« Baurecht

BGLD - Ermittlung der Gebäudehöhe [B]  teilen

6.9.2026 0 2026-09-06T13:15:20+02:00
  •  DKE3
  •  [B]
  •  [Burgenland]
06.09.2026
0
Liebes Energiesparhaus-Forum, 

meine Lebensgefährtin und ich sind gerade in Kaufabwicklung eines Baugrundstücks im Nord-Burgenland.
Das Grundstück weißt teilweise eine relativ steile Böschung auf und somit stellt sich die Frage einer sinnvollen Platzierung des Hauses bzw. der zulässigen Gebäudehöhenentwicklung.
Es gibt bereits einen Lage- & Höhenplan vom Vermesser und das Grundstück wird gerade in den Grenzkataster übertragen. (Grenzverhandlung ist bereits einvernehmlich positiv abgeschlossen)
Ich bin leider nicht so fit was die praktische Ermittlung der Gebäudehöhe nach dem burgenländischen Baugesetz anbelangt und damit ich einmal ein Grundidee davon habe, wollte ich das geballte Wissen des Forums anzapfen.
Alle weiteren Details werden dann ohnehin mit dem zuständigen Bausachverständigen vorbesprochen.

Es gibt für dieses Grundstück einen gültigen Bebeauungsplan und lt. der zugehörigen Verordnung wird die Gebäudehöhe lt. dem Bgld. BauG 1997 ermittelt.
Ergänzend dazu ist noch festgelegt, dass bei einem von der Straße/Gehsteig abfallenden Gelände, die Gebäudehöhe um den Niveauunterschied zwischen der vorderen Bauline und der vorderen Front des 
Hauptgebäudes erhöht werden darf. -> Ist für unser Grundstück nicht zutreffend.

Die zulässige Gebäudehöhe beträgt bei einer Dachneigung von 0-20° 7,00m bzw. Firsthöhe 8,00m und sonst (20°-45°) 5,50m & 9,00m.

Ermittlung der Gebäudehöhe lt. dem Bgld. BauG 1997
§ 2 Begriffsbestimmungen
(11) Ermittlung der Gebäudehöhe (Anlage 1):
1.
Bei einer Dachneigung bis einschließlich 45° ist die Gebäudehöhe von der Schnittlinie der jeweiligen Gebäudefront mit dem verglichenen, gewachsenen Gelände bis zur Schnittlinie der Dachhaut, die auf der Außenwand aufliegt, zu messen. Das Gelände darf nur bis zu einem Höhenunterschied von 3m verglichen werden. Der von außen sichtbare höchste Punkt der Außenwand ist als Bezugspunkt anzunehmen, wenn sich daraus eine größere Höhe ergibt. Die der Dachform entsprechenden Giebelflächen bleiben außer Betracht.
2.
Bei einer Dachneigung über 45° ist die Gebäudehöhe so zu ermitteln, dass die Differenz der sich aus dieser Dachneigung ergebenden Firsthöhe zu einer sich aus einer Dachneigung von 45° ergebenden Firsthöhe der Gebäudehöhe nach Z 1 hinzuzurechnen ist.
3.
Zurückgesetzte Geschoße sind nicht auf die Gebäudehöhe anzurechnen, wenn sich alle Bauteile innerhalb eines Neigungswinkels von 45°, gemessen von der Schnittlinie der Dachhaut die auf der Außenwand aufliegt bzw. von dem von außen sichtbaren höchsten Punkt der Außenwand, der gemäß Z 1 als Bezugspunkt angenommen wurde, befinden.

Die punktuelle Ermittlung der jeweiligen Gebäudehöhe ist mir dabei  lt. Anlage1 vollkommen klar.
Folgende Punkte sind für mich nicht klar, weil ich praktisch so eine Ermittlung noch nicht gesehen bzw. gemacht habe:

1) ... Bei einer Dachneigung bis einschließlich 45° ist die Gebäudehöhe von der Schnittlinie der jeweiligen Gebäudefront mit dem verglichenen, gewachsenen Gelände bis zur Schnittlinie der Dachhaut, die auf der Außenwand aufliegt, zu messen...
Meine Herangehensweise wäre, dass ich eine mittlere Gebäudehöhe je Gebäudefront bilde (Fläche Gebäudefront verglichenes Gelände / Länge Gebäudefront = Mittlere Gebäudehöhe verglichenes Gelände) und diese ermittelte Höhe muss kleiner gleich der zulässigen Gebäudehöhe sein? (Berücksichtigend -> Das Gelände darf nur bis zu einem Höhenunterschied von 3m verglichen werden)

Wenn ich z.B. eine über die gesamte Gebäude erstreckende horizontale Attika bei einem Flachdachbau haben möchte, gibt mir also die niedrigste Gebäudefront die absolute Höhe für das restliche Gebäude vor?

2)
Der von außen sichtbare höchste Punkt der Außenwand ist als Bezugspunkt anzunehmen, wenn sich daraus eine größere Höhe ergibt. -> Ist mit dieser Formulierung nur die Höhenermittlung für eine Außwand mit Attika bzw. Brüstung verschriftlicht?

Vielen Dank im Voraus & LG



Beitrag schreiben / Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]