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Beweissicherung beim Nachbarn

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  •  Karl10
  •   Silber-Award
9.11. - 19.12.2011
7 Antworten 7
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Am Nachbargrund steht in geringem Abstand zu einem geplanten BAuvorhaben ein altes gebrechliches Gebäude. Es ist nicht auszuschließen, dass der Nachbar später behauptet, dass durch die Bauführung z.B. Risse entstanden sind (Erschütterungen, Setzungen...). Die ausführende Baufirma möchte sich vorher absichern, um nicht später darüber streiten zu müssen, ob die Schäden schon vorher vorhanden waren bzw. was die Ursache der Schäden am alten Gebäude war. Er will daher beim Nachbarn vor Baubeginn eine Beweissicherung machen. Dieser lässt ihn und den Bauherrn nicht auf seinen Grund bzw. in sein Gebäude.
Frage: gibt es eine ZIVILRECHTLICHE Möglichkeit den Zugang samt Beweissicherung zu erzwingen und wenn ja welche???

  •  2moose
  •   Gold-Award
9.11.2011  (#1)
Hmmm ... - Du willst also in das Nachbargebäude, weil
a) durch Eure Arbeiten dort Schäden auftreten könnten UND
b) Du davon ausgehst, dass Dich der Nachbar besch....en will.
Ich würde dich als Nachbar in dem Fall auch vom Acker jagen!
Kann mir nicht vorstellen, dass man zu deisem Zweck einen Zutritt auf Nachbargrundstücke bzw. -gebäude erzwingen kann. Zumindest hoffe ich das.

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  •  whitesheep
  •   Bronze-Award
10.11.2011  (#2)
mhh eine beweissicherung - sollte ja gerade im sinne des nachbarn sein, ansonsten könnte man ja jetzt dem nachbarn unterstellen er möchte es verhindern, da er dann schadenersatzsansprüche stellen will....egal...

zum rechtlichen:
nach § 384 und folgende (bis §389) der Zivilprozessordnung (ZPO) kann ein Beweissicherungsverfahren angestrebt werden. Dies wird wohl üblicherweise einige Monate brauchen...Zeit die dann verloren ist.

keine beweisaufnahme macht wie schon bemerkt ein späteres Verhandeln obs Schäden gab oder nicht...schwierig...

der Bauherr selbst ist nicht verpflichtet eine Beweissicherung durch zu führen. Er hat nur die Pflicht die Baustelle ordnungsgemäß zu sichern, um so weit wie möglich Schäden abzuwenden.

tjo vielleicht hab ich dir helfen können

so long
sheep

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  •  creator
  •   Gold-Award
10.11.2011  (#3)
whitesheep war schneller - http://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap19_0.xml
vor besitzstörungsklagen und baustopps mittels einstweiliger verfügung kann man sich eh nie wirklich schützen und egal, wie viel die hütte wert ist - ihr dürft den zustand, so wie sie ist, durch bauführung ned stören. wie es mit einsturzgefahr aussieht, weißt du eh... macht wohl aber auch keinen frieden.
http://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap3_0.xml?section=1;section-view=true

ich würde folgendes vorschlagen: probiert mal, eine verzichtserklärung betreffend die hütte von ihm zu bekommen - wenn er ablehnt, bittet um begründung.
dann dokumentation der hütte mittels fotos und der versuche betreffend privater beweissicherung, ggf. nachweislich zugestellte schreiben. damit am amtstag zum bezirksgericht und sich mit dem zuständigen richter (ned rp) besprechen, wie denn in einem zeitlich engen korsett vorzugehen wäre - einfach vorfühlen, vielleicht habt ihr ja einen einsichtigen richter (soll's ja auch geben). wahrscheinlicher ist zwar eine junge richterin mit ahnung von nix... aber dann kann man immer noch entscheiden.

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  •  whitesheep
  •   Bronze-Award
10.11.2011  (#4)
@creator - danke für deine weiteren ausführungen...lern auch immer gern dazu...

so long
sheep

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  •  Karl10
  •   Silber-Award
11.11.2011  (#5)
@creator und whitesheep - Danke für die Antworten

Die ZPO ist für mich eine völlig unbekannte Materie. Da ist aber genau das drinnen, was ich gesucht habe.

PS: meine Frage hat keinen konkreten Anlassfall. Immer wieder taucht im Baubewilligungsverfahren aber die Frage auf, wie sich der Bauherr bzw. die ausführende Baufirma vor späteren nicht gerechtfertigten, dann aber nur schwer beweisbaren Klagen wegen entstandener Schäden absichern kann. Der § 7 der NÖ Bauordnung bietet da ja nur eine eingeschränkte Möglichkeit.

@2moose:
Verstehe deine Einstellung ehrlich gesagt nicht. Nur so zum Beispiel: du baust ein Haus und nachher kommt dein unmittelbarer NAchbar und klagt dich, weil sein HAus jetzt lauter Risse hat (durch Erschütterungen vom Rütteln und Verdichten, durch Setzungen durch das Abgraben direkt an der Grundgrenze usw.). Wäre es da nicht von Vorteil für dich, wenn du eine Dokumentation über den Zustand davor hättest??

zitat..
Kann mir nicht vorstellen, dass man zu deisem Zweck einen Zutritt auf Nachbargrundstücke bzw. -gebäude erzwingen kann. Zumindest hoffe ich das.


Da irrst du: § 7 NÖ Bauordnung sieht diese Beweissicherung zwingend vor, allerdings nur in eingeschränktem Umfang. Die von creator und whiteseep aufgezeigte ZPO sieht die Beweissicherung darüber hinaus auch zivilrechtlich vor.

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  •  creator
  •   Gold-Award
11.11.2011  (#6)
ok, wenn's also nicht um's verzögern via baustopp - ... und besitzstörungsklagen, sondern um reinen schadenersatz handelt, erledigt sich das für die meisten bauherren durch den abschluss einer bauherrenhaftpflichtversicherung, die bauherren gegen alle schadenersatzansprüche - gerechtfertigt oder nicht - versichert. das ist das wesen einer haftpflichtversicherung.
da den kläger eh die beweispflicht trifft, müsste der den status ante und die KAUSALITÄT des schadeneintritts durch eine bestimmte handlung im status post beweisen. eigentlich müsste das vorhaben allein reichen, da aber richter auch effizient sein wollen, wird meist gefragt, durch was genau der schaden entstanden sein soll. da scheitern dann die meisten kläger - und der richter hat wenig zu tun und muss nur schauen, dass der kläger zurückzieht oder es einen vergleich (auch über kosten) gibt...
selbst wenn das nicht immer so locker abgeht - die wenigsten kläger haben eine grundstücks-rechtsschutzversicherung, die ihnen die prozesskosten vorerst abnimmt - rechtsanwalt und kostenerlag für den unvermeidlichen sachverständigen samt gutachtenserörterung tun dann das übrige dazu, dass zwar oft mit klagen gedroht, aber eigentlich relativ selten eine erfolgreich durchgeht - die versicherungen sind ja auch nicht blöd und zahlen alles.

weil speeeedy im kwl-thread so sauer auf mich war - ein kleiner trostlink: http://docs.google.com/viewer?a=v&q=cache:ULbYt2LkuEYJ:www.generali.at/fileadmin/media/Generali_Bauwesen_22618_A4.pdf+bauherrenhaftpflichtversicherung+leistungen&hl=de&gl=at&pid=bl&srcid=ADGEESgVExigU3KRNGtJEdS5x9aFLvvH63aYWER7eF3TRHza_J3cvsGUwV6P42uHGf-LZcM_I-tlLeyMiffGARPev-Goc9g3PueH1QxzaARROAn6i4JfqKKye8HnXOvckxcL8ds8ryvN&sig=AHIEtbTfV3OluBvvk_lBVVKDAUVt4tUuJw


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  •  humi
19.12.2011  (#7)
kommt mir sehr bekannt vor das ganze.
unser nachbar hat ein "carport" vor jahren selbst errichtet. ungeschickt wie er ist, steht das teil windschief da und wackelt bei jedem windstoß.
da ich gerne sehr viel fotografiere ging das teil einfach mal mit.
wie jedes jahr sind sie 4 monate mit ihrem wohnmobile unterwegs, nachhause gekommen war das erste was er gesagt hat, ihr habt da was schweres angelehnt, jetzt steht das so schief.
ich hab ihm dann einfach das foto gezeigt und ihm gesagt das ich versichert bin, ich bräuchte nur tag, zeit und welche firma das war.
nie wieder was gehört von ihm emoji

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