Ich hätte Interesse ein Grundstück zu erwerben, bei dem ab Dez. 2020 Bauzwang besteht. Meine Frage ist, ob sich für mich der Start des Bauzwangs verschiebt, wenn ich es jetzt erwerben würde oder es gleich bleibt egal wann man den Grund kauft?
In welchem Bundesland bist du ? Jede Gemeinde handhabt das anders ?
Zitat: Die Nutzung von Bauland liegt im Prinzip im öffentlichen Interesse. Wer Bauland nicht nutzt, kann Eigentumseingriffe erdulden müssen. Sie müssen aber verhältnismäßig sein. Eine Enteignung als erste Maßnahme geht sicher nicht. Man wird das Grundstück zunächst etwa verpflichtend zur Verfügung stellen müssen. Auch Abgaben sind sicher zulässig.
heisst unterm strich die gemeinde kann dich damit nerven. Und sollte das so sein ist eine bodenplatte auch kein baubeginn.
Ein Bauzwang ist üblicherweise ein privatrechtlicher Vertrag zwischen Gemeinde und Grundstückskäufer. Der Bauzwang bleibt durch den Verkauf auch so bestehen, weil sonst durch ständiges Weiterverkaufen und Spekulation die Frist beliebig gestreckt werden könnte. Die Bedingungen für den Bauzwang sollten normal transparent vorliegen, Einreichung, Baubeginn, Fertigstellung. Frag einfach mal nach, wie die Rahmenbedingungen aussehen.
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Ich würde in diesem Fall mit der Gemeinde reden, wenn du erklären kannst dass du bauen möchtest ev. halt erst in 2-3 Jahren denke ich schon, dass man dir einen Aufschub gewährt. Idee ist ja, Spekulationen mit dem Grund zu verhindern und ja, die Gemeinde hat vermutlich auch ein Vorkaufsrecht, kann das Grundstück also von dir zurückkaufen zum selben Preis, falls du doch nicht baust.
.. Sheed44 schrieb: Ich hätte Interesse ein Grundstück zu erwerben, bei dem ab Dez. 2020 Bauzwang besteht.
Grundsätzlich wäre gut zu wissen welches Bundesland.
Kauf von der Gemeinde oder Privat? Wenn es von Privat ist lass dir den Vertrag des Vekäufers mit der Gemeinde zeigen. Da sollten die Modalitäten ersichtlich sein.