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Berechnung der Wohnungsgröße ?

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  •  rex
25.4. - 26.4.2010 1
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Kann mir jemand sagen wo die Berechnung der Wohngröße (für Wohnungen in Österreich) rechtlich geregelt ist.

Besten Dank für eine entsprechende Info.
Grüße, Klaus

  •  albundy
26.4.2010  (#1)
das ist abhängig...davon, welchem Regulativ die Wohnung unterliegt.
Bsp.:
Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (Altbauten bzw. mit Wohnbaufördermitteln errichtet) >> siehe dort. Details stehen nauch in den jew. Förderichtlinien der Länder bzw. im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz.
Geförderte Wohnung eines freien Bauträgers (Subjektförderung): jew. Förderichtlinien der Länder.
Bei frei finanzierten Whg. (die unterliegen dem Mietrechtsgesetz gar nicht oder nur teilweise) besteht keine Regelung. Am ehesten wird man sich da auf die Ö-Norm B1800 beziehen können.
LG

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