« Baurecht  |

Bebauungsplanänderung????

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  maja
9.4.2007 0
0
Hallo und guten Tag!
Wir haben ein Grundstück von 1250 qm, davon wir einen Teil durch unser EFH mit Garage bebaut haben. Nun möchten wir aus persönlichen dringenden Gründen ca. 450 qm verkaufen.
Die Gemeinde sagt uns, dass der Bebauungsplan vorschreibt, dass wir von der Straße (eine Landesstraße) 20 meter wegbleiben müssen. Der Eingang des Hauses würde zu einer Seitenstraße hin zulaufen. Nun wird das natürlich sehr knapp, wenn wir dort oben 20 m wegbleiben müssen. Also wurde unsere Bauvoranfrage insoweit abgelehnt. Da der Verkauf aber nun aus pers.Gründen sehr dringend ist, frage ich an, ob diese 20-m-Grenze auch verschoben werden kann bzw. ob es nun grundsätzlich nicht erlaubt ist, dort hinzubauen, es könnte ja auch ein kleines EFHäuschen werden und die 20 m würde man berücksichtigen. WER gibt mir einen Rat, wie ich und was ich anstellen muss, um diese 450qm meines Grundstückes zu verkaufen. Ein Interessent hätte ich schon, brauche aber erst mal eine Genehmigung. Liegt das jetzt nur an diesen 20 m? oder kann man grundsätzlich nicht auf die Verlängerung unseres Baugrundstückes ein weiteres Haus stellen. Es würde niemanden behindern und der Zugang wäre von der Seite. Bitte antwortet mir, wenn jemand das weiß oder schon ähnliches vollzogen hat.
Danke und schöne Zeit
Katrin


Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Anbau an Grundgrenze