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Bebauungsdichte Stmk. [Stmk]

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  •  Arling
  •  [Stmk]
  •  [Steiermark]
11.1. - 13.1.2015
4 Antworten 4
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Hallo zusammen!

Habe eine Frage zur Berechnung der Gesamtfläche der Geschoße.
Gem. Bebauungsdichteverordnung 1993, https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrStmk&Gesetzesnummer=20000819,
zählen alle 5-seitig umschlossenen Bereiche zur bebauten Fläche. Garage zählt somit dazu. Wenn ich nun eine Art Carport zum Einstellen von div. Geräten baue mit Bodenplatte, Dach und auf 3 Seiten geschlossene Wände aus Holz, sollte dies dann ja zur Bebauungsdichte zählen, oder?

Wie verhält es sich mit dem Keller (gem. Verordnung zählen Untergeschosse, soweit sie als Aufenthalts- oder Arbeitsraum genehmigt werden oder als genehmigt anzusehen sind): reicht es hier im Einreichplan Fitnessraum, Werkstätte usw. anzuführen?

Danke für eure Hilfe,
LG Arling

  •  Arling
13.1.2015  (#1)
Kann mir hier wirklich keiner eine Auskunft geben?? emoji
Bitte, danke!!

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  •  Piwal
13.1.2015  (#2)
Dein Nebengebäude gehört so wie du es beschreibst, zur Berechnung der Bebauungsdichte dazu.

Beim Untergeschoß ist es so wie du beschrieben hast, Es zählen rein nur die Aufenthaltsräume.

Mfg Piwal

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  •  Arling
13.1.2015  (#3)
Danke Piwal!

Und wann ist im Keller nun ein Raum ein Aufenthaltsraum? Gibt es hier Vorschriften (muss beheizt sein, Estrich, ...)?
Dankeschön!!

LG

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  •  Piwal
13.1.2015  (#4)
Laut steiermärkischen Baugesetz:" Raum, der zum länger dauernden Aufenthalt von Personen bestimmt ist (zB. Wohn- und Schlafräume, Wohnküche, Arbeitsraum, Unterrichtsraum).

Hat also weniger mit der Ausführung als mit der Nutzung des Raumes zu tun.

Mfg Piwal

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