|
|
||
www.ooe.gv.at - (2) Bei der Errichtung von Eigenheimen beträgt das geförderte
Hypothekardarlehen 37.000 Euro, bei einer Nutzheiz-Energiekennzahl (NEZ) von höchstens 50 kWh/m²a 47.000 Euro (Niedrigenergiehaus), bei einer Nutzheiz-Energiekennzahl (NEZ) von höchstens 30 kWh/m²a 54.000 Euro (Niedrigstenergiehaus) und bei einer Nutzheiz- Energiekennzahl (NEZ) von höchstens 10 kWh/m²a 57.000 Euro (Passivhaus). Das Ansuchen ist von der Eigentümerin oder vom Eigentümer einzubringen. Quelle: http://www.ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&o=l&v=lroo&db=LROO&q={$QUERY}&sl=1500&t=doc2.tmpl&s=(20071110%3E=IDAT%20und%2020071110%3C=ADAT)%20und%20(20000346):GESNR%20und%20(0):PARA&s=LROO%FFSORT+%FF(20071110%3E=IDAT%20und%2020071110%3C=ADAT)%20und%20(20000346):GESNR%20und%20nicht%20(0):PARA ausserdem: Die Summe der Einkommen des Förderungswerbers und der mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen. Für den Förderungsbereich Errichtung und Sanierung einer Miet- oder Eigentumswohnung, eines Eigenheimes, Reihenhauses oder Kleinhausbaues gelten folgende Einkommensgrenzen: bei einer Person 30.000,-- Euro bei zwei Personen 45.000,-- Euro für jede weitere Person 4.000,-- Euro bei Alimentationszahlungen pro Kind 4.000,-- Euro Beispiel: Familie mit 2 Kindern 53.000,-- Euro Quelle: http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/SID-3DCFCFC3-6481A44F/ooe/hs.xsl/13673_DEU_HTML.htm |