. Den Satz hätte ich vielleicht versuchen sollen zu streichen.


ja dazu hat man ja auch schon einige horrorgschichtln gelesen - zwang zur vorzeitigen tilgung etc - kann man sowas rauskriegen? find ich total unangemessen solange man zahlt.f

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