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[BGLD] Baufälliger Stadl des Nachbarn [B]

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  •  drmach189
  •  [B]
  •  [Burgenland]
6.5. - 8.6.2023
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Hallo liebe Gemeinde!

Wir haben folgendes Problem. Vor unserem Baubeginn müssen wir auf unserem Grundstück einen Stadl abbrechen. An diese Stelle soll ein neues Einfamilienhaus gebaut werden. Im Abstand von ca. 90 cm (60 cm von unserem Grund 30 cm Grund des Nachbarn) befindet sich der Stadl des Nachbarn. 
Der Stadl des Nachbarn ist in einem schlechtem Zustand. Mit freiem Auge ist erkennbar, dass die Mauer und die Säulen zu unserem Grundstück rüberhängen. Wir haben unser Grundstück inoffiziell vermessen lassen. Da der Stadl mit einer Entfernung von 30 cm zur Grundstücksgrenze errichtet wurde, hängt er nun genau noch nicht auf unser Grundstück rüber. Nur der Dachüberstand befindet sich bereits über unserem Grund.
Das Abbruch-Unternehmen hat uns dazu geraten vor Beginn der Arbeiten eine Beweissicherung durchführen zu lassen. Das haben wir bereits gemacht. Der Dachstuhl und auch alle anderen Säulen des Stadls hängen zu unserer Seite. 

Jetzt machen wir uns Sorgen, ob der Stadl bei den Abbruch-, oder Bauarbeiten bzw. nach den Bauarbeiten rüberstürzen könnte.

Zum Nachbarn: Er lebt in einem anderem Bundesland mit ca. 2 Studen Fahrzeit zu uns. Das Nachbarhaus wird von seiner rund 90 Jahre alten Mutter bewohnt. Aus seiner Sicht sind wir, egal was passiert, für alle Schäden verantwortlich und müssen diese ersetzen. Insgeheim möchte er nach dem Tod seiner Mutter das Haus und Grundstück verkaufen und deshalb auch kein Geld hier investieren.

Ein befreundeter Sachverständiger hat sich den Stadl von unserer Seite auch nochmal angesehen. 
Er hat uns folgendes erzählt: Wenn der Stadl während der Abbruch-, oder Bauarbeiten einstürzt, dann muss dem Nachbarn von uns oder einer Versicherung der Zeitwert des Stadls ersetzt werden (Baujahr ca. 1900). Wenn der Stadl nach Fertigstellung rüberstürzt, muss der Nachbar unseren Schaden ersetzen. 

Seine Empfehlung: Wir sollen mit einem Rechtsanwalt alle Eventualitäten abklären und dem Nachbarn anbieten mit uns gemeinsam abzubrechen. Ein kostengünstiges Abbrechen ist nämlich nur über Zufahrt über unser Grundstück für ihn möglich. Sonst müsste er den Stadl durch ein ca. 3x3 m großes Einfahrtstor transportieren. 

Von einer Anzeige bei der Baubehörde hat er uns abgeraten, da er der Meinung ist, dass er nur einen Baumeister finden muss, der ihm ein passendes Gegengutachten schreibt und es zu einem jahrelangen Rechtsstreit ausarten könnte. Wir haben leider noch keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. 

Gibt es andere Vorschläge oder haltet ihr unser geplantes Vorgehen für richtig?

Vielen Dank für eure Hilfe!

  •  AndiBru
  •   Gold-Award
6.6.2023  (#1)
Holz bzw Brennholz ist ja gefragt, würde der Nachbar einen Abbruch auf Eure Kosten zustimmen mit einem pauschal betrag x fürs entsorgen zustimmen? schließlich erhöht sich ja der Verkaufswert.

Möglichkeit zwei es waren ja schon Experten vor Ort, könnte man den stadl nicht mit wenigen staffeln sichern so dass er noch zwei Jahre steht?

Lg


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  •  Beachflyer77
  •   Gold-Award
8.6.2023  (#2)
Bei Bauangelegenheiten hilft keine Rechtschutzversicherung. Die schließen das alle aus

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Hallo Beachflyer77, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.


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