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Beweissicherung beim Nachbarn [W]

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  •  mycastle
  •   Gold-Award
  •  [W]
  •  [Wien]
4.4.2024
5 Antworten | 5 Autoren 5
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Mein Baumeister rät mir bei meinem Nachbarn VOR Baubeginn eine Besichtigung seines Domizils, damit er während und nach dem Bau nicht sagen kann, daß bestimmte Schäden von meiner Bauführung verursacht wurden.
Muß Nachbar dieser Begehung zustimmen?
Muß das ein ZT machen, oder kann das auch der Baumeister machen?
Kann der Nachbar diese Begehung ablehnen, und dann habe ich nachher die Beweisschwierigkeiten?

  •  Stoffal02
  •   Silber-Award
4.4.2024  (#1)
Die Beweissicherung bei meinem Nachbarn hab ich selbst gemacht. Da bin ich einfach durchs Haus gegangen und hab von allen Ecken und Rissen Fotos gemacht. 
Bevor du dir darüber gedanken machst, würd ich einfach mal den Nachbarn fragen ob er einverstanden ist.

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  •  hartbau
  •   Bronze-Award
4.4.2024  (#2)
Haben wir auch so wie @Stoffal02 gemacht. Nicht nur Innen, sondern auch die angrenzenden Aussenanlagen (z.B. Setzungen des Pflasters, Risse in Mauer, Setzung des Pools usw.)

Wichtig ist auch, dass du dem Nachbarn die Doku schickts (Zeitstempel).

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  •  mycastle
  •   Gold-Award
4.4.2024  (#3)
So scheint mein Nachbar nicht mehr zu ticken,
Weil ich mit Ihm das Thema Anschüttung von Erde und Abrutschen zu meinem Zaun habe.
so ist mein Zaun schon 30 cm mit seiner Erde bedeckt...

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  •  EvaMusil
4.4.2024  (#4)
Wenn mein Nachbar die Beweissicherung verweigert, hat er im Anschluß eh die schlechtesten Karten, sollte tasächlich ein von mir verursachter Schaden auftreten. Wenn mein Nachbar nicht einverstanden ist mit einer Beweisaufnahme, würde ich meinen Vorschlag auf eine gemeinsame Beweisaufnahme per eingeschriebenen Brief an ihn und an die Baubehörde schicken. Dann hätte ich bei einem Schadenersatzprozeß sehr gute Karten. 

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  •  alv123
  •   Bronze-Award
4.4.2024  (#5)
Dein Nachbar muss gar nichts. Es ist aber eine gute Praxis um Streit nachher zu vermeiden. Liegt auch in seinem Interesse.
Bei Schadenersatzforderungen gilt die freie Beweiswürdigung. er müsste dir dann sowieso eine Schadensverursachung nachweisen


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