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Bekommen wir eine Förderung?

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  •  biertschi007
28.11. - 30.11.2007
5 Antworten 5
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Hallo!
Haben heute den Energieausweis bekommen.
Heizwärmebedarf: 8.478 KWh/a
Flächenbezogener Heizwärmebedarf: 55 KWh/(m²a)
Energiekennzahl: 50 KWh/(m²a)
Bekommen wir die Förderung mit diesen Werten?
Wenn ja, wieviel genau?
Gebaut wird in Oberösterreich.
Bitte um Antworten!
M.f.G. biertschi007

  •  ekndeg
28.11.2007  (#1)
schau da einmal, - http://www.wohnbaufoerderung-neu.at/daten/Wohnbauratgeber_72dpi.pdf

bei detailproblem detailfrage stellen

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  •  cc9966
30.11.2007  (#2)
ja - du bist genau an der grenze. zur sicherheit daher den energie-auweis beim oö energiesparverband nachrechnen lassen. einfach termin ausmachen, die machen das eh kostenlos.
förderung bekommst du:
eur 47.000,- (niedrigenergiehaus bis 50kWh/m2a
eur +3.000,- bei einer garage
eur +3.000,- bei barrierefreien bau
eur +10.000,- pro kind welches du hast oder bis 5 jahre nach förderausgabe geboren wird (zuzahlung erst nach geburt).

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  •  cc9966
30.11.2007  (#3)
achjanatürlich ist das keine förderung sondern ein zinsbegünstigtes darlehen. ich erklärs einfacher: wenn du den darlehenbetrag nimmst obwohl du nicht hausbuast, ihn zu 4% 25jahre fix veranlagst bei einer bank bleibt dir am ende eine fünfstellige summe übrig, obwohl du alles von diesem sparbuch zurückgezahlt hättest.

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  •  biertschi007
30.11.2007  (#4)
hallo - cc9966!
danke für deine antwort!
ich weiß schon das wir das geld leider nicht geschenkt bekommeemoji
das habe ich nicht gewusst, das wir auch etwas für eine garage bekommen.
wir haben die garage in unserem keller. bekommt man diese 3000€ dann auch?
m.f.g. biertschi007

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  •  ekndeg
30.11.2007  (#5)
aus obiger broschüre, 3000€eher nicht - Die Förderung für die Errichtung von Eigenheimen
als Teil einer Gesamtanlage setzt voraus,
dass mindestens 3 Eigenheime mit durchschnittlich
höchstens 400 m2 Baugrund je
Eigenheim errichtet werden.
Bei der Errichtung von Eigenheimen in der
Gruppe können 3.000 Euro pro Abstellplatz bei
Errichtung oberirdischer Einzelgaragen bzw.
6.600 Euro pro Abstellplatz bei Errichtung
einer von der Baubehörde zwingend vorgeschriebenen
Tiefgarage gefördert werden.

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