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Berechnung Grunderwerbssteuer

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  •  Knochen
  •   Bronze-Award
20.10. - 21.10.2021
5 Antworten | 4 Autoren 5
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Hallo.

Wir haben uns eine Vorsorgewohnung gekauft.
Unter anderem haben wir für die Vertragserrichtung bereits knapp 6000,-EUR an den Rechtsanwalt überwiesen.
Jetzt kam vom RA die Rechnung für die Eintragungsgebühr und Grunderwerbssteuer.
3,5% Grunderwerbssteuer und 1,1% Eintragungsgebühr.

Zur Berechnung der Grunderwerbssteuer un Eintragungsgebühr wurde jetzt der Kaufpreis inkl.(!) Rechtsanwaltsgebühr herangezogen.
Stimmt das so?

Danke,
Martin

  •  Hausbau19
  •   Silber-Award
20.10.2021  (#1)
Schau mal hier, könnte schon so sein finde ich....

https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/immobilien-grundstuecke/grunderwerbsteuer/bemessungsgrundlage.html

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  •  Knochen
  •   Bronze-Award
20.10.2021  (#2)
Seltsam.
Da zahl ich ja doppelt Steuern.
1.) Ust vom Kaufvertrag und dann 2.) die Ust nochmals bei der Bemessung der Eintragung und der Grundsteuer


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  •  chrismo
  •   Gold-Award
20.10.2021  (#3)

zitat..
Knochen schrieb: Seltsam.
Da zahl ich ja doppelt Steuern.

Schon mal getankt? emoji

Hier wird es gut erklärt, unter welchen Umständen die Vertragserrichtungskosten miteingerechnet werden und wann nicht: https://kps-partner.at/vertragserrichtungskosten-als-teil-der-bemessungsgrundlage-fuer-die-grunderwerbsteuer/



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  •  Fino
21.10.2021  (#4)
Wir haben voriges Jahr ein Grundstück gekauft und genau über diesen Punkt haben wir uns auch gewundert. Anscheinend ist das normal. 

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  •  Knochen
  •   Bronze-Award
21.10.2021  (#5)
OK, der Link von chrismo hats gut erklärt.
Bislang haben wir alle Käufe mit unserem Anwalt durchgeführt.
Diesmal ging es leider über den Bauträger.

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