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Bebauungsplan: Geschossanzahl

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  •  BauHeinz
24.1. - 31.1.2013
6 Antworten 6
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Hallo!

Im Bebauungsplan für mein Grundstück steht wörtlich:
Geschoßanzahl :
Erdgeschoß und Obergeschoß,
oder Erdgeschoß und ein ausgebautes Dachgeschoß wobei die Kniestockhöhe mit max. 125 cm begrenzt wird.
Kellergeschoße sind zulässig

Wie hoch darf ich jetzt maximal werden? Wollten eigentlich EG+OG+DG bauen... Wie genau ist jetzt "EG+OG" zu verstehen? Flachdach ist nämlich lt. Plan auch nicht zulässig.

  •  Karl10
  •   Gold-Award
26.1.2013  (#1)

zitat..
Wie hoch darf ich jetzt maximal werden


Bei dieser Bestimmung des Bebauungsplanes gehts ja nicht um die Höhe, sondern um Anzahl und Art der Geschoße. Es ist daher deine Frage falsch. Unabhängig von der Höhe darfst du bei diesem bebauungsplan offensichtlich EG+OG+DG NICHT bauen....

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  •  BauHeinz
26.1.2013  (#2)
Meine Frage wäre: Darf ich ein unausgebautes Dachgeschoss, rein für Haustechnik, bauen...

lt. Stmk.Baugesetzt (sofern ich das richtig verstehe) ist ein unausg. DG unter 1,25m Kniestock kein Geschoss.

Sehe ich das richtig?

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  •  kech
30.1.2013  (#3)
Ich kenn zwar die Stmk BauO nicht, aber wie karl10 schon ausgeführt hat, darfst du kein DG bauen, wenn du schon 2 Geschoße (EG + OG)hast, bzw. darfst du ein DG mit einem Kniestock BIS 1,25 statt einem Obergeschoß bauen. Jeder Kniestock (über 0cm bis höchstens 125cm) begründet demnach ein DG.

Den Begriff 'Dachgeschoß' solltest du mit deiner Gemeinde noch abklären. Der Bereich unter dem Dach ohne Kniestock ist mW ein Dachraum. Ein solcher scheint ja erlaubt zu sein, außer der Bebauungsplan schreibt ein Pultdach oder Flachdach bei EG + OG vor. Ob die Haustechnik in einem solchen Raum untergebracht werden darf, kann dir nur der Bausachverständige deiner Gemeinde kompetent erklären.

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  •  delyp
31.1.2013  (#4)
..DG mit einem kniestock von 125 cm sind keine "vollwertigen" geschoße da der wohnfläche ja von der dachschräge begrenzt wird. Is nur ein halbgeschoß. Wenn du mit dem kniestock über die 125cm kommst dann ist es ein OG. Wobei dann meines wissens der spitzboden nicht ausbaufähig sein darf.


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  •  kech
31.1.2013  (#5)


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  •  kech
31.1.2013  (#6)
@delyp

In diesem Fall ist irrelevant, wie man dieses Geschoß bezeichnet. Der Bebauungsplan lässt nur die Wahl zwischen EG + OG mit Dach (Spitzboden) ohne Kniestock oder EG + ausgebautes DG mit Kniestock bis 1,25m. Für Bauheinz stellt sich die Frage, ob er in einem unausgebauten Dachboden die Haustechnik unterbringen darf. Diese Frage kann nur ein Bautechniker beantworten.

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