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Beweissicherung Gemeindesstraße als Auflage von Bürgermeister

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  •  bauro
2.9. - 3.9.2023
6 Antworten | 3 Autoren 6
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Hallo,

Wir haben folgende Auflage im Zuge der Bauverhandlung seitens der Gemeinde erhalten: 
Stellungnahme des Bürgermeisters als Vertreter
des Öffentlichen Gutes - Grundstück Nr. yyy - (zugleich auch als Straßenerhalter
der Gemeindestraße xyz), sowie für die Gemeinde als Eigentümerin des Grund-
Stückes Nr. yyy:
Vor Herstellung der Baugrube ist der gesamte Straßenverlauf ab der Kreuzung mit der
xyz einer Beweissicherung zu unterziehen (Anmerkung meinerseits: das sind gut 370 Meter). Diese hat sowohl den Straßenbelag als auch die Einbauten (Schmutz- und Regenwasserkanal) zu umfassen. Durch die Bautätigkeit verursachte Schäden an den Einbauten bzw. der Straßenanlage sind dem Straßenerhalter bzw. der Gemeinde vollständig zu ersetzen bzw. sind diese dahingehend schad- und klaglos zu halten. Für Baugrubensicherungen, welche das Grundstück Nr. xxx berühren, ist beim Straßenerhalter vor Beginn dieser Arbeiten unter Vorlage eines entsprechenden Projektes schriftlich um Genehmigung anzusuchen. Die Herstellung einer Einfriedung darf erst nach einer Vor-Ort-Besichtigung mit dem Straßenerhalter erfolgen. Dabei ist auch die Situation des im Bereich der Gemeindestraße verlaufenden Straßengrabens (Entwässerung) zu besichtigen und die weitere Ausgestaltung festzulegen.

Meine Frage: Kann das aus rechtlicher Sicht wirklich gefordert werden? Diese Beweissicherung von 370 Meter Straße samt Einbauten werden mich wohl ein kleines Vermögen kosten. Bei den angrenzenden Nachbarn hatten wir dies sowieso geplant. Jedoch keinesfalls für 370 Meter Gemeindestraße. 

Danke!

  •  Karl10
  •   Gold-Award
2.9.2023  (#1)
Was genau steht im Bescheid??

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  •  bauro
2.9.2023  (#2)
Wir haben leider keinen Baubescheid erhalten. Es gibt viele Punkte, die wir nachliefern müssen. Außerdem gab es schriftliche vorgelegte Einwände seitens eines Nachbarns und somit müssen wir die Fristen einhalten. 

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  •  derLandmann
  •   Gold-Award
3.9.2023  (#3)
Ich würde vorschlagen du lieferst ALLE Informationen und Schriftstücke die dir dazu aufliegen, sonst kannst du hier keine Lösung erwarten.

"viele Punke nachliefern, Einwände seitens Nachbarn, Fristen..."

Namen raus und hier chronologisch posten.

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  •  bauro
3.9.2023  (#4)

zitat..
derLandmann schrieb:

Ich würde vorschlagen du lieferst ALLE Informationen und Schriftstücke die dir dazu aufliegen, sonst kannst du hier keine Lösung erwarten.

"viele Punke nachliefern, Einwände seitens Nachbarn, Fristen..."

Namen raus und hier chronologisch posten.

Ich habe alles an Info geliefert was zu diesem Punkt vom Bauamt in der Niederschrift angeführt wurde. Alle anderen Einwände und Auflagen sind klar und nicht relavant für den oben genannten Fall. 


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
3.9.2023  (#5)
kurze Anmerkung:
Die Fragestellung im Threadtitel ist falsch! Der Bürgermeister hat als in seiner Funktion als "Nachbar" gesprochen

zitat..
schrieb: [ref]:74643#74643[/ref]Stellungnahme des Bürgermeisters als Vertreter
des Öffentlichen Gutes - Grundstück Nr. yyy - (zugleich auch als Straßenerhalter
der Gemeindestraße xyz), sowie für die Gemeinde als Eigentümerin des Grund-
Stückes Nr. yyy:

Nachbarn können keine "Auflagen" machen!

Und wie schon mehrfach erwähnt: Auflagen sind nur verbindlich, wenn sie in einem Bescheid stehen.

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  •  bauro
3.9.2023  (#6)
Hallo Karl,

du hast vollkommen recht. Der Bürgermeister der Gemeinde fordert dies als angrenzender Nachbar. Mir ist mittlerweile klar, dass eine Auflage nur verbindlich ist, wenn diese im Bescheid steht. Wenn diese Auflage in der Niederschrift steht, dann wird dies sicher auch im Bescheid stehen. Somit ist meine Frage, kann dies von einem Nachbar gefordert werden? Deiner Anmerkung oben (Nachbarn können keine "Auflagen" machen!) entnehme ich, dass dem nicht so ist. 

Allerdings würde mich nicht wundern, wenn danach Forderungen der Gemeine bzgl. Straßenschäden kommen würden emoji

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